Hallo folgendes ist geschehen. Wurde vor ca. 2 Monaten nachts von der Polizei angehalten und kontrolliert. Hatte an dem Abend MDMA genommen und Cannabis konsumiert. Es wurde eine geringe Menge Cannabis sichergestellt ca. 0,5 Gramm, eine Pfeife sowie 2 MDMA Pillen. Hatte vor der Kontrolle was geraucht weshalb es von den Beamten noch gerochen wurde. Konnte mein Führerschein
behalten und das Fahrzeug am nächsten Tag abholen. Es ist nun so das ich in der verlängerten Probezeit bin und das nun der 3 A-Verstoss ist. Habe nun Post erhalten das die Polizei Anzeige gegen mich erstattet und ob ich Aussagen möchte. Soviel dazu... Es war natürlich keine schlaue Aktion in dieser Nacht dessen bin ich mir bewusst, was sich aber nun nicht mehr ändern lässt. Lebe zurzeit Abstinent und habe auch nicht vor das in Zukunft zu ändern. Bin noch nie wegen BTM auffällig gewesen. Nun zu meinen Fragen... Vielleicht hat ja jemand einen Ratschlag, dafür vorweg schon einmal danke ! Ist es sinnvoll eine Aussage zu machen ? Wie wird es nun weiter verlaufen, Staatsanwaltschaft, Führerscheinstelle ? Mir ist bewusst das die Fahrerlaubnis normalerweise entzogen und eine MPU erforderlich sein wird. Wird es noch eine längere Sperre geben (länger als 12 Monate) ? Arbeite beruflich mit LKW`s bin daher auf den Führerschein angewiesen. Gibt es eine Möglichkeit trotz Probezeit, BTM etc. einen entzug der Fahrerlaubnis zu vermeiden ? Könnte ein Anwalt in dem Fall überhaupt irgendetwas ausrichten ? Noch einmal vielen dank...
-- Editiert von Moderator am 29.01.2018 13:24
-- Thema wurde verschoben am 29.01.2018 13:24
BTM Führerschein Probezeit Polizei Anzeige Aussage Strafverfahren
Eine Aussage als Beschuldigter von Drogendelikten ist meist eine schlechte Idee, man kann sich ganz fix ganz tief hineinreiten, und nicht nur in Bezug auf die FE.
Wurde ein Drogentest durchgeführt oder hast Du Konsumangaben gemacht? Cannabiskonsum mit Bezug zum Straßenverkehr oder MDMA-Konsum sind zuverlässige Killer für die Fahrerlaubnis.
Zum Ablauf des Verfahrens, einer MPU usw finden sich hier im Forum massig Informationen, einfach mal die Suche bemühen.
Hallo achso ja.. es wurde an dem Abend natürlich Blut abgenommen. Bin der Meinung keine weiteren Angaben gemacht zu haben. Nur das ich an dem Tag oder einen zuvor MDMA genommen hatte. Glaube die hatten in der Nacht nur die Standard Fragen gestellt, wieviel genommen, woher usw., hatte aber eigentlich dazu keine weiteren Angaben gemacht.
-- Editiert von ostsee-x am 29.01.2018 11:23
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Wenn eine Blutentnahme durchgeführt worden ist, wird auch der Konsum des MDMAs nachgewiesen werden.
Daher werden Sie aufgefordert werden durch eine MPU zu bestehen oder aber die FE entzogen.
Innerhalb der gesetzten Frist werden Sie eine MPU kaum bestehen können, da bei harten Drogen wie MDMA ein Abstinenznachweis von 12 Monaten gefordert werden wird.
Zitat:Ist es sinnvoll eine Aussage zu machen ?
Nein.
Zitat:Gibt es eine Möglichkeit trotz Probezeit, BTM etc. einen entzug der Fahrerlaubnis zu vermeiden ? Könnte ein Anwalt in dem Fall überhaupt irgendetwas ausrichten ?
Wahrscheinlich nein - aber man muss halt erst das Blutergebnis abwarten.
So lange das Ergebnis der Blutuntersuchung nicht da ist, kann man weder konkret etwas sagen, noch könnte ein Anwalt irgendwas ausrichten. Also abwarten.
Zitat :Bin der Meinung keine weiteren Angaben gemacht zu haben. Nur das ich an dem Tag oder einen zuvor MDMA genommen hatte.
Tja, diese Angabe reicht schon um die Fahrerlaubnis zu töten und eine MPU zu buchen. Ansonsten siehe Posting von 3113, ich schließe mich seiner Aussage an.
Strafrechtlich dürfte das Mitführen der Drogen eher in die Kategorie "Kleinkram" einzuordnen sein, aber je nach Ergebnis der Blutprobe kommt es zur Anklage und Verurteilung wegen einer Verkehrsstraftat (§315c oder §316 StGB , vermutlich eher letzteres).
Muss die Polizei mir das Ergebnis der Blutuntersuchung mitteilen\aushändigen ? Gehe mal davon aus das das Ergebnis nach 2 Monaten bereits vorliegt.
Nö das muss sie von sich aus nicht, aber Du kannst natürlich höflich anfragen. Ansonsten steht Dir - via Rechtsanwalt - das Recht auf Akteneinsicht zu.
Und jetzt?
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