BTM Straßenverkehrsamt

30. Dezember 2006 Thema abonnieren
 Von 
Jawattdenn
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
BTM Straßenverkehrsamt

hi,

ich bin dieses Jahr mit einer geringen Menge Marijuana an der Grenze erwischt worden. Verfahren wurde eingestellt. Vor circa 5 Jahren hatte ich das gleiche Szenario, Verfahren ebenfalls eingestellt. In beiden Fällen gab es keinen Drogentest. Da sich eventuell es das Straßenverkehrsamt melden könnte, habe ich seit diesem Tag nicht mehr gekifft (mittlerweile 4 Monate). Langsam (vorallem vor Silvester) kribbelt es mich langsam mal endlich wieder ein Tütchen rauchen zu können. Kann ich jetzt endlich wieder? Ich hab früher vielleicht einmal die Woche geraucht und möchte eigentlich auch nicht darauf verzichten. Was wäre eigentlich wenn das Straßenverkehrsamt mich zum Drogentest einläd und ich hätte nur einen geringen THC Wert im Urin/Blut, gibt es dann auch schon streß?

Danke für Antworten und allen schon mal einen guten Rutsch ins neue Jahr

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
barchetta
Status:
Praktikant
(562 Beiträge, 76x hilfreich)

Da durchaus die Möglichkeit besteht, dass sich das StVA bei Ihnen meldet, sollten Sie auf die Silvester-Tüte besser verzichten. Aufgrund des eingestellten Verfahrens könnte die Führerscheinstelle auf die Idee kommen und ein ärztliches Gutachten verlangen.

Sollten dabei Spuren von THC festgestellt werden, so kann dies zum Entzug der Fahrerlaubnis führen.

Viele Grüße,

barchetta

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