Hallo,
ein bekannter, 25 jahre alt, wurde heute morgen gegen 2 uhr von einer polizeikontrolle angehalten. leider hatte er weder führerschein noch fahrzeugschein dabei. daraufhin führte die polizeibeamtin anderweitig eine prüfung von führerschein und fahrzeugschein durch. ich nehme an über einen mobilen computer oder per anfrage auf der wache. als die beamtin zurück kam vorderte sie ihn auf aus dem fahrzeug auszusteigen und leuchtete ihm in die augen. die frage ob er drogen genommen habe oder alkohol getrunken habe beantwortete er mit "ich habe ein kleines bier getrunken". sogleich folgte auch der hinweis "ja herr sowieso, laut meiner abgefragten daten haben sie einen eintrag wegen verstoß gegen BTMG, ich möchte sie bitten sich einem drogen schnelltest zu unterziehen. daraufhin wurde er sehr nervös und gestand zugleich einen joint geraucht zu haben (mist!). dann ging es auch gleich ins krankenhaus zur blutentnahme.
ganz schönes pech für ihn, zumal er erst seit 2 tagen sein erstes pkw angemeldet hat, und sich auch noch in der probezeit befindet. (führerschein erst seit 1 jahr)
meine frage lautet jetzt, was kommt auf meinen bekannten nun zu, wie lässt sich da jetzt noch schaden begrenzen. kann er die aussage bzw das geständnis einen joint geraucht zu haben noch zurückziehen?
wird es definitiv zu einer MPU kommen? die maximale grenze von 1ng thc pro ml blut wird höchst wahrscheinlich sowieso überschritten sein.
BTM - kann er das Geständnis einen Joint geraucht zu haben noch zurückziehen?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Hallo,
natürlich kann er seine Aussage einen Joint geraucht zu haben zurück ziehen. Es ist nun aber so, das man bei Deinem Kumpel Blut abgenommen hat und da wird man halt ganz genau feststellen ob und welche Drogen er konsumiert hat.
Also bei so einer Blutentnahme wird grundsätzlich jetzt nicht nur auf THC getestet. Dein Kumpel hat zwar "nur" behauptet einen Joint und somit THC konsumiert zu haben, aber bei so einer Blutentnahme wird auf allen Drogen getestet, kann ja sein das er was anderes konsumiert hat !
Wie gesagt, zurück nehmen kann er seine Aussage auf jedenfall, sollte aber zeitgleich einen Anwalt für Verkehrsrecht einschalten, ohne diesen erreicht er wenig.
Ja er muss zur MPU, hier ist die Menge wie viel er konsumiert hat und welche Art er von Drogen genommen hat grundsätzlich egal, eine MPU ist hier umungänglich !
Liebe Grüße
mipegr
-- Editiert von mipegr am 25.10.2008 21:55
-- Editiert von mipegr am 25.10.2008 21:59
Ob es zu eıner MPU kommt kann man doch gar nicht beurteilen so lange das Ergebnis der Bluuntersuchung nicht bekannt ist. Das Ergebnis kann ın ca. 10 Tagen bei der Polizei erfragt werden. Aussagen sollte der Kumpel aber keine mehr machen.
Eın Anwalt wird hıer auch nicht viel ausrichten können.
Auch beım Alkohol ist das Ergebnis erst einmal abzuwarten. Als Fahranfaenger gilt für ihn 0,0 Promille. Dıese Grenze hat er auch mit einem kleinen Bier natürlich überschritten. Die BAK wird zeigen wiviel kleine Bier es nun wirklich waren.
Am besten Du meldest Dich hier wieder wenn die Werte bekannt sind.
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