BTMG eintrag während des Führerscheins

15. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
Hasanyaman
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
BTMG eintrag während des Führerscheins

Hallo leute,

ich hab mal ne frage.
Undzwar habe ich letzden Samstag etwas getrunken (Schlagermove) in Hamburg AUf der Reeperbahn und später auf der straße grade einen Joint angemacht und hab grade 1 bis 2 mal daran gezogen als dann verkleidete Zivilpolizisten mich angehalten haben und der eine gesagt hat was hast du da in der hand ? aus angst habe ich versucht den joint in meiner hand zu zerstören darauf hin hat der beamte mich direkt zu boden gedrückt und mir handschellen angelegt und seine kollegin hat dieckt in meine Umhängetasche gegriffen und alles rausgeholt ohne vorwarnung und und belehren der rechte. Sie fand ein kleines tütchen mit ca. 0,3 gramm Cannabis und den zerstörten Joint (also was Davon noch übrig war) . als ich dann gefragt habe was jetzt passiert meinte die Beamtin das ich eine anzeige kriege und sie es der Führerscheinstelle melden. (sie haben weder Blut noch Urin überprüft). und haben mich dann freigelassen.

jetzt meine frage ich bin 24 Jahre alt bin in der Lehre und mache grade meien Führerschein Habe die Theorie schon bestanden und warte nur noch auf meine praktische prüfung. habe ich jetzt zu beführchten das ich zur praktischen prüfung nicht zugelassen werde? oder was passiert jetzt ? bitte hilft mir ich machemir seit tagen mein kopf kaputt.

-- Editiert von Hasanyaman am 15.07.2019 16:24

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17264x hilfreich)

Wegen Kiffens ohne Verkehrsbezug passiert bezüglich des Führerscheins eigentlich gar nichts. Und strafrechtlich wird angesichts der geringen Menge auch nichts passieren - man sollte aber tunlichst keine Aussage machen bzw. einer entsprechenden Vorladung fernbleiben, denn da hat sich schon mancher "verquatscht"...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3589 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von Hasanyaman):
verkleidete Zivilpolizisten
Wie muss man sich das vorstellen?

Zitat (von Hasanyaman):
habe ich jetzt zu beführchten das ich zur praktischen prüfung nicht zugelassen werde?
Ich würde tatsächlich davon ausgehen, dass Du vorerst, also bis zum Abschluss des Verfahrens, nicht zur Prüfung zugelassen wirst. Auch sonst sehe ich die Sache, gerade in Hamburg, nicht ganz so entspannt wie der Kollege Mümmel. Zwar kann es tatsächlich sein, dass von der Führerscheinstelle keine Maßnahmen erfolgen. Die Anordnung eines ärztlichen Gutachtens zur Feststellung der Konsumform würde ich in HH aber auch nicht ausschließen.

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16968 Beiträge, 5888x hilfreich)

Zitat (von Demonio):
Ich würde tatsächlich davon ausgehen, dass Du vorerst, also bis zum Abschluss des Verfahrens, nicht zur Prüfung zugelassen wirst
Davon gehe ich auch aus. Hamburg ist da ziemlich streng. Zwar ist der Führerschein noch nicht direkt in Gefahr, aber eine Verzögerung wird es ziemlich sicher geben. Es kommt halt darauf an, was dir an Konsumverhalten nachgewiesen werden kann.

Signatur:

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#4
 Von 
Hasanyaman
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Demonio):
Zitat (von Hasanyaman):
verkleidete Zivilpolizisten
Wie muss man sich das vorstellen?

Zitat (von Hasanyaman):
habe ich jetzt zu beführchten das ich zur praktischen prüfung nicht zugelassen werde?
Ich würde tatsächlich davon ausgehen, dass Du vorerst, also bis zum Abschluss des Verfahrens, nicht zur Prüfung zugelassen wirst. Auch sonst sehe ich die Sache, gerade in Hamburg, nicht ganz so entspannt wie der Kollege Mümmel. Zwar kann es tatsächlich sein, dass von der Führerscheinstelle keine Maßnahmen erfolgen. Die Anordnung eines ärztlichen Gutachtens zur Feststellung der Konsumform würde ich in HH aber auch nicht ausschließen.
Also es war ja an dem Tag Schlagermove und da ist jeder wie beim Fasching verkleidet und das waren verkleidete Zivilpolizisten.

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#5
 Von 
Hasanyaman
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Zitat (von Demonio):
Ich würde tatsächlich davon ausgehen, dass Du vorerst, also bis zum Abschluss des Verfahrens, nicht zur Prüfung zugelassen wirst
Davon gehe ich auch aus. Hamburg ist da ziemlich streng. Zwar ist der Führerschein noch nicht direkt in Gefahr, aber eine Verzögerung wird es ziemlich sicher geben. Es kommt halt darauf an, was dir an Konsumverhalten nachgewiesen werden kann.


Sie haben weder Blut noch Urin getestet also haben sie eigendlich auser den Joint stümmel keinen beweis und mann könnte ja sagen das ich es an dem Tag nur ausprobieren wollte?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3589 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von Hasanyaman):
Also es war ja an dem Tag Schlagermove und da ist jeder wie beim Fasching verkleidet und das waren verkleidete Zivilpolizisten.
OK, Danke für die Erklärung.

Zitat (von Hasanyaman):
mann könnte ja sagen das ich es an dem Tag nur ausprobieren wollte?
Klar kann man das sagen. Man sollte das im Falle eines ärztlichen Gutachtens auch so sagen. Wobei theoretisch auch ein gelegentlicher Konsum bei zuverlässiger Trennung zum motorisierten Straßenverkehr noch akzeptabel wäre.

Grundsätzlich sollte dem Führerscheinerwerb auch nichts im Wege stehen. Aber eine Verzögerung ist halt nicht ganz auszuschließen.

Dessen ungeachtet solltest Du den Vorfall zum Anlass nehmen Dir ein paar grundsätzliche Gedanken zu dem Thema zu machen. Du hast jetzt Angst, ob Du den Führerschein machen kannst. Das sollte, wie gesagt, schon möglich sein. Nur ist dann halt die Frage, wie lange Du ihn behalten wirst. Führerschein und berauschende Substanzen passen einfach nicht zusammen. Früher oder später wirst Du Dich für eines von beidem entscheiden müssen.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17264x hilfreich)

Auch sonst sehe ich die Sache, gerade in Hamburg, nicht ganz so entspannt wie der Kollege Mümmel. Zwar kann es tatsächlich sein, dass von der Führerscheinstelle keine Maßnahmen erfolgen. Die Anordnung eines ärztlichen Gutachtens zur Feststellung der Konsumform würde ich in HH aber auch nicht ausschließen. Irre ich mich, oder schrieben Sie nicht mal, derlei (äG bei Cannabiskonsum außerhalb des Verkehrs) sei rechtswidrig?

-- Editiert von muemmel am 16.07.2019 13:58

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#8
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3589 Beiträge, 971x hilfreich)

Der Besitz von Canabis rechtfertigt keine Maßnahmen der Führerscheinstelle. Hier ist ja aber nicht nur der Besitz, sondern auch der Konsum bereits festgestellt worden. Da sieht die Sache etwas anders aus.

Tatsächlich rechne ich jetzt nicht wirklich mit Maßnahmen seitens der Führerscheinstelle, und würde sie in den meisten Bundesländern sogar ausschließen. In Hamburg und NRW sind die Behörden aber recht sensibel und streng, weswegen ich die Anordnung eines ärztlichen Gutachtens zwar nicht als wahrscheinlich ansehe, aber auch nicht ganz ausschließe.

-- Editiert von Demonio am 16.07.2019 14:22

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17264x hilfreich)

In Hamburg und NRW sind die Behörden aber recht sensibel und streng, weswegen ich die Anordnung eines ärztlichen Gutachtens zwar nicht als wahrscheinlich ansehe, aber auch nicht ganz ausschließe. Alles klar. Wobei zum Schlagermove sicher auch Auswärtige anreisen - da müßte der TE sich dann keine Sorgen machen, sofern er nicht gerade aus NRW kommt...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#10
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3589 Beiträge, 971x hilfreich)

Stimmt. Ich hatte jetzt unterstellt, dass HH nicht nur der Tatort, sondern auch der Wohnort sei. Aber das geht so aus der Sachverhaltsschilderung nicht hervor. Selbst im sonst so konservativen und strengen Bayern würde ich mir da weniger Sorgen machen, als in HH.

Aber manchmal gibt es auch Überraschungen. Ganz aktuell haben wir hier einen Fall, bei dem sogar eine MPU angeordnet wurde, obwohl es keinen Bezug zum Straßenverkehr gab. Die Anordnung halte ich aber, wie ich in jenem Thread auch schon geschrieben habe, für rechtswidrig. Diese Meinung teilt auch ein User in einem anderen Forum, wo der TE seine Frage ebenfalls platziert hat.

Leider wissen wir nicht in welchem Bundesland jener Fall angesiedelt war.

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#11
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3589 Beiträge, 971x hilfreich)

Ups, der andere Fall war tatsächlich in Bayern. Da bin ich nun wirklich überrascht.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32131 Beiträge, 5651x hilfreich)

Zitat (von Hasanyaman):
als dann verkleidete Zivilpolizisten mich angehalten haben
LOL. Und das auf der Reeperbahn. Hossa! Aniiita!! Haben sie dir wenigstens die echten Dienstausweise gezeigt, bevor sie dir in die Taschen gefasst haben?

Aber warum hast du was von Führerschein gesagt? Du hast doch noch gar keinen!

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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