Baby war nicht angeschnallt (ohne kindersitz)

24. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb523591-89
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Baby war nicht angeschnallt (ohne kindersitz)

Ich wurde heute von der polizei angehalten. Hinten saßen mein neffe und meine schwester, die nicht angeschnallt waren. Der neffe (16monate) saß auf ein babyschale (von kinderwagen). Laut polizisten dürfen wir das nicht(das mit babyschale). Ich wusste das nicht. Und wusste auch nicht ,das es ein falscher babyschale war. Meine schwester hat das mitgebracht. Ich ging davon aus, das es richtige babyschale war.

Meine fragen sind

1. Wer haftet für baby? Mutter oder fahrer

2. Darf ich einspruch einlegen falls ich bußgeldbescheid bekomme? (Das wirt 1 punkt kosten) lohnt sich einspruch

-- Editiert von fb523591-89 am 24.08.2019 04:47

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3527 Beiträge, 558x hilfreich)

Der Autofahrer, also sie sind verantwortlich, auch dafür, dass ihre Schwester nicht angeschnallt war.

Sie sollten froh sein, dass nichts passiert ist.

Manchmal geht es nur über den Geldbeutel, Sie haben sich unvernünftig verhalten.

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#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Zitat (von fb523591-89):
Darf ich einspruch einlegen falls ich bußgeldbescheid bekomme? (Das wirt 1 punkt kosten) lohnt sich einspruch

Sie dürfen natürlich Einspruch einlegen - aber lohnen wird sich das in keinem Fall, denn die Sachlage ist ja sonnenklar. Die Anschnallpflicht gibt es ja nicht erst seit gestern und Sie als Fahrer haben darauf zu achten, daß Ihre Mitfahrer ordnungsgemäß angeschnallt sind und ggf halt die Fahrt zu unterbrechen oder gar nicht erst los zu fahren.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#3
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von fb523591-89):
1. Wer haftet für baby? Mutter oder fahrer

"Haften" im Sinne von "wer muss zahlen"? Der Fahrer.

Zitat (von fb523591-89):
2. Darf ich einspruch einlegen falls ich bußgeldbescheid bekomme?

Ja, wird aber nur noch teurer.

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#4
 Von 
AnonymousMUSS
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie kann man nur so unverantwortlich sein? Führerschein weg, auf Lebenszeit. Das wäre die angebrachte Strafe.

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#5
 Von 
guest-12329.08.2019 02:36:13
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von fb523591-89):
1. Wer haftet für baby? Mutter oder fahrer


Ist die Frage ernst gemeint ?

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#6
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von fb523591-89):
Ich wusste das nicht.


Es kommt auch auf die Begleitustände an.
Mal zwei Beispiele:
Die Sitzschale war ein loser Stoffbeutel, ohne jegliche Rückhalteeinrichtung. Weder am Kind, noch an der Schale selbst. --> Dann muss jeder davon ausgehen, dass diese Art der Beförderung nicht zulässig ist.
Die Sitzschale war eine "originalgetreue" Sitzschale, die durchaus zum Transport zugelassen ist. Leider handelte es sich um eine Fälschung, die nur der Experte nach eingehender Prüfung enttarnen konnte. --> Dann kann sich ein Einspruch durchaus lohnen. Den Fahrer trifft natürlich die Pflicht, dass er vor Fahrtantritt alle Passagiere korrekt verzurrt weiß. Jedoch nur bis zu einem gewissen Maße. Insofern kommt es darauf an, was man sich unter
Zitat (von fb523591-89):
das mit babyschale

Zitat (von fb523591-89):
ein falscher babyschale

vorzustellen hat.

Also: war die Babyschale zum Transport im Fahrzeug inkl. Baby für den durchschnittlich intelligenten Fahrer erkennbar?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47585 Beiträge, 16824x hilfreich)

Die normale Babyschale, die für Kinder ab der Geburt verwendt wird ist eigentlich nur für Babys bis zu einem Alter von 1 Jahr geeignet. Der Neffe war aber bereits 16 Monate alt.

Nur solche Babyschalen kann man auch von einem Kinderwagen abnehmen.

Aber wenn ich die Ausgangsfrage richtig verstanden habe, dann geht es darum, dass das Baby zwar in der Babyschale (angeschnallt?) transportiert wurde, aber die Babyschale selbst nicht mit dem Sicherheitsgurt gesichert war.

Dass es nicht ausreicht, die Babyschale mit dem angeschnallten Kind einfach vom Kinderwagen abzunehmen und dann ins Auto zustellen ohne die Babyschale selbst auch zu sichern, dürfte eigentlich jedem Autofahrer einleuchten.

Unabhängig davon stellt sich noch die Frage, ob die Babyschale überhaupt noch für ein 16 Monate altes Kind geeignet war.

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#8
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Für die Ladungssicherung ist immer der Fahrer verantwortlich.

Zitat (von hh):
Die normale Babyschale, die für Kinder ab der Geburt verwendt wird ist eigentlich nur für Babys bis zu einem Alter von 1 Jahr geeignet. Der Neffe war aber bereits 16 Monate alt.

Ob ein Baby für eine bestimmte Schale geeignet ist kommt auf die Grösse und das Gewicht des Babys drauf an. Wo das eine Baby schon mit 12 Monate nicht mehr in die Schale passt, kann das andere mit 24 Monaten immer noch aufgrund der des geringen Gewichts und kleiner Grösse in die Schale passen. Die Altersangaben für Babyschalen können daher maximal Richtgrössen sein.

Zitat (von fb523591-89):
nicht angeschnallt waren

Baby nicht in der Babyschale angeschnallt und/oder Babyschale nicht im Auto "angeschnallt"? Natürlich muss beides korrekt sein. Lässt sich die Babyschale nicht korrekt und sicher im Auto fixieren, dann darf man darin auch kein Baby transportieren.

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