Bedingtes Halteverbot im verkehrsberuhigten Bereich

13. Dezember 2015 Thema abonnieren
 Von 
Qualler
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bedingtes Halteverbot im verkehrsberuhigten Bereich

Hallo,
Ich habe ein kleines Problem was mich 25 Euro kosten soll.
Aus einer Nebenstraße kommend befuhr ich nach rechts eine Hauptsraße in der eine ausgeschilderte Parkzone mit halbseitigesParken auf dem Bürgersteig erlaubt war.
Allerdings war auf der Hauptstraße vor Ausfahrt der Nebenstraße aus der ich ausfuhr ein bedingtes Halteverbotsschild aufgestellt das eine Stunde am Dienstag von 13-14 Uhr das Halten verbietet. Da ich dieses Schild nicht gesehen habe, parkte ich dort arglos den besagten Dienstag. Nun wirft man mir vor das ich im verkehrsberuhigten Bereich mich besonders bemühen müsste um sicherzustellen das hier Parken wirklich erlaubt ist, obwohl eindeutige Beschilderung in meiner Fahrtrichtung vorhanden war.
Kann mir jemand helfen?
Mfg Jürgen

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

selbst wenn es kein Verkehrsberuhigter Bereich gewesen wäre, hat ein Verkehrsteilnehmer sich zu vergewissern ob da gepartkt werden darf oder nicht. 100m zu laufen um das sicherzustellen dürfte akzeptabel sein...

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Sehe ich anders. Wenn dort explizit eine Parkzone ausgewiesen ist, dann muss ich mich nicht noch umsehen, ob irgendwo ein anderes Schild ist, das Einschränkungen enthält. Ich würde hier Widerspruch einlegen..

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Aus einer Nebenstraße kommend
Wie hab' ich mir das vorzustellen? Kannst du mal eine Zeichnung machen?

Grundsätzlich: Halt- und Parkverbote enden an Kreuzungen und Einmündungen.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

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