Hallo,
Ich habe ein kleines Problem was mich 25 Euro kosten soll.
Aus einer Nebenstraße kommend befuhr ich nach rechts eine Hauptsraße in der eine ausgeschilderte Parkzone mit halbseitigesParken auf dem Bürgersteig erlaubt war.
Allerdings war auf der Hauptstraße vor Ausfahrt der Nebenstraße aus der ich ausfuhr ein bedingtes Halteverbotsschild aufgestellt das eine Stunde am Dienstag von 13-14 Uhr das Halten verbietet. Da ich dieses Schild nicht gesehen habe, parkte ich dort arglos den besagten Dienstag. Nun wirft man mir vor das ich im verkehrsberuhigten Bereich mich besonders bemühen müsste um sicherzustellen das hier Parken wirklich erlaubt ist, obwohl eindeutige Beschilderung in meiner Fahrtrichtung vorhanden war.
Kann mir jemand helfen?
Mfg Jürgen
Bedingtes Halteverbot im verkehrsberuhigten Bereich
13. Dezember 2015
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Frage vom 13. Dezember 2015 | 05:25
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bedingtes Halteverbot im verkehrsberuhigten Bereich
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#1
Antwort vom 13. Dezember 2015 | 12:21
Von
Status: Richter (8512 Beiträge, 4060x hilfreich)
Hallo,
selbst wenn es kein Verkehrsberuhigter Bereich gewesen wäre, hat ein Verkehrsteilnehmer sich zu vergewissern ob da gepartkt werden darf oder nicht. 100m zu laufen um das sicherzustellen dürfte akzeptabel sein...
#2
Antwort vom 14. Dezember 2015 | 08:39
Von
Status: Weiser (16928 Beiträge, 5885x hilfreich)
Sehe ich anders. Wenn dort explizit eine Parkzone ausgewiesen ist, dann muss ich mich nicht noch umsehen, ob irgendwo ein anderes Schild ist, das Einschränkungen enthält. Ich würde hier Widerspruch einlegen..
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 15. Dezember 2015 | 16:40
Von
Status: Philosoph (13709 Beiträge, 4356x hilfreich)
Hallo,
Wie hab' ich mir das vorzustellen? Kannst du mal eine Zeichnung machen?Zitat:Aus einer Nebenstraße kommend
Grundsätzlich: Halt- und Parkverbote enden an Kreuzungen und Einmündungen.
Stefan
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