Beginn 4- monatsfrist Fahrverbot

7. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
Malermeister1
Status:
Beginner
(147 Beiträge, 13x hilfreich)
Beginn 4- monatsfrist Fahrverbot

Hallo,

Ich hatte 2017 eine Fahrt unter Drogen.
Hier wurde im Oktober 2018 ein Urteil gesprochen . Strafe und Bußgeld. Sowie 1 Monat Fahrverbot.
Abzuleisten innerhalb von 4 Monaten.
Darauf hin habe ich Einspruch/Berufung eingelegt. Jetzt Ende April 2019 haben wir dann den Einspruch zurück genommen.

Ich habe bisher aber nichts bekommen. Kein Urteil o.ä. gestern ist jedoch die Rechnung gekommen.

Meine Frage ist jetzt , ab wann beginnt die 4 Monatsfrist denn jetzt zu laufen? Ohne Urteil kann ich den FS nicht bei der Polizei abgeben.
Was passiert, wenn ich die Frist nicht beachte und weiter fahre?

Gruß und vielen Dank

-- Editiert von Moderator am 07.06.2019 16:33

-- Thema wurde verschoben am 07.06.2019 16:33

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Zitat:
Ich habe bisher aber nichts bekommen. Kein Urteil o.ä.


Bekommen Sie auch nicht. Es ist ja gar kein Urteil (o.ä.) ergangen. Durch die Rechtsmittel-Rücknahme ist der ursprüngliche Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden.


Zitat:
Meine Frage ist jetzt , ab wann beginnt die 4 Monatsfrist denn jetzt zu laufen?


Ab Rechtskraft der Entscheidung.

Zitat:
Ohne Urteil kann ich den FS nicht bei der Polizei abgeben.


Ich weiß nicht wie es bei ihnen ist, aber hier bei uns gibt man ihn sowieso nicht bei der Polizei ab, sondern übersendet ihn an die Führerscheinstelle.

Zitat:
Was passiert, wenn ich die Frist nicht beachte und weiter fahre?


Dann sind Sie wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis dran und der Führerschein wird beschlagnahmt.


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#2
 Von 
Malermeister1
Status:
Beginner
(147 Beiträge, 13x hilfreich)

Vielen dank für die Antwort.
Ab wann ist die Rechtskraft eingetreten ?
Ab dem Tage an dem der Einspruch zurück gezogen wurde?
Oder ab wann ist dies ?

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#3
 Von 
Malermeister1
Status:
Beginner
(147 Beiträge, 13x hilfreich)

Den FS schicke ich dann an die Staatsanwaltschaft?

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#4
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3591 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
sondern übersendet ihn an die Führerscheinstelle.
Nö, entweder an die Bußgeldstelle, oder man gibt ihn bei der Polizei ab. Kommt aufs Bundesland an.

Zitat (von Malermeister1):
Ab wann ist die Rechtskraft eingetreten ?
An dem Tag, an dem der Rechtsmittelverzicht / die Einspruchsrücknahme bei der zuständigen Behörde eingegangen ist.

Zitat (von Malermeister1):
Den FS schicke ich dann an die Staatsanwaltschaft?
Nein, die Staatsanwaltschaftz hat damit nichts zu tun. Bei welcher Behörde der Führerschein in Verwahrung zu geben ist, kann man dem Bußgeldbescheid entnehmen.

Was waren das für Drogen, und welche Werte wurden bei der Blutanalyse ermittelt? Könnte gut möglich sein, dass sich die Fahrerlaubnisbehörde noch meldet, weil Zweifel an der Fahreignung bestehen.

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#5
 Von 
Malermeister1
Status:
Beginner
(147 Beiträge, 13x hilfreich)

Hab gerade mit der Polizei telefoniert.
Die bräuchten was schriftlich.
Habe aber nichts aktuelles.
Laut dem Beamten muss der FS zum Gericht. Rufe dort also Dienstag an.

Ok dann begann die Frist am Tage als der Einspruch geschickt wurde. Dann habe ich nur noch 2 Monate Zeit.

Vielen Dank für die Hilfe.

Ps: 1 Jahr mit Nachweis ( Haare) clean . 18 Monate insgesamt und freiwillig Therapie gemacht..... (Fahreignung wieder hergestellt). Die MPU ist aber fällig.
Bisher hat sich die FSST zum Vorfall aus 2017 aber nicht gemeldet.
Was mich wundert.

Das hätte doch bereits geschehen müssen. Wenn das Urteil jetzt rechtskräftig ist seit 15.04 .19 ?

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#6
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3591 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von Malermeister1):
Laut dem Beamten muss der FS zum Gericht.
Das Gericht hat mit der Sache nichts zu tun.

Zitat (von Malermeister1):
Hab gerade mit der Polizei telefoniert.
Ist die Polizei denn überhaupt zuständig? In den meisten Bundesländern ist sie das nicht.

Zitat (von Malermeister1):
Habe aber nichts aktuelles.
Was aktuelleres als den Bußgeldbescheid wirst Du auch nicht bekommen. Mit der Rücknahme des Einspruchs erlangte der Bußgeldbescheid seine Rechtskraft und es gilt das was da drinnen steht. Wenn nochmal Post kommen sollte, dann sind das Aufforderungen und Mahnungen wegen nicht eingehaltener Fristen, oder eben Post von der Fahrerlaubnisbehörde wegen Eignungszweifeln.

Zitat (von Malermeister1):
Fahreignung wieder hergestellt
Das stellst aber nicht Du, sondern ggf. der Gutachter fest.

Zitat (von Malermeister1):
Die MPU ist aber fällig.
Könnte auch auf ein ärztliches Gutachten hinauslaufen.

Zitat (von Malermeister1):
Das hätte doch bereits geschehen müssen.
Vielleicht kommt auch gar nichts mehr. Nichts genaues weiß man nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Malermeister1
Status:
Beginner
(147 Beiträge, 13x hilfreich)

Es gibt keinen Bußgeldbescheid. ( hat es nie gegeben ) Die Anordnung kommt vom Gericht. Darum muss auch laut Polizei der FS dort hin.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3591 Beiträge, 971x hilfreich)

Was wurde denn dann genau vorgeworfen? Wenn eine Owi gem. § 24a StVG vorgeworfen wurde, dann wäre ja zunächst einmal ein Bußgeldbescheid erlassen worden.

Wäre der Tatvorwurf eine Straftat gem. § 316 oder § 315c StGB gewesen, dann wäre üblicherweise ein Strafbefehl erlassen worden.

Was unterscheidet Deinen Fall von anderen, dass die Sache direkt vor Gericht verhandelt wurde?

Ist das Ganze überhaupt in Deutschland passiert?

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#9
 Von 
Malermeister1
Status:
Beginner
(147 Beiträge, 13x hilfreich)

War in Deutschland der Besitz von 3 Gramm Cannabis war mit dabei. Es gab also keinen Bescheid. Wurde alles vom Gericht aus gemacht.

Es könnte also sein, das die FSST immer noch nichts weiß?
Das wäre gut und schlecht...

Den ich muss immer weiter Haarproben sammeln

-- Editiert von Malermeister1 am 07.06.2019 16:31

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
Habe aber nichts aktuelles.


Du hast das Urteil aus Oktober 2018. Etwas anderes wirst Du nicht bekommen.
Aufgrund des Aktenzeichens in dem Urteil kannst Du dann den Führerschein beim Gericht abgeben.

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