Behindertenparkplätze vor Supermärkten

6. September 2013 Thema abonnieren
 Von 
MichaelKuss
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 32x hilfreich)
Behindertenparkplätze vor Supermärkten

Ich hatte das Thema "Behindertenparkplätze vor Supermärkten " bereits in einem anderen Beitrag behandelt und die folgende Anfrage an 11 bekannte Supermärkte gestellt. Davon hat bisher nur Lidl geantwortet, allerdings auch nicht klar sondern mit gravierender Widersprüchlichkeit, so dass ich eine weitere Anfrage bei Lidl gestellt habe. Den gesamten bisherigen Schriftwechsel hier:

Guten Tag!
Ich wende mich an Ihre Geschäftsleitung mit einer Frage zum Thema „Behindertenparkplätze auf dem zu Ihrem Grundstück gehörenden Kunden-Parkplätzen". Ihre Antwort interessiert nicht nur behinderte Personen, sondern ist auch zur Veröffentlichung im Internet und in der Presse vorgesehen. Konkret nehme ich diese Recherche als Redakteur für das „Seniorenmagazin" vor:

Situationsbeschreibung und Fragestellung:
Die extra für Behinderte (mit amtlichen Behindertenausweis und Parkerlaubnis) vorgesehenen „Behindertenparkplätzen" (z.B. vor Supermärkten, Baumärkten oder Einrichtungshäusern) werden mitunter und relativ häufig auch von Nichtbehinderten benutzt und es kommt immer wieder zu unschönen Diskussionen zwischen Nichtbehinderten und Behinderten. Einige Nichtbehinderte argumentieren in solchen Fällen, sie dürften diese Behindertenparkplätze völlig legal und ohne Angst vor Sanktionen benutzen, da es sich bei solchen Parkplätzen um „Privatgelände" handeln würde, auf dem die Straßenverkehrsordnung nicht gültig sei; es sei denn, der Platzeigentümer hätte explizit mit dem Schild „Hier gilt die Straßenverkehrsvorschrift" darauf hingewiesen. Nur das einfache blaue „P"-Schild und das Schild mit dem Rollstuhlsymbol würde nicht genügen, um einen Parkplatz rechtswirksam für einen Behinderten mit Parkausweis zu reservieren. In diesem Fall dürfe der Nichtbehinderte den Behindertenparkplatz trotz klarer Ausschilderung benutzen und er hätte von keiner Seite (also weder vom Platzbetreiber, noch von einer Polizeibehörde oder dem Ordnungsamt, noch vom Behinderten) Sanktionen wie Anzeige, Bußgeld oder Platzverweis zu befürchten.

Meine konkreten Fragen an Sie:
1.) Sind die auf Ihrem Parkplatzgelände für Behinderte vorgesehenen und ausgeschilderten Parkplätze rechtsverbindlich NUR von Behinderten mit amtlichen Ausweis nutzungsberechtigt und unterliegen sie der Straßenverkehrsvorschrift?

2.) Oder sind Ihre dort angebrachten Behinderten-Schilder nur „Empfehlungen" an Ihre Kunden, an die sich jedoch niemand halten muss?

3.) Gelten die Parkplätze auf Ihrem Gelände als „reines Privatgelände", auf dem das Behindertengesetz nicht gilt und auf dem Polizeieinsatz rechtlich nicht möglich ist? Oder handelt es sich trotz Ihrem Privateigentum um einen – wenigstens teilweise – öffentlichen Parkplatz, auf dem sich auch Nichtbehinderte dem Behindertenrecht zu unterwerfen haben.

Für eine möglichst genaue Stellungnahme über die Rechtslage sowie über die Handhabung auf Ihren Parkplätzen bin ich Ihnen dankbar.
Mit freundlichem Gruß
Michael Kuss (Berlin)
Redaktion „Seniorenmagazin"

*

Antwort der Lidl-Pressestelle:

Sehr geehrter Herr Kuss,
vielen Dank für Ihre freundliche Anfrage und Ihr Interesse an unserem Unternehmen.
Zur angefragten Thematik nehmen wir wie folgt Stellung:

Bei Kundenparkplätzen handelt es sich um öffentliche Verkehrsflächen im straßenverkehrsrechtlichen Sinne, da die Parkplätze grundsätzlich jedem Verkehrsteilnehmer zugänglich sind. Ein angebrachtes Schild "Hier gilt die StVO" hat nur klarstellende Funktion, so dass auch ohne diesen besonderen Hinweis die StVO gilt.

Damit haben Straßenverkehrsbehörden die in ihrem Ermessen liegende Möglichkeit, offizielle Verkehrsschilder, so auch das Verkehrsschild "Behindertenparkplatz" (Zeichen 314 mit Zusatzzeichen gemäß Anlage 3 zur StVO), anzubringen. In diesen Fällen kann die Behörde bei einem Verstoß ein Bußgeld erlassen oder das Fahrzeug abschleppen lassen. Im Regelfall stellen die Behörden aber auf Lidl-Parkplätze diese Schilder nicht auf. Die vorhandenen Schilder auf unseren Filialparkplätzen sind von Lidl aufgestellt. Sie haben damit keinen behördlichen Charakter, so dass die Behörden bei einem etwaigen Verstoß nicht tätig werden können.

In der Vergangenheit haben wir gute Erfahrungen mit den von uns ausgewiesenen Behindertenparkplätzen gemacht. Grundsätzlich akzeptieren und beachten unsere Kunden die entsprechende Beschilderung...
...Wir hoffen, dass Ihnen diese Informationen hilfreich sid.
Mit freundlichen Grüßen
i. A. Petra Trabert
Lidl-Presse und Medien

*

Da ich diese Nachricht für unklar und widersprüchlich halte, habe ich Lidl wie folgt geantwortet:

Sehr geehrte Frau Trabert,
danke für Ihre prompte Antwort, die allerdings einen eklatanten Widerspruch aufweist und keine Klarheit schafft. Nach Ihren Ausführungen haben Behinderte mit einem amtlichen Behindertenausweis im Fahrzeug auf Lidl-Parkplätzen keinen rechtlichen Anspruch auf einen von Lidl ausgeschilderten Behindertenparkplatz, da die von Lidl aufgestellen Behinderten-Schilder nur eine Empfehlung darstellen, keinen behördlichen Charakter haben und bei Missbrauch durch Nichtbehinderte die Behörden nicht tätig werden können. Damit ist der Behinderte auf einem Lidl-Parkplatz ungeschützt, ohne Rechtsanspruch und auf den guten Willen und die Großzügigkeit von Nichtbehinderten angewiesen. Der Nichtbehinderte kann sein Fahrzeug also einfach auf einen von Lidl ausgezeichneten Behindertenparkplatz stellen, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen! Da nutzt es auch nichts, auf den "guten Willen" von Nichtbehinderten zu vertrauen, im Regelfall den Behindertenparkplatz nicht zu besetzen. Dies entspricht auch täglichen Erfahrungen, dass Nichtbehinderte auf Lidl-Parkplätze die Behindertenparkplätze mit folgenden Argumenten benutzen: "Ich darf das. Dies ist Privatgelände von Lidl! Das Behindertenschild ist nur eine Empfehlung ohne gesetzliche Auswirkung!"

Auf der anderen Seite erklären Sie, sehr geehrte Frau Trabert, bei Kundenparkplätzen würde es sich um "öffentliche Verkehrsflächen im straßenverkehrsrechtlichen Sinne" handeln. Wenn dies der Realität entspricht, dann müssten doch auch die auf einem Lidl-Parkplatz aufgestellten Hinweisschilder der Behindertenparkplätze rechtlich verbindlich sein, egel ob das Schild von der Verkehrsbehörde oder von Lidl angebracht wurde. Ich bitte Sie deshalb um konkrete Klärung folgender Fragen:

1.) Hat das von Lidl aufgestellte Behindertenschild rechtliche Wirkung für die Benutzer, oder ist es nur eine Lidl-Empfehlung, an die man sich jedoch nicht zwingend halten muss? Auch wenn Sie schreiben, dass Lidl "gute Erfahrungen" mit den Behindertenschildern gemacht hätte, so sprechen vielfältige Beobachtungen und Erfahrungen dagegen: Jeden Tag stellen sich Nichtbehinderte auf Behindertenparkplätze und Behinderte müssen weite Wege zurücklegen (zumal es an einigen Lidl-Märkten nur einen einzigen Behindertenparkplatz gibt). Was sollen also diese Lidl-Schilder, wenn man sich rechtlich nicht daran halten muss?

2.) Wenn das von Lidl aufgestellte Hinweisschild letztlich keine Rechtsverbindlichkeit hat, sondern nur eine Empfehlung ist, an die niemand rechtlich gebunden ist, warum sorgt Lidl hier nicht für die nötige Rechtsverbindlichkeit?

3.) Verzichtet Lidl freiwillig auf die Aufstellung von "rechtlich verbindlichen" Verkehrsschildern? Oder liegt die Unterlassung hier klar bei der Straßenverkehrsbehörde? Würde Lidl der Behörde Erlaubnis zur Aufstellung "rechtsverbindlicher" Verkehrsschilder geben, oder woran scheitert hier die Rechtsverbindlichkeit?

Jedenfalls ist die von Ihnen geschilderte Situation für Behinderte nachteilig. Sie widerspricht dem Behindertengesetz und verlangt nach Klärung. Mit meinem Gang an die Öffentlichkeit werde ich auf diese ungelöste Problematik aufmerksam machen. Dabei hoffe ich auf konstruktive Unterstützung von betroffenen Parkplatzbetreibern.
Mit freundlichem Gruß
Michael Kuss
Redaktion Seniorenmagazine
www.seniorenmagazine.de



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"MichaelKuss (Berlin)"

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Tut das Not dafür ein neues Thema zu eröffnen, anstatt die vorhandene Diskussion mit Neuigkeiten zu erweitern?

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
GROC
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 691x hilfreich)

quote:
Auf der anderen Seite erklären Sie, sehr geehrte Frau Trabert, bei Kundenparkplätzen würde es sich um "öffentliche Verkehrsflächen im straßenverkehrsrechtlichen Sinne" handeln. Wenn dies der Realität entspricht, dann müssten doch auch die auf einem Lidl-Parkplatz aufgestellten Hinweisschilder der Behindertenparkplätze rechtlich verbindlich sein, egel ob das Schild von der Verkehrsbehörde oder von Lidl angebracht wurde.


Nein. Selbst wenn die StVO dort gilt, gelten selbstverständlich keine "privat" aufgestellten Schilder, genau so wenig wie du vor deiner Haustür kein "Parkverbot"-Schild anbringen kannst und dann Leute anzeigen, die trotzdem dort parken.

Dieser Unterschied ist doch leicht zu verstehen und war aus der Antwort des Supermarktes auch klar zu entnehmen.

quote:
Wenn das von Lidl aufgestellte Hinweisschild letztlich keine Rechtsverbindlichkeit hat, sondern nur eine Empfehlung ist, an die niemand rechtlich gebunden ist, warum sorgt Lidl hier nicht für die nötige Rechtsverbindlichkeit?


Weil Lidl das nicht *kann*. Genau so wenig wie du und ich kann auch Lidl keine "rechtsverbindlichen Verkehrsschilder" aufstellen. Jedenfalls nicht in dem Sinne, daß dann die Behörden tätig werden können/müssen.
Man könnte dort allerdings, da es sich um Privatgrund handelt, zivilrechtlich auf Unterlassung vorgehen, wenn Lidl das denn möchte.

quote:
Oder liegt die Unterlassung hier klar bei der Straßenverkehrsbehörde?


Eine Behörde stellt nirgends Schilder deswegen auf, weil du oder ich oder Lidl das möchte. Das wäre ja auch noch schöner, wenn sich der Staat zum Büttel von Unternehmerinteressen machen lassen würde.

quote:
Würde Lidl der Behörde Erlaubnis zur Aufstellung "rechtsverbindlicher" Verkehrsschilder geben


Selbst wenn Lidl das tun würde, gibt es keine Rechtsgrundlage, die Behörde dazu zu zwingen, das auch wahrzunehmen.

Mal abgesehen davon, daß ich mich ohnehin frage, ob das rechtlich zulässig wäre. Wenn ich mich auf einem Privatgelände (öffentlicher Verkehrsraum oder nicht) befinde, dann kann ich davon ausgehen, daß Beschilderungen reine Privatsache der Eigentümer sind und mir folglich keine OWi-Anzeige droht, wenn ich diese ignoriere. Das hat auch etwas mit Transparenz und Rechtssicherheit zu tun (sonst dürfte im Umkehrschluß niemand auf seinem Privatgrundstück "offiziell aussehende" Schilder anbringen, damit hier keine Zuordnungsverwirrung möglich ist).

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""

6x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
MichaelKuss
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 32x hilfreich)

Frage kopiert: Tut das Not dafür ein neues Thema zu eröffnen, anstatt die vorhandene Diskussion mit Neuigkeiten zu erweitern?

Meine Antwort: die vorhandene ertse Diskussion war gesperrt, eine weitere Stellungnahme nicht mehr möglich. Deshalb habe ich ein neues Thema eröffnet. Wenn's anders möglich gewesen wäre, hätte ich's anders gemacht.

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"MichaelKuss (Berlin)"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
MichaelKuss
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 32x hilfreich)

Die Antwort von GROC ist genauso widersprüchlich und verwirrend wie die Antwort von Lidl. Denn entweder ist der Behindertenparkplatz rechtlich abgesichert für BEHINDERTE reserviert, oder nicht! Aber ein Behindertenschild ohne Rechtswirksamkeit aufzustellen, das ist absurd und höchstens ein Alibi für den Supermarkt. Zumal wenn der Supermarkt gleichzeitig einräumt, zwar würde sein Parkplatz öffentlich sein und der Straßenverkehrsordnung unterliegen, aber das Behindertenzeichen würde trotzdem nicht rechtlich gelten, sondern man würde auf den "guten Willen" von Nichtbehinderten zählen. Da will sich Lidl anscheinend nur ein Alibi verschaffen. Motto: "Wir haben zwar Behindertenparkplätze eingerichtet, aber sie sind nicht rechtsverbindlich, sondern können von allen - auch von Nichtbehinderten - benutzt werden, ohne dass die Behörde einschreiten kann!"
Das nenne ich keine Klarheit, sondern Verarschung!

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"MichaelKuss (Berlin)"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13706 Beiträge, 4355x hilfreich)

Hallo,

quote:
Aber ein Behindertenschild ohne Rechtswirksamkeit aufzustellen, das ist absurd und höchstens ein Alibi für den Supermarkt.
Das ist doch Unsinn. Wozu braucht der Supermarkt ein Alibi? Es gibt keine Pflicht zur Einrichtung von Behindertenparplätzen.
Oder meinst du, das wäre eine Art Werbung ala wir sind ein behindertengerechter Supermarkt? Das ist imho aber nicht der Fall, eher ist das negativ, wenn beispielsweise einige Kunden darin eine Verschwendung des wertvollen Parkraums sehen (weil diese Parkplätze sehr oft unbesetzt sind).

Und grundsätzlich weiß ich auch nicht, was dein Problem ist. Solche Schilder werden in der Regel beachtet, und das reicht dann eben. Ein Supermarkt ist doch auf Kunden angewiesen und wird daher selten gegen diese vorgehen. Das Ordnungsamt würde sicher vielerorts vom Hof gejagt (nicht das am nächsten Tag in der Zeitung ein Leserbrief steh: "Kauft nicht bei XY, die lassen ihre eigenen Kunden abschleppen").
Stell es dir einfach als "Bitte halten sie diese Parkplätze für Gehbehinderte frei" vor, das muss man dann nicht beachten, es machen aber trotzdem die Meisten.

Ich bin bei solchen Themen übrigens recht radikal eingestellt. Wenn du mir eine solche Anfrage geschickt hättest, dann wären die Schilder vermutlich schon abmontiert.
Weil, da schafft man extra solche Parkplätze (kostet sogar Geld), und nun will da einer trotzdem Terror machen (vielleicht in der lokalen Zeitung etc.)???
Das erinnert mich an mach' billige Fersehreportage, wo dann auch noch kritisiert wird, dass das betroffene Unternehmen zu keiner Stellungnahme bereit ist.

Wenn, dann konzentriere dich doch darauf, dass möglichst alle Geschäfte solche Parkplätze einrichten, also erstmal die anschreiben, die das nicht haben. Damit wäre sicherlich mehr geholfen.

Stefan

6x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
MichaelKuss
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 32x hilfreich)

Ja, lieber Stefan, ich bleibe dabei: Es ist eine Alibi-Veranstaltung des Supermarktes, denn er brüstet sich mit der Werbung: "Ach wie sind wir human eingestellt, wir stellen sogar Behindertenparkplätze zur Verfügung! Schaut mal, wir tun etwas für benachteiligte Menschen!" Das ist verlogen! Denn diese Behinderten haben überhaupt keine Anrecht auf diese Plätze, sondern müssen sich fast tagtäglich irgendwo mit Nichtbehinderten herumstreiten, die ihnen den Parkplatz wegnehmen und mit den unmöglichsten Argumenten herausreden: Dabei ist "Hab' ich nicht gesehen!" oder "War ja nur für fünf Minuten" noch die harmloseste Ausrede. Richtig kriminell und asozial wird es aber bei: "Hau ab du Penner! Stell dich nicht so an, du hast ja noch zwei Krücken und 'nen Rollstuhl! Also verpiss dich und halt die Schnauze!" Und das geht durch alle Altersklassen und soziale Schichten, vom 18jährigen Schnösel über die schicke Sekretärin bis zum überfütterten dicken Benzfahrer. Wahrscheinlich bist du, lieber Stefan, nicht behindert und kennst solche Situationen nicht, sonst würdest du nicht so leichtsinnig daherreden.

Übrigens: Auch Behinderte sind Kunden, die genau wie alle anderen ihr Geld im Markt ausgeben. Aber davon abgesehen: Bei einem Behindertenparkplatz geht es nicht um "Profit" oder "Profitverlust", sondern primär um Humanismus und um eine kleine Erleichterung und einen Nachteil-Ausgleich für Menschen, die durch Krankheit, Unfall oder einen Schicksalsschlag eine körperliche Behinderung haben, die ich niemanden, auch dir nicht gönnen würde. Das hat etwas mit Verantwortung und Respekt zu tun. Nach solchen Kriterien und nur danach darf es bei der Frage eines Behindertenparkplatzes gehen!

Und zu deinem Vorschlag, ich solle doch erstmal alle Geschäfte anschreiben: Das ist doch Blödsinn. Niemand kann deutschlandweit tausende und abertausende Geschäfte anschreiben! Ich wende mich an die 12 größten Marktketten, die etwa 90 Prozent des Kundenverkehrs bewältigen. Von denen eine klärende Antwort zu bekommen, ist bereits eine gute Grundlage für weitere Recherchen. Damit kannst du, lieber Stefan, vielleicht nichts anfangen. Aber die über 50 000 Behinderte in Deutschland, die auf Behindertenparkplätze angewiesen sind und auf sie vertrauen, die können sehr wohl etwas damit anfangen. Mir geht es um Behinderte, nicht um Zeitgenossen, die das ganze aus rein kaufmännischen Gesichtspunkten sehen.


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"MichaelKuss (Berlin)"

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
MichaelKuss
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 32x hilfreich)

Antwort von Tengelmann:

Sehr geehrter...,
Sie hatten ... eine Anfrage zu unseren Behindertenparkplätzen, die wir Ihnen wie folgt beantworten.
Zu 1.)
Die auf unserem Parkplatzgelände für Behinderte vorgesehenen und ausgeschilderten Parkplätze sind tatsächlich nur für diesen Personenkreis vorgesehen, unterliegen allerdings nicht den Straßenverkehrsvorschriften. Hier gilt die Nutzungsbestimmung durch den Privateigentümer. Auf unserem Parkplatz können allerdings weder das Ordnungsamt noch die Polizei tätig werden. Hierzu wäre eine gesonderten Vereinbarung notwendig.

Zu 2.)
Die an den Behindertenstellplätzen angebrachten Schilder sind nicht nur als Empfehlungen an die Kunden gedacht, sondern folgen aus dem Nutzungsbestimmungsrecht des Verfügungsberechtigten über den Parkplatz, dessen Durchsetzung allerdings dann auch rein dem Verfügungsberechtigten obliegt.

Zu 3.)
Die Parkplätze an unseren Märkten sind Privatgelände, die entweder unserem Hause zur alleinigen Nutzung überlassen wurden oder aber an denen wir ein Mitbenutzungsrecht haben.

Die Kaiser´s Tengelmann GmbH bemüht sich aber in jedem Fall, behinderten Kunden die Nutzung der für Behinderte ausgewiesenen Stellplätze zu gewährleisten und diesem Personenkreis damit die Möglichkeit zu geben, ihr Fahrzeug in der Nähe des Eingangs abzustellen.
Mit freundlichen Grüßen
Jutta Tappe
Tengelmann Warenhandelsgesellschaft KG
Public Relations

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"MichaelKuss (Berlin)"

3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13706 Beiträge, 4355x hilfreich)

Hallo,

quote:
Und zu deinem Vorschlag, ich solle doch erstmal alle Geschäfte anschreiben: Das ist doch Blödsinn. Niemand kann deutschlandweit tausende und abertausende Geschäfte anschreiben!
Da würde mich jetzt mal interessieren, wer und was du überhaupt bist (Betroffener, Journalist, Politiker, Sozialarbeiter, ...)?
Warum meinst du, für das ganze Land - oder zumindest für alle Behinderten - sprechen zu dürfen? Für mich darfst du das sicher nicht.

quote:
denn er brüstet sich mit der Werbung:
Wo denn? Wie gesagt sind imho die reinen Schilder keine Werbung.

quote:
Übrigens: Auch Behinderte sind Kunden, die genau wie alle anderen ihr Geld im Markt ausgeben.
Aha, aber wo sind die denn? In den Supermäkten die ich kenne, sind die Behindertenparkplätze jedenfalls viel häufiger frei als die anderen Parkplätze. Das soll ja von mir aus so sein, damit es im Fall der Fälle auch für mehrere Behinderte gleichzeitig reicht, aber es zeigt doch - zumindest in meiner Gegend -, dass es gar keinen Bedarf an den von dir geforderten Kontrollen und Strafen gibt. Das mit den - unverbindlichen - Schildern ist doch schon lange Praxis, und es klappt im Regelfall auch (ebenso wie das mit den Frauen- oder Mutter&Kind-Parkplätzen funktioniert, und da könnte man noch mehr drüber diskutieren).

Supermärkte & Co. müssen heutzutage sogar deutlich mehr Parkplätze vorhalten als sie eigentlich bräuchten (von dem letzten Tag vor Weihnachten vielleicht mal abgesehen). Da kann ich mir nicht vorstellen, dass es so viele asoziale Mitmenschen gibt, die sich dann - trotz freier Plätze etwas weiter weg - auf die Behindertenparkplätze stellen (meine Erfahrung ist das jedenfalls nicht). Erst wenn alles voll ist könnte ich das nachvollziehen.
Kannst du mal konkrete Märkte nennen, wo das fortwährend vorkommt?

Stefan

PS: Dein arroganter und teilweise agressiver Ton ist unangebracht, was habe ich dir getan?

4x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
MichaelKuss
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 32x hilfreich)

Lieber Stefan, wir reden bzw. schreiben aneinander vorbei und wir leben anscheinend auch in verschiedenen Welten. So ist das eben mitunter im Leben. Lassen wirs also dabei.

Noch kurz und zum Abschluss zu deiner Frage, wer ich überhaupt bin und in welchem Auftrag und Interesse ich schreibe: Ich bin - erstens - im Rollstuhl agierender Behinderter und selbst betroffen, trotzdem beruflich und privat viel unterwegs und erlebe tagtäglich Behindertenparkplätze von Nichtbehinderten genutzt und höre mir tagtäglich deren asozialen Argumente an.

Und ich bin - zweitens - Redakteur mehrerer Seniorenzeitungen, deren Leser von dem Problem "Behindertenparkplätze" im weiten Umfang betroffen sind und ich deshalb entsprechende Recherchen vornehme. Das Ergebnis dieser Recherche (in welche große Supermarktketten, Verkehrsbehörden, Behindertenbeauftragte und der ADAC einbezogen sind) werde ich dann in einem Bericht zusammenfassen und veröffentlichen. Dabei werden selbstverständlich alle unterschiedlichen Standpunkte - ebenso wie aktuelle Gerichtsentscheidungen - berücksichtigt. Auch wenn du selbst nicht von dem angeschnittenen Problem betroffen bist und andere Erfahrungen als ich gemacht hast, werde ich die begonnene Recherche in ihrer ganzen Velseitigkeit fortführen, denn es gibt offensichtlich - neben deinen - noch andere interessante Standpunkte und Definitionen zu dem Thema.

-----------------
"MichaelKuss (Berlin)"

8x Hilfreiche Antwort

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