Behinderung durch langsames Fahren/ Nötigung im Straßenverkehr

30. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12304.10.2017 10:20:58
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Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Behinderung durch langsames Fahren/ Nötigung im Straßenverkehr

Hallo erstmal an alle,
mir ist gestern etwas passiert, was mich seither nicht loslässt. Folgende Situation: ich befinde mich innerorts auf einer wenig befahrenen geraden Strecke, vor mir fahren zwei Autos her, gerade einmal mit 40 km/ h. Ich sehe gut, dass der Golf vorne schuld am langsamen Tempo ist, denn vor dem Golf ist kein weiteres Auto zu sehen und mein Vordermann fährt besagtem Golf auch ziemlich dicht auf. Ich beschleunige, möchte beide Autos vor mir überholen, weils nach ner Zeit einfach nervig wurde und werde aber gestoppt als plötzlich auf der Gegenspur eine Dame aus der Parklücke raus will und bin daher gezwungen, mich wieder einzuordnen - diesmal zwischen dem Golf und meinem vorherigen Vordermann. Es geht wieder mit 40 weiter, jedoch unterlasse ich diesmal jeden Überholvorgang, da die Strecke nun viel Gegenverkehr aufwies. Der Golf kriecht also immer noch mit Tempo 40 vor mich her bis aus der einen Spur zwei werden. Die Dame fährt weiterhin mittig und blockiert somit meine Spur, da ich links abbiegen will und sie weiter geradeaus fahren möchte, also mache ich einen Bogen, um auf die linke Spur zu gelangen bis die Dame aus unerfindlichen Gründen abrupt bremst und mich somit auch dazu zwingt zu bremsen, jedoch bin ich trotzdem ausgeschert und auf die linke Spur gekommen und bleibe an der roten Ampel stehen. Die Dame ( im Golf ) bremst auf meiner Höhe ab, obwohl ihre Ampel grün leuchtet, um mir zu drohen, sie würde mich anzeigen und ich hätte sie wohl nicht mehr alle und dass sie sich mein Kennzeichen notiert habe. Der Verkehr hinter ihr kommt natürlich dadurch auch zum Stoppen aber das interessiert sie anscheinend nicht.
Jetzt ist meine Frage: Wovor muss ich mich 'fürchten'? Ich hoffe, dass ich mich einigermaßen verständlich ausgedrückt habe und hoffe auf hilfreiche Antworten.
Freundliche Grüße
Özgün

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22 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)





Zitat (von oezguen):
Der Golf kriecht also immer noch mit Tempo 40

Innerorts eine angemessene Geschwindigkeit.



Zitat (von oezguen):
Ich beschleunige, möchte beide Autos vor mir überholen,

Innerorts überholen mit nur 10 km/h Differenzgeschwindigkeit? Bisschen wenig ...



Zitat (von oezguen):
Jetzt ist meine Frage: Wovor muss ich mich 'fürchten'?

Vor einem Ermittlungsverfahren und vor einer entsprechendne Strafe. Jenach dem was von dem hier https://www.bussgeldkatalog.de/ueberholen/ zu trifft.

Und vor einer MPU.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von oezguen):
Müssen einige Menschen wirklich IMMER ihren Senf zu ALLEM abgeben?
Möööp - falsche Antwort!

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47500 Beiträge, 16808x hilfreich)

Die Antwort von Harry van Sell ist völlig überzogen. Eine MPU ist natürlich nicht zu befürchten. Im Übrigens ist es reine Spekulation, was die Dame im Rahmen einer Anzeige der Polizei erzählt. Daher ist es auch nicht vorhersehbar, was Dir droht.

Hast Du Zeugen für das Verhalten der Dame? Hast Du Dir die Nummernschilder anderer Fahrzeuge notiert, die ebenfalls vom Verhalten der Dame betroffen waren?

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von oezguen):
Da ist noch etwas Luft nach oben, das nächste Mal also halten Sie sich doch einfach an die erlaubten Geschwindigkeiten.

Tja, gemäß dem Grundsatz "Getroffene Hunde bellen" danke für die Bestätigung, das es kein Vorurteil ist.



Die "erlaubten Geschwindigkeiten" sind übrigens Höchstgeschwindigkeiten. Und da darf man doch tatsächlich auch mal drunter bleiben. Selbst wenn das einigen Leuten nicht passen sollte (egel welches Auto siefahren) und egal ob diese Leute dafür gar keinen Grund sehen.
Sollte man doch alles mal in der Fahrschule gelernt haben?



Zitat (von oezguen):
Mir würde die Antwort viel eher gefallen, wenn man abwechslungsweise mal sachlich bleiben könnte.

Irgendwie witzig, das das gerade von Dir kommt ...
Tja, Deine Art von "Sachlichkeit" kennen wir ja jetzt ...



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#8
 Von 
guest-12304.10.2017 10:20:58
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Die Antwort von Harry van Sell ist völlig überzogen. Eine MPU ist natürlich nicht zu befürchten. Im Übrigens ist es reine Spekulation, was die Dame im Rahmen einer Anzeige der Polizei erzählt. Daher ist es auch nicht vorhersehbar, was Dir droht.

Hast Du Zeugen für das Verhalten der Dame? Hast Du Dir die Nummernschilder anderer Fahrzeuge notiert, die ebenfalls vom Verhalten der Dame betroffen waren?

Ich war leider allein unterwegs zu dem Zeitpunkt, also habe ich leider keine Zeugen, die meine Aussage bekräftigen/ unterstützen könnten.
Ich hoffe einfach darauf, dass sie die Lage möglichst sachlich schildern wird, da ich mir beim Fahren keine Nummernschilder u.ä. merken/ notieren konnte.

-- Editiert von oezguen am 30.09.2017 20:47

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von hh):
Eine MPU ist natürlich nicht zu befürchten.

Auf Grundlage von was fußt diese Aussage?



Zitat (von oezguen):
Ich hoffe einfach darauf, dass sie die Lage möglichst sachlich schildern wird

Zitat (von oezguen):
ich hätte sie wohl nicht mehr alle

Ja, Hoffnung ist was schönes.

Man kann übrigens auch hoffen, das sie das gar nicht anzeigt.



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#10
 Von 
Uwe Mettmann
Status:
Praktikant
(563 Beiträge, 226x hilfreich)

Hallo Özgün,

dich kann dich durchaus verstehen, denn so ein langsames Fahrzeug vor einem nervt und ich habe gestern selber ein langsames Fahrzeug im Ort überholt. Man sollte sich beim Überholen im Ort aber immer vor Augen halten, dass das eine sehr kritische Sache ist. Dies hast du ja selber gemerkt, da du dich in den schon geringen Sicherheitsabstand zwischen zwei Fahrzeugen reinquetschen musstest.

Daher überhole ich im Ort nur, wenn es keine Seitenstraßen gibt, keine Grundstücksausfahrten, aus den Fahrzeuge kommen können, keine aus Parklücken kommende Fahrzeuge, keine Fußgänger (z.B. Kinde) auf die Straße laufen könnten usw. Im Grunde muss man viele Eventualitäten im Vorfeld abchecken.

Jetzt zu deiner eigentlichen Frage. Kein Mensch kann abschätzen, ob bzw., welche Konsequenzen dich erwarten, einfach, weil nicht bekannt ist, welche Geschichte die Dame erzählt, falls sie dich anzeigt. Sie wird es dann auch jeden Fall so darstellen, dass sie keinen Fehler begangen hat, vielleicht sogar erzählen, dass sie selber 50 km/h gefahren ist und mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit versucht hast, sie zu überholen.

Wenn irgendetwas kommt, dann solltest du erst mit einem Anwalt sprechen, bevor du irgendetwas zu dem Vorfall gegenüber der Polizei oder den Behörden sagst. Jedes falsche Wort kann Folgen habe, die auch ein Anwalt nicht mehr geradebiegen kann.

Ich glaube allerdings, dass die Frau dich nicht anzeigen wird, denn in der Regel wird zwar mit einer Anzeige gedroht es aber dann doch nicht gemacht.


Gruß

Uwe


-- Editiert von Uwe Mettmann am 01.10.2017 06:13

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#11
 Von 
guest-12304.10.2017 10:20:58
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Uwe,

vielen Dank für deine Rückmeldung. Ich gebe dir in allen Punkten recht und achte auch immer darauf, ob ich durch den Überholvorgang ggf. jemanden gefährde, nur war das in dem Fall so, dass ich nach einer Zeit total genervt war und dadurch auch so reagiert habe, sprich nicht alle Gegebenheiten beachtet habe. An sich gehöre ich nicht zu den Fahrern, die drängeln oder aggressiv werden, aber nach ner Zeit wurde das Ganze so nervtötend, dass ich schlicht keine Lust hatte, noch weitere 5 Kilometer in Tempo 35/40 km/h zu fahren, da für die genannte Dame ja nicht einmal ein Grund dazu bestand. Gilt das dann eigentlich als Verkehrsbehinderung, wenn man ohne triftigen Grund zu langsam fährt?

Grüße

Özgün

Zitat (von Uwe Mettmann):
Hallo Özgün,

dich kann dich durchaus verstehen, denn so ein langsames Fahrzeug vor einem nervt und ich habe gestern selber ein langsames Fahrzeug im Ort überholt. Man sollte sich beim Überholen im Ort aber immer vor Augen halten, dass das eine sehr kritische Sache ist. Dies hast du ja selber gemerkt, da du dich in den schon geringen Sicherheitsabstand zwischen zwei Fahrzeugen reinquetschen musstest.

Daher überhole ich im Ort nur, wenn es keine Seitenstraßen gibt, keine Grundstücksausfahrten, aus den Fahrzeuge kommen können, keine aus Parklücken kommende Fahrzeuge, keine Fußgänger (z.B. Kinde) auf die Straße laufen könnten usw. Im Grunde muss man viele Eventualitäten im Vorfeld abchecken.

Jetzt zu deiner eigentlichen Frage. Kein Mensch kann abschätzen, ob bzw., welche Konsequenzen dich erwarten, einfach, weil nicht bekannt ist, welche Geschichte die Dame erzählt, falls sie dich anzeigt. Sie wird es dann auch jeden Fall so darstellen, dass sie keinen Fehler begangen hat, vielleicht sogar erzählen, dass sie selber 50 km/h gefahren ist und mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit versucht hast, sie zu überholen.

Wenn irgendetwas kommt, dann solltest du erst mit einem Anwalt sprechen, bevor du irgendetwas zu dem Vorfall gegenüber der Polizei oder den Behörden sagst. Jedes falsche Wort kann Folgen habe, die auch ein Anwalt nicht mehr geradebiegen kann.

Ich glaube allerdings, dass die Frau dich nicht anzeigen wird, denn in der Regel wird zwar mit einer Anzeige gedroht es aber dann doch nicht gemacht.


Gruß

Uwe


-- Editiert von Uwe Mettmann am 01.10.2017 06:13

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#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von oezguen):
da für die genannte Dame ja nicht einmal ein Grund dazu bestand.

Das weis man jetzt woher genau? Telepatischer Gehirnscan von der Fahrerin gemacht?



Zitat (von oezguen):
Gilt das dann eigentlich als Verkehrsbehinderung, wenn man ohne triftigen Grund zu langsam fährt?

Ja, tut es. Und gibt dann sogar einBußgeld dafür.

Nur ist halt nicht relevant ob es Dir zu langsam ist, sondern es kommt auf die Situation an.



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#13
 Von 
guest-12304.10.2017 10:20:58
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von oezguen):
da für die genannte Dame ja nicht einmal ein Grund dazu bestand.

Das weis man jetzt woher genau? Telepatischer Gehirnscan von der Fahrerin gemacht?
Genau, du hast es getroffen. Durch einen telepathischen Gehirnscan der Fahrerin.



Zitat (von oezguen):
Gilt das dann eigentlich als Verkehrsbehinderung, wenn man ohne triftigen Grund zu langsam fährt?

Ja, tut es. Und gibt dann sogar einBußgeld dafür.

Nur ist halt nicht relevant ob es Dir zu langsam ist, sondern es kommt auf die Situation an.

A) kein fremdes Kennzeichen, sprich sie kommt aus derselben Stadt wie ich
B) der Verkehr vor der Dame ist fließend und nicht stockend, sprich es gibt keine Behinderung
C) keine Ampel weit und breit und auch kein Fußgängerüberweg, also nichts, was mich zu langsamem Fahren animieren würde
Ich denke also nicht, dass es einen wirklich vernünftigen Grund dafür gab.

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#14
 Von 
Uwe Mettmann
Status:
Praktikant
(563 Beiträge, 226x hilfreich)

Zitat (von oezguen):

Gilt das dann eigentlich als Verkehrsbehinderung, wenn man ohne triftigen Grund zu langsam fährt?

Hallo Özgün,

ja, gilt es und kostet ein Bußgeld von 20,- €. Das ist ein so geringer Betrag, dass es sich hier nicht lohnt darüber zu diskutieren, was in einer bestimmten Verkehrsituation zu langsam ist und was nicht.

Gruß

Uwe

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#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von oezguen):
A) kein fremdes Kennzeichen, sprich sie kommt aus derselben Stadt wie ich

Denkfehler...


Ansonsten sind Argumente: Sprit sparen, Senkung der ausgestoßenen Abgase, andere Wahrnehmung des Gefahrenpotentials, man mag in der Stadt einfach keine 50 km/h fahren (aktuell geistert ja wieder "Tempo 30 in Innenstädten" durchs Land) ...


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#16
 Von 
eh1960
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(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von oezguen):
ich befinde mich innerorts auf einer wenig befahrenen geraden Strecke, vor mir fahren zwei Autos her, gerade einmal mit 40 km/ h. Ich sehe gut, dass der Golf vorne schuld am langsamen Tempo ist

Die Höchstgeschwindigkeit von 50km/h innerorts bedeutet nicht, daß man 50km/h fahren muss...

Eine "Behinderung" anderer Verkehrsteilnehmer durch "zu langsames Fahren" setzt grundsätzlich voraus, daß weniger als 60% der erlaubten Höchstgeschwindigkeit gefahren wird, ohne daß es sachliche Gründe dafür gibt (also z.B.: Regen, Eis/Schneglätte, Verkehrsverhältnisse, Kinder am Fahrbahnrand, mögliche Gefahrensituationen usw. usf.).

Das bedeutet: innerorts ist alles über 30km/h nicht behindernd, auf Landstraßen mit 100km/h Tempolimit alles über 60km/h, und auf Autobahnen 80km/h (da gilt die Richtgeschwindigkeit von 130km/h als Messlatte). Sagt die Rechtssprechung, die StVO nennt keine Zahlen dazu.
Zitat:
mein Vordermann fährt besagtem Golf auch ziemlich dicht auf.

Auch nicht erlaubt, wenn der erforderliche Sicherheitsabstand unterschritten wird.
Zitat:
Ich beschleunige, möchte beide Autos vor mir überholen, weils nach ner Zeit einfach nervig wurde und werde aber gestoppt als plötzlich auf der Gegenspur eine Dame aus der Parklücke raus will und bin daher gezwungen, mich wieder einzuordnen

Das ist Abwägungssache - der fließende Verkehr hat Vorrang, und zwar auf allen Fahrspuren, auch auf der Gegenfahrspur. Man darf also nicht einfach ausparken, wenn auf der Gegenspur gerade überholt wird.
Zitat:

- diesmal zwischen dem Golf und meinem vorherigen Vordermann. Es geht wieder mit 40 weiter, jedoch unterlasse ich diesmal jeden Überholvorgang, da die Strecke nun viel Gegenverkehr aufwies.

Das ist so vorgeschrieben.
Zitat:

Der Golf kriecht also immer noch mit Tempo 40 vor mich her bis aus der einen Spur zwei werden.

Die Dame "kriecht" nicht, sie fährt 40. Das darf sie.
Zitat:
Die Dame fährt weiterhin mittig und blockiert somit meine Spur, da ich links abbiegen will und sie weiter geradeaus fahren möchte

In geschlossenen Ortschaften können Kraftfahrzeuge bis 3,5t den Fahrstreifen frei wählen (§ 7 Abs. 3 StVO ). Die Dame darf mithin auch das.
Zitat:

, also mache ich einen Bogen, um auf die linke Spur zu gelangen bis die Dame aus unerfindlichen Gründen abrupt bremst und mich somit auch dazu zwingt zu bremsen, jedoch bin ich trotzdem ausgeschert und auf die linke Spur gekommen und bleibe an der roten Ampel stehen.

Das ist jetzt nicht verstehbar. Die Dame fährt doch auf der linken der beiden Fahrspuren, oder? Und Sie fahren dahinter? Also fahren doch beide auf der linken Fahrspur.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
eh1960
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(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Zitat (von oezguen):
Ich beschleunige, möchte beide Autos vor mir überholen,

Innerorts überholen mit nur 10 km/h Differenzgeschwindigkeit? Bisschen wenig ...

Völlig ausreichend. Der Überholende muß eine deutlich höhere Geschwindigkeit haben, dazu sagt die Rechtsprechung: 20 Prozent mehr. 40km/h plus 20% sind 48km/h.
Einen 40km/h fahrenden mit 50km/h zu überholen ist hinsichtlich des Geschwindigkeitsunterschiedes vollkommen im grünen Bereich.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#18
 Von 
guest-12304.10.2017 10:20:58
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Zitat (von oezguen):
ich befinde mich innerorts auf einer wenig befahrenen geraden Strecke, vor mir fahren zwei Autos her, gerade einmal mit 40 km/ h. Ich sehe gut, dass der Golf vorne schuld am langsamen Tempo ist

Die Höchstgeschwindigkeit von 50km/h innerorts bedeutet nicht, daß man 50km/h fahren muss...

Eine "Behinderung" anderer Verkehrsteilnehmer durch "zu langsames Fahren" setzt grundsätzlich voraus, daß weniger als 60% der erlaubten Höchstgeschwindigkeit gefahren wird, ohne daß es sachliche Gründe dafür gibt (also z.B.: Regen, Eis/Schneglätte, Verkehrsverhältnisse, Kinder am Fahrbahnrand, mögliche Gefahrensituationen usw. usf.).
Danke für die Antwort, das war mir nicht wirklich bekannt.

Das bedeutet: innerorts ist alles über 30km/h nicht behindernd, auf Landstraßen mit 100km/h Tempolimit alles über 60km/h, und auf Autobahnen 80km/h (da gilt die Richtgeschwindigkeit von 130km/h als Messlatte). Sagt die Rechtssprechung, die StVO nennt keine Zahlen dazu.
Zitat:
mein Vordermann fährt besagtem Golf auch ziemlich dicht auf.

Auch nicht erlaubt, wenn der erforderliche Sicherheitsabstand unterschritten wird.
Zitat:
Ich beschleunige, möchte beide Autos vor mir überholen, weils nach ner Zeit einfach nervig wurde und werde aber gestoppt als plötzlich auf der Gegenspur eine Dame aus der Parklücke raus will und bin daher gezwungen, mich wieder einzuordnen

Das ist Abwägungssache - der fließende Verkehr hat Vorrang, und zwar auf allen Fahrspuren, auch auf der Gegenfahrspur. Man darf also nicht einfach ausparken, wenn auf der Gegenspur gerade überholt wird.
Das war der Dame auf der Gegenspur wohl nicht bekannt. Es ist ja in dem Moment glücklicherweise noch alles gut gegangen.
Zitat:

- diesmal zwischen dem Golf und meinem vorherigen Vordermann. Es geht wieder mit 40 weiter, jedoch unterlasse ich diesmal jeden Überholvorgang, da die Strecke nun viel Gegenverkehr aufwies.

Das ist so vorgeschrieben.
Zitat:

Der Golf kriecht also immer noch mit Tempo 40 vor mich her bis aus der einen Spur zwei werden.

Die Dame "kriecht" nicht, sie fährt 40. Das darf sie.
Zitat:
Die Dame fährt weiterhin mittig und blockiert somit meine Spur, da ich links abbiegen will und sie weiter geradeaus fahren möchte

In geschlossenen Ortschaften können Kraftfahrzeuge bis 3,5t den Fahrstreifen frei wählen (§ 7 Abs. 3 StVO ). Die Dame darf mithin auch das.
Zitat:

, also mache ich einen Bogen, um auf die linke Spur zu gelangen bis die Dame aus unerfindlichen Gründen abrupt bremst und mich somit auch dazu zwingt zu bremsen, jedoch bin ich trotzdem ausgeschert und auf die linke Spur gekommen und bleibe an der roten Ampel stehen.

Das ist jetzt nicht verstehbar. Die Dame fährt doch auf der linken der beiden Fahrspuren, oder? Und Sie fahren dahinter? Also fahren doch beide auf der linken Fahrspur.

Die Spur teilt sich in zwei einzelne auf. Es gibt eine nur für Linksabbieger und dann eine für Geradeausfahrende und Rechtsabbieger. Da sie ihr Fahrzeug abrupt zum kompletten Stillstand gebracht hat, war ich also gezwungen, etwas links auszuscheren, um einen Auffahrunfall zu verhindern.

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#19
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von oezguen):

Die Spur teilt sich in zwei einzelne auf. Es gibt eine nur für Linksabbieger und dann eine für Geradeausfahrende und Rechtsabbieger. Da sie ihr Fahrzeug abrupt zum kompletten Stillstand gebracht hat, war ich also gezwungen, etwas links auszuscheren, um einen Auffahrunfall zu verhindern.

Moment...
Damit ich das richtig verstehe.

Es gibt eine Spur, die dann in zwei Spuren verzweigt. Eine Linksabbieger-Spur, und eine Geradeaus-Rechts-Spur.

Die 40km/h-Dame fährt auf der Einzelspur, und dann geht sie auf die Linksabbieger-Spur bzw. bleibt auf der Spur, die zur Linksabbieger-Spur wird?

Wo haben Sie dann einen "Bogen" um die Dame gemacht? Üblicherweise wird so eine Linksabbieger-Spur durch eine durchgezogene Linie nach links begrenzt. Links an der Linksabbieger-Spur darf man nicht vorbeiziehen.

Daß die 40km/h-Dame abrupt anhält, als sie merkt, daß sie in der Linksabbieger-Spur ist, obwohl sie ja geradeaus fahren will, ist erstmal nachvollziehbar. Wenn man in einer falschen Spur ist, hält man an, um auf die richtige Spur zu wechseln. Jedenfalls solange das noch möglich und zulässig ist. (Wieder: Stichwort durchgezogene Linie)

Wenn man eine Vollbremsung hinlegt, weil man merkt, daß man auf der falschen Spur ist, und das auch noch vor einer grünen Ampel, dürfte das einer der wenigen Fälle sein, wo man eine Mitschuld hat, obwohl der andere innerorts aufgefahren ist. Denn man muss ja immer so viel Abstand zum Vordermann halten, daß man rechtzeitig anhalten kann, wenn der plötzlich bremst. (Kann ja ein Kind auf die Straße rennen, ein Loch in der Fahrbahn sein, was auch immer, was der Hintermann nicht sehen kann - deshalb muß der Hintermann soviel Abstand halten, daß er noch rechtzeitig anhalten kann.)

Ich frage mich aber immer noch, wie Sie "im Bogen" an der Dame vorbeigefahren sind?
Zitat:
Da sie ihr Fahrzeug abrupt zum kompletten Stillstand gebracht hat, war ich also gezwungen, etwas links auszuscheren, um einen Auffahrunfall zu verhindern.

Das ist

1) gefährlich
und
2) ein klares Zeichen dafür, daß der Sicherheitsabstand zu gering war.

Wenn auf der Gegenfahrbahn dann nichts kommt, hat man Glück gehabt. Aber eines darf man in der Situation nun wirklich überhaupt nicht: dann auch noch links den Vordermann umkurven.

In der Situation freut man sich, daß es nicht gekracht hat und sortiert sich wieder hinter dem Vordermann ein. Und hält anschließend mehr Abstand.

-- Editiert von eh1960 am 01.10.2017 20:46

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Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47500 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat (von "Harry van Sell"):
Auf Grundlage von was fußt diese Aussage?


Es ist weit und breit kein Grund erkennbar, warum hier eine MPU angeordnet werden sollte.

Nur ein kleiner Bruchteil von MPU-Anordnungen entfallen auf Fälle, bei denen weder Alkohol noch Drogen im Spiel war. Ohne Alkohol und Drogen muss außerdem schon erheblich mehr passieren als zu dichtes Auffahren bei einem langsam voraus fahrenden Fahrzeug.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von oezguen):
innerorts (..) vor mir fahren zwei Autos her, gerade einmal mit 40 km/ h. (...) werde aber gestoppt als plötzlich auf der Gegenspur eine Dame aus der Parklücke raus will und bin daher gezwungen, mich wieder einzuordnen
Jetzt ist mir auch klar, warum die 40 km/h fährt. Da ist Gefahrenpotenzial auf der Gasse. (Und das nicht nur 2 Autos hinter ihr).

Zitat (von eh1960):
ein klares Zeichen dafür, daß der Sicherheitsabstand zu gering war.
Jupp

Zitat (von oezguen):
Jetzt ist meine Frage: Wovor muss ich mich 'fürchten'?
Du fürchtest dich doch noch nicht einmal vor deiner völlig verquerchten Einstellung zu Höchst-, Mindest- und der angepassten Geschwindigkeit - von Mindestabstand ganz zu schweigen. Was soll da also noch kommen, was du fürchtest?

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von hh):
Es ist weit und breit kein Grund erkennbar, warum hier eine MPU angeordnet werden sollte.

Wir wissen ja nicht das die Dame da so alles erzählt und wie glaubwürdig das dann vom Gericht erachtet wird.

Und er wollte wissen was alles auf ihn zukommen könnte.



Zitat (von hh):
Ohne Alkohol und Drogen muss außerdem schon erheblich mehr passieren als zu dichtes Auffahren bei einem langsam voraus fahrenden Fahrzeug.

Da könnte ich jetzt einen Herren auch Hamburg nennen, der dachte das auch.
Der Richter war da ganz anderer Meinung...



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