Bei überholen innerorts geblitzt. Andere Strafe als Geschwindigkeit ?

14. Februar 2023 Thema abonnieren
 Von 
Markus1988
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 1x hilfreich)
Bei überholen innerorts geblitzt. Andere Strafe als Geschwindigkeit ?

Hallo,

ich wurde gestern in der Stadt ausgerechnet bei einem Überholen innerorts geblitzt ( aus dem Auto raus ).
Von der Geschwindigkeit war ich gar nicht so schnell da der andere bei erlaubten 50 maximal 30 gefahren ist und ich nur kurz beschleunigt habe zum ausscheren ( denke ca. 65 bis 70 gefahren ).

Frage : Gibt es evtl. nun eine andere Strafe als die höher gefahrene Geschwindigkeit ( die ja nicht so schlimm wäre ). Oder ist überholen grundsätzlich erlaubt wenn es niemand gefährdet ( was hier gegeben war )

Gruß




29 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129806 Beiträge, 41393x hilfreich)

Zitat (von Markus1988):
Gibt es evtl. nun eine andere Strafe als die höher gefahrene Geschwindigkeit

Kommt ganz darauf an, gegen welche weiteren Vorschriften der StVO man verstoßen hat ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Markus1988
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 1x hilfreich)

Ist überholen innerhalb geschlossener Ortschaften verboten ? Oder eine höherwertige Strafe ?

Es geht nur darum ob ich jetzt für das schnellere Fahren oder das Überholen belangt werde ( was wiegt schwerer ? )

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129806 Beiträge, 41393x hilfreich)

Zitat (von Markus1988):
Es geht nur darum ob ich jetzt für das schnellere Fahren oder das Überholen belangt werde ( was wiegt schwerer ? )

Zitat (von Harry van Sell):
Kommt ganz darauf an, gegen welche weiteren Vorschriften der StVO man verstoßen hat ...



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#4
 Von 
Demonio
Status:
Master
(4371 Beiträge, 1253x hilfreich)

Zitat (von Markus1988):
Ist überholen innerhalb geschlossener Ortschaften verboten ?
Nein.

Zitat (von Markus1988):
Oder eine höherwertige Strafe ?
Ja. Geschwindigkeitsüberschreitungen innerhalb geschlossener Ortschaft sind teurer, als außerhalb.

Ein cleverer Sachbearbeiter könnte zudem auf die Idee kommen, dass Du (um zu Überholen) absichtlich, also vorsätzlich die zulässige Höchstgeschwindigkeit üebrschritten hast. Dann könnte er den doppelten Tarif in Rechnung stellen.

Andererseits stellt sich natürlich auch die Frage, ob die Messung eindeutig Deinem Fahrzeug zugeordnet werden und somit verwertet werden kann.

Also abwarten, ob Post kommt, und wenn, was darin stehen wird. Hellseherische Fähigkeiten haben die Forenmitglieder hier nicht.

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#5
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14933 Beiträge, 4574x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Andererseits stellt sich natürlich auch die Frage, ob die Messung eindeutig Deinem Fahrzeug zugeordnet werden und somit verwertet werden kann.
Man könnte später vor Gericht argumentieren, dass da wohl der Überholte gemesse wurde. :grins:

Stefan

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#6
 Von 
Demonio
Status:
Master
(4371 Beiträge, 1253x hilfreich)

Ja, besonders intelligente Leute erkennen natürlich anhand eines einzelenen Fotos, auf dem zwei Fahrzeuge zu sehen sind, ob der Überholte beschleunigt hat, weil er sich nicht überholen lassen wollte.

Noch intelligentere Leute erkennen natürlich anhand eines einzelenen Fotos, auf dem zwei Fahrzeuge zu sehen sind, ob der Überholende die Kontrollstelle rechtzeitig erkannt und abgebremst hat.

Noch sehr viel intelligentere Leute wissen zudem, ohne das Foto gesehen zu haben, ob das Kennzeichen des überholenden Fahrzeugs lesbar ist.

Leute mit hellseherischen Fähigkeiten, wissen ob das Foto mit zwei Fahrzeugen im Messbereich allen rechtlichen Voraussetzungen entpricht, um es rechtlich unangreifbar verwerten zu können.

Ich liebe dieses Forum mit all seinen hyperintelligenten, und mit hellseherischen Fähigkeiten ausgestatteten Usern.

Fakt ist nunmal, dass so ein Foto, auf dem zwei Fahrzeuge zu sehen sind, einem Fahrzeug zweifelsfrei zuzuordnen sein muss. Ist das nicht möglich, dann ist das Foto, und simit die Messung, nicht verwertbar. Die Mutmaßung, dass das auf der linken Seite fahrende Fahrzeug schneller gewesen und gemessen worden sein muss reicht nicht.

Und ja. Es könnte u.U. auch der Überholte gemessen worden sein. So lange nicht belegbar ist welches Fahrzeug gemessen wurde...

Den Rest spare ich mir.

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#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13392 Beiträge, 4791x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Man könnte später vor Gericht argumentieren, dass da wohl der Überholte gemesse wurde.


Damit wird man, bei der heutigen Messtechnik, keinen Blumentopf mehr gewinnen können.
Die Zeiten, als noch mit Kartoffeln gemessen wurde sind lange vorbei. :wink:

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#8
 Von 
Markus1988
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 1x hilfreich)

Ok. Kann also davon ausgehen das der Geschwindigkeitsverstoß geahndet wird. Kann man da argumentieren das man um sicher und ohne Gefahr zu überholen kurz aufs Gas ist um dann wieder abzubremsen ? Zumal das Foto ja genau am Ende des Überholvorgangs gemacht wurde. Bei einem Auto mit fast 400 PS geht sowas ja schnell ;)

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#9
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18141 Beiträge, 6067x hilfreich)

Zitat (von Markus1988):
Oder eine höherwertige Strafe ?
Ja, denn hier kann man ja durchaus Vorsatz unterstellen die erlaubte Geschwindigkeit überschritten zu haben. Dadurch würde sich die Strafe dann verdoppeln. §3 BKatV
Im Gesamten wären das dann ( bei 70km/h) so knappe 230€

Zitat (von Markus1988):
Bei einem Auto mit fast 400 PS geht sowas ja schnell
Möchtest du damit ausdrücken, dass du den Wagen gar nicht beherrschst?

-- Editiert von User am 17. Februar 2023 16:19

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#10
 Von 
Demonio
Status:
Master
(4371 Beiträge, 1253x hilfreich)

Zitat (von Markus1988):
Kann man da argumentieren das man um sicher und ohne Gefahr zu überholen kurz aufs Gas ist um dann wieder abzubremsen ?
Natürlich kann man das. Damit erleichtert man dem Sachbearbeiter die Arbeit, weil man ja sogar noch betont, dass man die Geschwindigkeitsbeschränkung vorsätzlich missachtet hat.

Zitat (von Markus1988):
Bei einem Auto mit fast 400 PS geht sowas ja schnell
Auch mit einem solchen Auto kann man verantwortungsvoll umgehen. Man muss es nur wollen. Es hat Dich Niemand gezwingen den anderen Verkehrsteilnehmer zu überholen. Das war Deine freie Entscheidung.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129806 Beiträge, 41393x hilfreich)

Zitat (von Markus1988):
Kann man da argumentieren das man um sicher und ohne Gefahr zu überholen kurz aufs Gas ist um dann wieder abzubremsen

Man hat dienTat mit Vorsatz begangen...



Zitat (von Markus1988):
Bei einem Auto mit fast 400 PS geht sowas ja schnell

Man ist nicht in der Lage angemessen am Straßenverkehrnteilzunehmen ...


Wenn man mal ein Beispiel sucht wie man sich ohne Not um Kopf und Kragen schreiben kann, hier ist es.


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#12
 Von 
Markus1988
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 1x hilfreich)

Ernsthaft ? Überholen zählt als Vorsatz ?

Ich sehe die Situation so : Jemand fuhr bei erlaubten 50, knapp weniger als 30 ( mein Tacho zeigte 28 an ). Ich fuhr ein paar Meter hinterher und merkte der wird nicht schneller. Also schaute ich und sah die Strasse war frei und setzte zum überholen an indem ich Gas gab ( man sollte ja schon schneller sein als der andere ). Wie gesagt geht das bei 400 PS schon etwas schneller als mit 120PS. Als ich am Ende wieder am einscheren bin blitze es auch schon.

Hier Vorsatz zu unterstellen wäre schon sehr dreist und pure Abzocke. Ich habe in der Fahrschule gelernt das man einen Überholvorgang nach Möglichkeit schnell und ohne Gefahr durchziehen soll.

Das habe ich getan.

Im Prinzip ging es mir ursprünglich nur darum ob das überholen innerorts als höherwertige Strafe angesehen wird oder nicht

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#14
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5939 Beiträge, 2617x hilfreich)

Zitat (von Markus1988):
Ernsthaft ? Überholen zählt als Vorsatz ?


Natürlich, wie willst du denn fahrlässig überholen innerorts?

Zitat (von Markus1988):
Ich habe in der Fahrschule gelernt das man einen Überholvorgang nach Möglichkeit schnell und ohne Gefahr durchziehen soll.


Da hast du leider den Teil "unter Einhaltung der Verkehrsregeln" vergessen. Das ist allerdings dein Problem.

Zitat (von Markus1988):
Das habe ich getan.


Nein, du hast die zulässige Geschwindigkeit massiv überschritten.

Zitat (von Markus1988):
Im Prinzip ging es mir ursprünglich nur darum ob das überholen innerorts als höherwertige Strafe angesehen wird oder nicht


Vielleicht solltest du auch einfach nochmal zur Fahrschule gehen, wieso sollte überholen innerorts eine Strafe geben? Es ist nicht verboten.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129806 Beiträge, 41393x hilfreich)

Zitat (von Markus1988):
Überholen zählt als Vorsatz ?

Hat niemand behauptet...
Aber ja, ein versehentliches überholen dürfte nur sehr schwer glaubwürdig zu verargumentieren sein, insofern bleibt nur noch der Vorsatz.
Ist hier aber völlig irrelevant.



Zitat (von Markus1988):
Ich sehe die Situation so
...
Hier Vorsatz zu unterstellen wäre schon sehr dreist und pure Abzocke.

Ernsthaft?
Man beschreibt doch detailliert wie man etwas vorsätzlich macht ...
Oder kennt man nicht die Bedeutung von "vorsätzlich"?



Zitat (von Markus1988):
Ich habe in der Fahrschule gelernt das man einen Überholvorgang nach Möglichkeit schnell und ohne Gefahr durchziehen soll.

Dann hat der Fachlehrer entweder falsches gelehrt oder man hat eine lückenhafte Erinnerung.
Im übrigen ist es irrelevant was man mal in Fahrschule gelernt hat, es gelten stets die aktuellen Gesetze ...



Zitat (von Markus1988):
Im Prinzip ging es mir ursprünglich nur darum ob das überholen innerorts als höherwertige Strafe angesehen wird oder nicht

Da man die relevanten Rückfragen nicht beantwortet hat ...


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#16
 Von 
Demonio
Status:
Master
(4371 Beiträge, 1253x hilfreich)

Zitat (von Markus1988):
Jemand fuhr bei erlaubten 50, knapp weniger als 30 ( mein Tacho zeigte 28 an ).
wenn der Tacho 28 km/h angezeigt hat, dann dürfte die tatsächliche Geschwindigkeit im Bereich von 25-26 km/h gelegen haben. Ein legales Überholen wäre also mit doppelter Geschwindigkeit möglich gewesen. Sollte der überschaubare Raum dafür nicht ausreichend gewesen sein, dann hättest Du nicht überholen dürfen.

Zitat (von Markus1988):
man sollte ja schon schneller sein als der andere
Andernfalls wäre ein Überholen ja auch gar nicht möglich. Laut Deiner Schilderung hättest Du mit doppelter Geschwindigkeit legal überholen können.

Zitat (von Markus1988):
Wie gesagt geht das bei 400 PS schon etwas schneller als mit 120PS.
Ein Auto in der Formel 1 hat mehr als 1000 PS, und auch da gilt es Tempolimits einzuhalten. Zum Beispiel in der Boxengasse. Zuwiderhandlungen werden auch dort hart bestraft.

Es sollte einem Fahrer also auch im Straßenverkehr möglich sein 400 PS gesetzeskonform zu beherrschen.

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#17
 Von 
Markus1988
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 1x hilfreich)

So, heute kam der Bussgeldbescheid. Es wurde lediglich das zu schnell fahren geahndet ( was aber mehr war als ich dachte ). Es werden mir 25 zu viel innerorts vorgeworfen. Zudem wurde die Strafe verdoppelt aufgrund des überholens ( Vorsatz ). Soll nun 290 Euro zahlen ( anstatt 145 normal )

Kann man gegen den Vorsatz angehen ? Ich meine natürlich ist zu schnell fahren ja "fast immer" Vorsatz !?

Da könnte man im Prinzip jedes Bussgeld als Vorsatz verteilen

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Demonio
Status:
Master
(4371 Beiträge, 1253x hilfreich)

Zitat (von Markus1988):
Es wurde lediglich das zu schnell fahren geahndet [...]
Zitat (von Markus1988):
Zudem wurde die Strafe verdoppelt aufgrund des überholens ( Vorsatz ).
Es kam also so, wie hier prognostiziert wurde. Irgendwie keine Überraschung.

Zitat (von Markus1988):
Kann man gegen den Vorsatz angehen ?
Natürlich kann man das. Ich sehe aber nicht viele Erfolgschancen. Schon gar nicht mit Deiner bisherigen Argumentation, die ja den Vorsatz belegt hat. Mit welcher Argumentation würdest Du jetzt gegen den Vorwurf des Vorsatzes vorgehen wollen?

Zitat (von Markus1988):
Ich meine natürlich ist zu schnell fahren ja "fast immer" Vorsatz !?
Nicht immer wird die Geschwindigkeit vorsätzlich überschritten. Nicht immer ist es so offensichtlich, dass die Geschwindigkeit vorsätzlich überschritten wurde.

Beispiel: Du fährst innerhalb geschlossener Ortschaft 60 statt der erlaubten 50, weil die Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung Deiner Meinung nach nur was für Looser ist. Nun wirst Du geblitzt. Wie sollte man Dir nachweisen können, dass Du absichtlich 60 gefahren bist? Vielleicht hast Du ja auch nur nicht auf Deinen Tacho geachtet. So lange Du der Bußgeldstelle nicht mitteilst, dass Du absichtlich zu schnell gefahren bist, wird der Nachweis nicht zu führen sein.

Zitat (von Markus1988):
Da könnte man im Prinzip jedes Bussgeld als Vorsatz verteilen

Wenn Umstände dazu führen, dass man relativ sicher davon ausgehen kann, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung absichtlich nicht eingehalten wurde, dann wird die Behörde diesen Vorwurf auch erheben.

Zitat (von Markus1988):
Da könnte man im Prinzip jedes Bussgeld als Vorsatz verteilen

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14933 Beiträge, 4574x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Es wurde lediglich das zu schnell fahren geahndet
Wohl kaum, wie der nachfolgende Text zeigt. Praktisch wurde das unangemessene Überholen mitbestraft (in Tateinheit wäre vielleicht auch nicht groß anderes ausgefallen).

Zitat:
Kann man gegen den Vorsatz angehen ?
In diesem Fall sehe ich da kaum Chancen.
Du hat dich bei ca. 30 km/h entschlossen zu überholen, hättest dabei aber erkennen können/müssen, dass das mit den erlaubten 50 km/h offensichtlich nicht machbar war. Daher bist du vorsätzlich zu schnell gefahren.

Zitat:
Ich meine natürlich ist zu schnell fahren ja "fast immer" Vorsatz !?
Unsinn.
Nicht vorsätzlich ist es beispielsweise, wenn man glaubhaft machen kann, ein Tempolimit nicht bemerkt zu haben. Oder wenn die Straße den Eindruck erweckt, dass es außerorts ist. Oder wenn man nach zig Kreuzungen vergessen hat, dass man sich in einer Tempo-30-Zone befindet. Oder wenn man nur geringfügig zu schnell war (das kann man nicht fühlen, und kontinuierlich(!) auf den Tacho schauen darf man auch nicht). Oder wenn man auf der Autobahn an 120 km/h gewöhnt ist, und dann auf der folgenden Landstraße die 70 km/h nur gefühlt einhält (in echt waren es vielleicht doch 85 km/h).
Das alles führt natürlich nicht dazu, dass es straffrei bleibt, aber es ist eben dann nicht vorsätzlich.

Noch was von oben:
Zitat:
Ja, besonders intelligente Leute erkennen natürlich ...
... durch ein Smiley hinter einem Satz die Ironie, und schreiben dann nicht ganze Romane dazu. :wink:

Stefan

2x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18141 Beiträge, 6067x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Wohl kaum, wie der nachfolgende Text zeigt. Praktisch wurde das unangemessene Überholen mitbestraft
Nö, das passt schon. 25km/h innerhalb geschlossener Ortschaft kosten 143,50€. Mit Vorsatz dann 287€.

Zitat (von Markus1988):
Kann man gegen den Vorsatz angehen ?
Ja, kann man, macht aber keinen Sinn, es wird dann eher noch etwas teurer für dich werden, denn so wie es aussieht wurden dir, bei knapp 290€, ja gar keine Verwaltungsgebühren aufgebrummt. Oder hast du diese einfach nur nicht erwähnt?

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0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14933 Beiträge, 4574x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Nö, das passt schon. 25km/h innerhalb geschlossener Ortschaft kosten 143,50€. Mit Vorsatz dann 287€.
Natürlich passt das.
Der Sachbearbeiter hätte sich aber auch die Mühe machen und irgendwas in Richtung "gefährliches Überholen" vorwerfen können - mit im Endeffekt ähnlichem Bußgeld (ohne das jetzt nachgeschaut zu haben).

Zitat:
Oder hast du diese einfach nur nicht erwähnt?
Davon ist sicher auszugehen.
Die Verwaltungsgebühren packt ja nicht der Sachbearbeiter dazu, sondern der Computer (und der vergisst das nicht).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Demonio
Status:
Master
(4371 Beiträge, 1253x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Natürlich passt das.
Nein, das passt nicht. Wie es richtig ist hat der TE geschrieben, und das Forum vorhergesagt. Vorgeworfen wird dem TE demnach eine vorsätzliche Geschwindigkeitsüberschreitung. Nicht mehr, nicht weniger, und auch nichts anderes.

Zitat (von reckoner):
Der Sachbearbeiter hätte sich aber auch die Mühe machen und irgendwas in Richtung "gefährliches Überholen" vorwerfen können
Warum sollte er einen Tatbestand erfinden, den er anhand eines Fotos gar nicht belegen, und letztlich gar nicht ahnden kann? Ist doch viel einfacher, wenn er sich an die Gesetze und Bestimmungen hält. Und legal ist es auch noch.

Weiß gar nicht, wie Du behaupten kannst, dass das Überholmanöver gefährlich gewesen ist. Die Sachverhaltschilderung des TE gibt das jedenfalls nicht her.

Zitat (von reckoner):
mit im Endeffekt ähnlichem Bußgeld (ohne das jetzt nachgeschaut zu haben).
Hauptsache mal irgendwas behauptet. :bang:

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18141 Beiträge, 6067x hilfreich)

Zitat (von Demonio):
Nein, das passt nicht.
Lies es dir nochmal durch und tritt einen Schritt zur Seite, weg von der Leitung ;)

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0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14933 Beiträge, 4574x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Weiß gar nicht, wie Du behaupten kannst, dass das Überholmanöver gefährlich gewesen ist.
Es war deutlich zu schnell (+25), und daher natürlich gefährlich.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Demonio
Status:
Master
(4371 Beiträge, 1253x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Es war deutlich zu schnell (+25), und daher natürlich gefährlich.
So pauschal ist das falsch. Eine Gefährdung kann man nur vorwerfen, wenn Jemand tatsächlich und konkret (und nicht nur fiktiv) gefährdet wurde.

Dann muss das, genauso wie der Vorsatz, aber auch im Bußgeldbescheid stehen und begründet werden.

Tatsächlich sollte man aber mal bei der Bußgeldstelle nachfragen, wie sie auf einen Regelsatz von 145€ kommt. Ich komme nämlich nur auf einen Regelsatz von 115€. Und selbst wenn man eine Gefährdung unterstellen würde, was imho nicht zulässig wäre, dann würde der Regelsatz "nur" 140€ betragen.

Möglicherweise hat sich ja Jemand vertippt. Dann könnte man den Bußgeldbescheid zumindest dahingehend korrigieren lassen, dass von einem Regelsatz von 115€ ausgegangen wird, der dann wegen Vorsatz auf 230€ verdoppelt wird.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18141 Beiträge, 6067x hilfreich)

Zitat (von Demonio):
Ich komme nämlich nur auf einen Regelsatz von 115€.
Ich komme auf einen Regelsatz, wie bereits vorher geschrieben, von 143,5€. Wie kommst du auf 115€?

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0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50148 Beiträge, 17565x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Ich komme auf einen Regelsatz, wie bereits vorher geschrieben, von 143,5€. Wie kommst du auf 115€?


Das Bußgeld beträgt 115€ zzgl. 28,50€ Gebühren. Bei Vorsatz wird nur das Bußgeld verdoppelt, nicht jedoch die Gebühren.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18141 Beiträge, 6067x hilfreich)

Zitat (von hh):
Das Bußgeld beträgt 115€ zzgl. 28,50€ Gebühren.
Grmpf, ich hatte mir Bußgeld inc. Gebühren anzeigen lassen. Ich nehme alles zurück. Ja, sollten 115€, also eigentlich 230€ plus Gebühren sein.

Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Demonio
Status:
Master
(4371 Beiträge, 1253x hilfreich)

Wegen Irrtum gelöscht.

-- Editiert von User am 8. März 2023 19:20

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