Beifahrer betrunken - wer haftet, wenn etwas passiert?

27. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
Abruzi
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Beifahrer betrunken - wer haftet, wenn etwas passiert?

Gibt es einen Paragraphen im Verkehrsrecht, der es dem Beifahrer verbietet betrunken zusein?
Bzw. wer haftet, der Fahrzeugführer oder der Beifahrer, wenn etwas passiert. Wenn z.B. der Beifahrer aufgrund seines Zustandes dem Fahrer in das Lenkrad gegriffen hat?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5923 Beiträge, 1376x hilfreich)

quote:
Gibt es einen Paragraphen im Verkehrsrecht, der es dem Beifahrer verbietet betrunken zusein?


Nein.

Im Außenverhältnis haftet immer der Fahrer. Ist auch logisch. Dieser ist ja nicht gezwungen, den Beifahrer überhaupt mitzunehmen, wenn er merkt, dass dieser zu betrunken ist.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#2
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5995 Beiträge, 1955x hilfreich)

Wobei, je nach Situation, dem Beifahrer dennoch ein Verfahren wegen des gefährlichen Eingriffs in den Strassenverkehr drohen könnte.

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#3
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1302x hilfreich)

'Im Außenverhältnis haftet immer der Fahrer.'

Richtig ist:
Im Außenverhältnis haftet immer der Halter (Ausnahme höhere Gewalt).

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50241 Beiträge, 17587x hilfreich)

Richtig, im Außenverhältnis haftet der Halter, der aber den Beifahrer in Regress nehmen kann.

Der Beifahrer wird also am Ende für den gesamten verursachten Schaden aufkommen müssen und zwar aus eigener Tasche. Versicherungen treten für den verursachten Schaden nicht ein. Der Fahrer wird nur dann an der Haftung beteiligt, wenn ihm eine Verletzung der Sorgfaltspflicht nachgewiesen werden könnte.

Neben der privatrechtlichen Haftung dürfte auf den Beifahrer auch noch ein Strafverfahren wegen 'gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr' (§ 315b StGB ) zukommen. Darauf steht immerhin eine Haftstrafe von bis zu 5 Jahren.

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#5
 Von 
Vooogel
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich muss nochmal aufgreifen hoffe es meldet sich noch jemand.

Wie sieht die rechtslage aus, wenn Beifahrer und Halter die selbe Person sind er das Fahrzeug jedoch nicht ordnungsgemäß versichert hat?

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