Bein Rückwärtsfahren Metallpfosten berührt...

3. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
danoso
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Bein Rückwärtsfahren Metallpfosten berührt...

Hallo alle zusammen!

Kurz vor Weihnachten wollten ich und meine Freundin zum Weihnachtsmarkt. Da mein geplanter Parkplatz voll war, fuhr ich in eine Seitenstrasse (Sackgasse). Der Verkehrt vor mir stockte, und setzte zum rückwärtsfahren an, da alles zugeparkt war. So tat ich dies auch. Fuhr im Schritttempo rückwärts, dann jedoch, ein Fahrzeug hinter mir hat sich an die Seite gestellt (rechts hinter mir) und wohl nicht verstanden daß ich da gerne raus möchte. Ok, stehen geblieben, Tür auf, rausgeschaut und wollte um ihn herum. Kurz darauf ein "Krachen". Wagen an die Seite geparkt, Standlicht an und ausgestiegen (war zwar im Halteverbot, aber so daß ich niemanden störte). Ich stieg aus, und sah eine Reihe Metallpfosten.

Es lagen Scherben eines Rücklichts an dem besagten Pfosten. Ich schaute mir meinen Wagen an: Rücklichter hatten nicht einmal einen Kratzer! Auch sonst hatte ich nur eine Beule unterhalb der Stoßstange. Die Stoßstange hatte lediglich Farbreste des Pfostens an sich. Keine neuen Lackplatzer oder ähnliches, Vorschäden gab es schon durch Einkaufswägen o.Ä. (kann ich aber nicht nachweisen).

So hab ich dann auch direkt die Polizei angerufen welche nach 90min endlich da war. Der Herr Kollege sagte auch gleich daß er sich nicht vorstellen kann, daß ich bei dem Schaden meines Fahrzeuges diesen Pfosten so zerstört haben kann. Anscheinend ist schon ein anderes Fahrzeug mit diesem kollidiert (die Scherben des Rücklichts).

Die Beamten nahmen alles auf und machten Fotos. Die Scherben haben sie nicht eingesammelt. Der Herr hat dann auch mit mir zusammen geschaut, welches günstige OWI er mir anbieten kann. Ich habe auch vor Ort nichts unterschrieben. Nur zugegeben daß ich den Pfosten ja berührt habe, aber den Schaden NICHT verursacht habe. Der Polizist hat dann auch mit aller Kraft versucht den Pfosten zu bewegen, aber dies war nicht möglich.

Letzte Woche kam dann der Brief mit dem Vorwurf des "Ausserachtlassen der Sorgfaltspflicht beim Rückwärtsfahren".

Nun zu meinem Anliegen:
1) Da der Pfosten schon umgebogen war, war dies ja eine ungesicherte Unfallstelle. Durch den Vorschaden hatte dieser eine Höhe erlangt, die diesen in eine Höhe brachte, die niedriger war, als die der folgenden Pfosten. Wodurch ich den von mir berührten Pfosten nicht sehen konnte.

2) Der Vorwurf des "Ausserachtlassen der Sorgfalltspflicht" weise ich von mir, denn ich habe alles mir mögliche getan um problemlos aus der Gasse zu kommen.

3) Die Pfosten stehen unverhältnismäßig weit auf die Fahrgasse hinaus. Vom Bortstein in Richtung Straßenmitte ca. 80cm! Ich sehe diese Stelle als eine Art Sollbruchstelle, die der Stadt anscheinend gut Geld einbringen könnte.


Wie soll ich mich nun bei der Polizei äußern? Ich habe keine Lust auch nur einen Cent zu zahlen, denn eben der Umstand, daß ich für etwas haften soll, was von einem anderen kaputt gemacht wurde sowas von sinnlos ist.


Vielen Dank schon einmal im vorraus für eure Hilfe!

Mfg

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Der Vorwurf des "Ausserachtlassen der Sorgfalltspflicht" weise ich von mir, denn ich habe alles mir mögliche getan um problemlos aus der Gasse zu kommen. <hr size=1 noshade>

Der Gesetzgeber sioeht das andrs, im §9 Abs.5 StVO heißt es
quote:<hr size=1 noshade>Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren muß sich der Fahrzeugführer darüber hinaus so verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen.
<hr size=1 noshade>


Du hättest sich also wenn du nichts gesehen hast, einweisen lasen müssen.

Wenn dir das vorgeworfen wird, droht ein Bußgeld in Höher von 100 EUR und 2 Punkten.

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-- Editiert andreas124 am 03.01.2012 15:33

-- Editiert andreas124 am 03.01.2012 15:34

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
danoso
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Die Punkte sind mir eigentlich egal, da ich noch keinen einzigen habe, aber 100eur... Das ist happig. Der polizist sagte, es würde maximal 35€ kosten.

Gut ich habe keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet, lediglich diesen einen Pfosten nicht gesehen, da er durch einen Vorunfall eine Höhe eingenommen hat, die stark abweichend von den anderen war.

Einweisen lassen wäre ja möglich gewesen, aber diese Hilfe habe ich in dem Moment nicht gebraucht, da ich mir sicher war, daß so weit vom Gehweg entfernt keine Pfosten stehen.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)

Der Polizist dache wohl an diesen Tatberstand

quote:<hr size=1 noshade>Sie schädigten durch außer Acht lassen der im Straßenverkehr ( B - 1 ) 35,00
erforderlichen Sorgfalt +) Andere.
§ 1 Abs. 2 , § 49 StVO ; § 24 StVG ; 1.4 BKat <hr size=1 noshade>

Das würde 35 EUR kosten.
Aber da es für Gefährdung/ Unfall beim Rückwärtsfahren eigene Tatbesände gibt und di auch zu den andren Tatbestand angehört wirst, kommr wohl ein Bußgeldbescheid über 100 EUR.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
danoso
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Gibt es da nicht irgendwo ein Schlupfloch daß ich für einen Einspruch nutzen kann? Denn wie schon gesagt, es war eine ungesicherte Unfallstelle, an der anscheinend jemand Fahrerflucht begangen hat.

Und der Schaden an meinem Fahrzeug sieht stark danach aus, als ob ich den Pfosten nichtmal um 1° umgebogen habe. Wie gesagt, ich habe ihn auch nur bewegt, Kupplung war durchgetreten, so daß ich auch nicht wirklich mit Kraft dagegen bin.

P.S.: Ich fahre einen Polo mit 750Kg und nur 50PS.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

quote:
Denn wie schon gesagt, es war eine ungesicherte Unfallstelle, an der anscheinend jemand Fahrerflucht begangen hat.

Das ist aber keine Enschuldigung für die verletzung der eigenen Sorgfaltspflicht.



quote:
aber diese Hilfe habe ich in dem Moment nicht gebraucht, da ich mir sicher war, daß so weit vom Gehweg entfernt keine Pfosten stehen.

Hättest du mit der notwendigen Sorgfalt in den Rückspiegel gesehen oder nach hinten geschaut hättest du sie also bemerkt die Pfosten?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#6
 Von 
danoso
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich bin mir nicht sicher ob ich die Pfosten gesehen hätte. Es war dunkel, es hat geregnet, Heckscheibenwischer und Heckscheibenheizung war eingeschaltet. Deshalb entschloss ich mich durch die geöffnete Tür zu schauen.

Jedoch hat der kaputte Pfosten durch den Vorunfall eine solche Biegung eingenommen, die ihn im Gesamtbild deutlich kürzer gemacht hat, als die anderen folgenden.

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