Beleidigung,Nötigung6Gefährdung im Straßenverkehr

26. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
BjoernBorkel
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Beleidigung,Nötigung6Gefährdung im Straßenverkehr

Hallo zusammen,
ich habe folgendes Anliegen:

Mein Vater hat an heilig Abend eine Anzeige wegen Nötigung und Beleidigung im Straßenverkehr erhalten.
Der Vorfall soll sich am 14.12.2008 gegen 19 Uhr ereignet haben, Fahrer soll zwischen 20-25 Jahre alt sein.
Jetzt gibt es da 2 Probleme: mein Vater ist keine 20 mehr und an dem Tag war keiner mit dem Fahrzeug unterwegs um die Uhrzeit.

Es gab jedoch tatsächlich einen Vorfall an dem ich beteiligt war jedoch nicht am 14.12 sondern am 17.12 so gegen 18.15.

Um auf die Hauptstraße zu kommen musste ich links abbiegen(an dieser Stelle kann man nur links oder rechts abbiegen)
Ich blinkte links,tastete mich in die Kreuzung.Diese war sehr überfüllt da die Straßenbahn auf dieser Straße Fahrgäste einsteigen und aussteigen lässt.Die Straße ist 2 spurig.
Die Situation war folgende:Stau auf der rechten Fahrspur wo die Haltestation war, auf der linken war keiner.
Ein anderes Fahrzeug aus der Schlange singalisierte mir das ich mich vor ihm einordnen kann.
Ich gab also Gas und wollte mich einordnen, nur dumm das in diesem Moment ein Taxifahrer aus der Schlange ausscherte um diese zu überholen, sprich er musste abbremsen um mich nicht zu ramen. Ich habe mich entschuldigt,dieser war jedoch nicht zu beruhigen und hielt neben mir an und winkte wie wild mit seiner Hand hin und her und brüllte was das sollte.
Er hatte Fahrgäste im Auto,bei mir saßen meine Mutter und mein Bruder im Fahrzeug.
Ich erwiderte ihm darauf nur er solle sich beruhigen sonst wird etwas passieren(ja ich weiß ******* formuliert).Der Typ wolte sich nicht beruhigen. irgendwann fuhr er halt los und ich war so sauer das ich (ich weiß es ehrlich gesagt nicht mehr) Idiot oder Spaßti gesagt habe.
Wir hatten beide das Fenster offen.

Was soll mein Vater nun tun?

Gruß
Björn

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

Hi,

unter "Anzeige" verstehen Sie vermutlich einen Anhörungsbogen. Tja, da kann Ihr Vater doch dann ganz schlicht erklären, daß er es nicht war und daß er vor allem die 25 weit überschritten hat. Er ist nicht verpflichtet, Sie namhaft zu machen.

Gruß vom mümmel

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