Beleidigung im Straßenverkehr ------------------------

6. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
Anonym
Status:
Schüler
(403 Beiträge, 79x hilfreich)
Beleidigung im Straßenverkehr ------------------------

A fährt auf einer Seitenstraße. B steht parkend in einem 3-Minutenparkbereich. Auf der anderen Straßenseite steht ein Auto im Parkverbot, so dass ein Durchkommen kaum möglich ist.

A hupt kurz und wuschelt sich gerade so durch. B brüllt etwas hinterher. A fährt ca. 2 Meter rückwärts zurück und fragt B, ob er nicht zwei Meter vorfahren kann, damit man durch kann. B sagt, dass er das nicht müsse, weil er im 3-Minuten Parkbereich stehe und der andere falsch geparkt hätte.

A sagt, frägt, ob er nicht ein Mensch sei, so vernünftig sein kann, die zwei Meter die er noch Luft hat, vorzufahren. B frägt zurück, ob es nicht erkennbar ist, dass er ein Mensch ist. Paschaul sagt A.....ch (ohne "du bist"). Debatte wird beendet und fährt weiter.

Wie würde der Fall wohl strafrechtlich bei einer Anzeige ausgehen, weil es ja Aussage gegen Aussage steht und A die Beleidigung A.....ch daher abstreitet.

-- Editier von Anonym am 06.05.2016 16:48

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Kindergarten

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anonym
Status:
Schüler
(403 Beiträge, 79x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
Kindergarten


Vielen Dank für Ihre sicherlich gutgemeinte Antwort. Dem stimme ich grundsätzlich zu.

Nur die juristische Seite würde mich dennoch interessieren.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

Kindergarten, stimmt schon.

Aber zu deiner Frage, als äusserstes gibts eine Gerichtsverhandlungen, dort werden dan alle Zeugen angehört, wenn einer glaubwürdiger is, kanns ein entsprechends Urteil geben, wenn der Richter aber auch unschlüssig bleibt wirds ein "Freispruch" werden.Es sist also alles möglich...

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anonym
Status:
Schüler
(403 Beiträge, 79x hilfreich)

Danke für die Einschätzung.

Mich würde jedoch die wahrscheinlichste Ausgang interessieren.

Es geben ja keine Zeugen. B hat je keinen Zeugen, so dass das Gericht keine Zeugen befragen könnte. A hat einen Zeugen, seine Ehefrau, aber die kann man als Befangen ansehen.

Gibt es sowas wie Aussage gegen Aussage, so dass das Verfahren dann eingestellt werden würde in dieser Konstellation?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

Zitat (von Anonym):

Gibt es sowas wie Aussage gegen Aussage, so dass das Verfahren dann eingestellt werden würde in dieser Konstellation?


Der Richter hört sich beide Seiten an und dann wird er entscheiden, welcher Seite er glaubt.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat:
Mich würde jedoch die wahrscheinlichste Ausgang interessieren

A) Staatsanwalt sichtet die Anzeige und denkt "Kindergarten" und fertigt eine Einstellung des Verfahren mit Verweis auf den Weg der Privatklage. Das kommt daher, das die Staatsanwaltschaften in der Regel mit bedeutenderen Fällen ausgelastet/überlastet sind.

B) Staatsanwalt sichtet die Anzeige und denkt "Kindergarten" und leitete dann aber dennoch ein Verfahren ein. Das kommt daher, das die Staatsanwaltschaften auch eine gewisse Anzahl an Bagatellfällen bearbeiten müssen und man das Glück hatte, ausgewählt zu werden.



Zitat:
Gibt es sowas wie Aussage gegen Aussage,

Im Fernsehen ja, in der Realität wird dea Gericht danach entscheiden,wer "zur Überzeugung des Gerichtes" vorgetragen hat.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anonym
Status:
Schüler
(403 Beiträge, 79x hilfreich)

Kann in diesem Fall überhaupt öffentliches Interesse bestehen, weil es nur im Straßenverkehr war?

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

ja...

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

B hat je keinen Zeugen, so dass das Gericht keine Zeugen befragen könnte. B IST Zeuge. Die Vorstellung, Aussagen von Opfern von Straftaten würden vor Gericht irgendwie "nicht zählen", ist lächerlich.
A hat einen Zeugen, seine Ehefrau, aber die kann man als Befangen ansehen. Die kein Problem damit hat, eine heftig strafbare Falschaussage zu machen? Darauf stehen nämlich ganz andere Strafen als auf Beleidigung...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#10
 Von 
Anonym
Status:
Schüler
(403 Beiträge, 79x hilfreich)

Wieso ist B Zeuge? Dann könnte jeder etwas behaupten. Wer etwas behauptet, muss es doch auch beweisen.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anonym
Status:
Schüler
(403 Beiträge, 79x hilfreich)

Wieso ist B Zeuge? Dann könnte jeder etwas behaupten. Wer etwas behauptet, muss es doch auch beweisen.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Wieso ist B Zeuge? Weil er eine Straftat beobachtet hat.
Dann könnte jeder etwas behaupten. Natürlich kann das jeder. Es kann auch jeder eine Bank überfallen oder seine Tante ermorden. Und all das ist verboten.
Wer etwas behauptet, muss es doch auch beweisen. Langsam kapieren Sie es: Also, die Staatsanwaltschaft behauptet, A habe B beleidigt. Der Beweis hierfür ist die Aussage des B. By the way haben Sie die Tat doch begangen - da ist es leicht albern, hier die erfolgte Unschuld zu geben...

-- Editiert von muemmel am 07.05.2016 18:23

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von Anonym):
Mich würde jedoch die wahrscheinlichste Ausgang interessieren.


Variante 1:
Staatsanwalt sichert die Anzeige. Verfahren wird wegen "Kindergarten" eingestellt.

Variante 2:
Staatsanwalt sichert die Anzeige. Fall geht zum Täter - Opferausgleich. Lösung / Vermittlung wird gesucht.
Wird keine Lösung gefunden, wird das Verfahren (zum Glück) eingestellt, da die Richter ausgelastet genug sind.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Variante 3: Die Staatsanwaltschaft schlägt A die Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldbuße vor. Lehnt A ab, kommt es zur Verhandlung bzw. dem Erlaß eines Strafbefehls.
da die Richter ausgelastet genug sind. Als ob es nie Verurteilungen wegen Beleidigungen im Straßenverkehr gäbe...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Vielleicht ordent der Staatsanwalt auch für beide Fahrer eine MPU an ?

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Vielleicht ordent der Staatsanwalt auch für beide Fahrer eine MPU an ? Totaler Unfug - damit hat die Staatsanwaltschaft überhaupt nichts zu tun.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

(Unfug editiert)

-- Editiert von Moderator am 10.05.2016 13:03

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