Beschädigung eines Autos

13. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Henning2003
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 5x hilfreich)
Beschädigung eines Autos

Hallo,

das Auto meiner Freundin wurde gestern auf einem Parkplatz durch das Öffnen einer Tür beschädigt.
Der Verursacher hat auch einen Zettel mit Schuldeingeständnis und Handy-Nr. hinterlassen.
Am Fahrzeug ist eine Schramme und eine kleine Delle entstanden.
Geschätzter Schadenswert liegt bei 180 - 200€
Nach Rücksprache mit dem Verursacher hat er darum gebeten, die Regulierung ohne Versicherung vorzunehmen, er will die Summe bar zahlen, kann das aber erst Ende dieses Monats aus finanziellen Gründen tun ( armer AZUBI)
Meine Frage: Soll sie noch 3 Wochen warten oder ihm dann sagen, dass sie dann die Versicherung benachrichtigt?
Mir gehts darum, was wenn er dann nicht zahlt. Kann sie dann noch den Schaden geltend machen?

Danke für Antworten

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ThomasK
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo Henning,

ich habe Dir eine Antwort unter der Rubrik Schadensersatz eingestellt.

Gruss
Thomas

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Siemm
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 139x hilfreich)

Na der Verursacher kann doch in jedem Fall seiner Versicherung Bescheid geben. Ob er den Schaden privat bezahlt oder nicht das kann er immer noch mit der Versicherung abklären.

0x Hilfreiche Antwort

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