Hallo!
Habe mich hier angemeldet um zu Erfahrung zu bringen wer in meinen Fall schuld ist!? Ich hoffe Ihr könnt mir weiter helfen, da die Sache sehr verzwickt ist.
Ich wohne in einen sechs Familien Haus mit einer Tordurchfahrt wo ich jeden Tag rein und wieder raus fahre weil ich einen Miet-Parkplatz hinter unserem Haus habe.
Die Möglichkeiten zum wenden sind am meinen Auto stell platz so schlecht, dass ich mein Auto rückwärts rein fahren muss. Als ich heute mein Auto auf meinen Parkplatz fahren wollte, machte ich also das vordere und das hintere Tor auf, und setzte mich in mein Auto und wollte es Rückwerts durch die Tordurchfahrt zu meinem Parkplatz fahren. In der zeit wo ich Rückwerts in die Tordurchfahrt rein gefahren bin ist der Motorradhelm meines Nachbarn durch einen Windzug hinter mein Auto gefallen und ich bin dann rückwärts über sein Helm gefahren. Er lagert seinen Helm auf dem Kopf so das er wie ein Ball natürlich schnell runter fallen kann. Wenn ich dann die Tordurchfahrt befahren habe kann ich keine Autotür öffnen weil in der Tordurchfahrt ein hoher Treppen Absatz ist.
Nun ist sein Helm zerkratzt und an meinen Auto ist die Stoßstange gerissen.
Was meint Ihr bei wem liegt die Schuld?
Muss er mir meinen Schaden ersetzen weil er seinen Helm in einer Tordurchfahrt nicht richtig gesichert hat?
MFG Stefan
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Beschädigung meines Autos durch ein Motoradhelm
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Entschuldigt bitte die Rechtschreibung! Aber mein Blut ist noch am Kochen weil dieser jemand auch dazu noch das ganze Haus Terrorisiert!
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Habe mich hier angemeldet um zu Erfahrung zu bringen wer in meinen Fall schuld ist
Schwierige Frage. Am besten, Sie verklagen einfach mal den Besitzer des Motorradhelms auf Schadenersatz, und dann bekommen Sie ein ausführlich begründetes Urteil. Da steht dann drin, wer schuld ist.
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Genau dies wollte ich erst mal vermeiden. Weil unsere Rechtsschutzversicherung noch nicht dafür einspringt!
Haben gerade einen Versicherungswechsel, und der Januar ist der Monat wo weder meine alte noch meine neue für den Schutz einspringt! Leider Gottes!!
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Da du die notwendige Sorgfalt missachtet hast, wird man dir einen Anteil von 70-100% zurechnen.
Abhängig davon ob der Gegner mit einem runterfallen bei Windstoß rechnen musste.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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Welche notwendige Sorgfalt habe ich dann bitte missachtet?
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Beim Rückwärtsfahren muß sich der Fahrzeugführer so verhalten, daß eine Gefährdung ausgeschlossen ist, erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen.
Ganz offensichtlich konnte man hier nicht den gesamten Raum der von der Rückwärstfahrt betroffen war jederzeit einwandfrei einsehen.
Ein Einweiser war nicht vorhanden.
Und ein - auch nur teilweiser - 'Blindflug' widerspricht nun mal der notwendigen Sorgfalt.
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Wie sieht es eigtl. damit, dass der Motorradhelm durch den Sturz sowieso schon irreversibel geschädigt war ?
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Wie sieht es eigtl. damit, dass der Motorradhelm durch den Sturz sowieso schon irreversibel geschädigt war
Es wurde nicht geschrieben, das der Motoradfahrer mit dem Helm schon voher einen Unfall hatte ...
Dann wären natürlich die Vorschäden (Brauchbarkeit) zu berücksichtigen.
Qualitätshelme sind jedoch sogar nach Unfällen noch brauchbar nach dem die beschädigten Teile (Inlet, Schale, Visir, ...) ausgetasucht wurden.
Viele Markenhersteller bieten dies inklusive fachmännischer Prüfung an.
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Der Helm ist dem Motorradfahrer runtergefallen (und könnte dadurch schon beschädigt worden sein),
Helme welche die aktuellen Sicherheitsnormen erfülllen, überstehen einen Fall ohne Last (kein Kopf, keine relevante Beschleunigung) regelmäßig ohne Beschädigung.
Aber das mit der Vorschädigung kann ein Gutachter in der Regel problemlos feststellen ...
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Dann müsste man ja immer einen einweiser bei sich haben, weil man ja bei keinen Auto sieht was unmittelbar am Auspuff geschieht. Oder sehe ich das falsch? Der Helm ist runter gefallen und ich bin dann halt gleich drüber gefahren.
Noch mal dazu wie er runter gefallen ist, er lag auf den Kopf und es war sehr windig an dem Tag!
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-- Editiert Steefan am 17.01.2012 17:55
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Noch mal dazu wie er runter gefallen ist, er lag auf den Kopf und es war sehr windig an dem Tag!
Die Geschichte finden die Gutachter dann sicher am lustigsten.
Bei dem "Eigengewicht" und der runden Form war es es wohl ein lokal begrenzter Mini-Wirbelmwind.
Und wie man "auf" so einen Helm fahren kann ist auch witzig. Man sollte denken den schiebt es einfach weg, der ist ja rund.
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Ich kann es nicht ändern so ist es nun mal passiert!
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Ich kann es nicht ändern so ist es nun mal passiert!
Passiert ist folgendes...
Man öffnet eine Toreinfahrt... Windzug... Helm fällt runter
( sicherlich zum aller ersten mal!!!) Nun wird "rückwärts" ohne Sicht und Einweiser in die Einfahrt gefahren und der Helm beschädigt!
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Dann müsste man ja immer einen einweiser bei sich haben, weil man ja bei keinen Auto sieht was unmittelbar am Auspuff geschieht.
So ist es auch ( deshalb Einweiser!), aber diese Einsicht kommt bei den meisten zu spät.
Ich denke auch... 70 zu 30, weil der Helmbesitzer fahrlässig seinen Helm ablegte du aber bei Einhaltung der Gesetzeslage das überfahren verhindert hättest können.
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Bescheinige deinem Nachbarn einfach "Vorsatz"
Dann wird er dir Vorsatz unterstellen, weil du absichtlich über seinen Helm gefahren bist, obwohl du es verhindern hättest können. Das dadurch die Stoßstange beschädigt werden könnte, hast du in diesem Moment nicht berücksichtigt.
So kann man den Spieß herum drehen!
Die Hauptschuld liegt eindeutig bei dir.
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Dann müsste man ja immer einen einweiser bei sich haben, weil man ja bei keinen Auto sieht was unmittelbar am Auspuff geschieht. Oder sehe ich das falsch?
Nein, muss man nicht. Aber dann muss man - falls doch etwas passiert - die Konsequenzen tragen.
Bei einem Helm nicht unbedingt tragisch, aber ersetzt man das Wort HELM durhc KIND/PERSON ...
Im übrigen gibt es Rückfahrkameras zum nachrüsten.
Wenn man regelmäßig die Einfahrt rückwärts befährt eine durchaus sinnvolle Investition.
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So nun werde ich heute euch mal sagen was aus der ganzen Geschichte geworden ist!
Die Haftpflichtversicherung hat den Schaden mit 100% übernommen!
Grund warum sie es gemacht haben ist!
Die Tordurchfahrt ist kein öffentliches Gelände und somit gilt die STVO nicht! Also muss ich somit auch beim Rückwärtslaufen keinen einweiser haben.
Aber ich kann euch sagen es hat ziemlich lange gedauert bis sich die Versicherung dazu geäußert hat ob sie es übernimmt.
MFG Stefan
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Glückwunsch zu der Versicherung.
Erfahrungsgemäß läuft es in der Regel etwas anders.
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Aber ich kann euch sagen es hat ziemlich lange gedauert bis sich die Versicherung dazu geäußert hat ob sie es übernimmt.
Vermutlich waren sich deren Hausjuristen nicht ganz einig ...
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