Hallo!
Ich habe in einem zeitlich begrenztem Halteverbot geparkt.
Dieses kleine Schild, das die zeitliche Begrenzung anzeigt wurde bemalt, so dass sich für mich ein Zeitraum zwischen 18 und 19 Uhr ergab.
Die Stadt Bonn sah das anders und sah in dem Schild einen Zeitraum von 8 bis 19 Uhr
Jetzt stellt sich mir die Frage ob es Sinn, macht sich nicht mit dem Verwarnungsgeld aufgrund der Undeutlichkeit einverstanden zu zeigen?
Mfg
Christoph
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Beschränktes Halteverbot Schild undeutlich
15. Januar 2015
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Frage vom 15. Januar 2015 | 13:20
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Beschränktes Halteverbot Schild undeutlich
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#1
Antwort vom 15. Januar 2015 | 19:50
Von
Status: Weiser (16909 Beiträge, 5884x hilfreich)
Ja, lohnt sich wenn es so ist wie von dir dargestellt.
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#2
Antwort vom 15. Januar 2015 | 22:58
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 1x hilfreich)
Nach meinem Wissen muss die Stadt Bonn für die Sichtbar- und Erkennbarkeit der Verkehrsschilder sorge tragen. Demnach müsste sich ein Einspruch mit Fotobeweis lohnen.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 16. Januar 2015 | 15:30
Von
Status: Frischling (25 Beiträge, 30x hilfreich)
Die Strafen für Halteverstoße sind ja jetzt nicht wahnsinnig hoch. Hab mal einige Sachen mit dem Rechner hier durchprobiert und finde nicht, dass es sich wirklich lohnt dagegen vorgehen zu wollen. Die Summe ist einfach zu gering.
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