Beschuldigt der Fahrerflucht was soll ich tun?

26. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
Fuchs123123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Beschuldigt der Fahrerflucht was soll ich tun?

Hallo zusammen,

ich würde Euch gerne eine situation schildern die mir passiert ist und eure Einschätzung gerne einholen.

Meine Frau und ich fuhren in ein Einkaufszentrum. Als wir dort ankamen, haben wir einige Zeit nach einem Parkplatz gesucht. Letztlich als wir einen freie Parklücke gefunden haben, habe ich gewissenhaft rückwärts eingeparkt. Hier muss ich betonen, ich bin ein sehr bewusster Mensch. Damit möchte ich verdeutlichen, dass ich meine Umgebung stets im Blickfeld habe und deswegen stets ausreichlich Abstand von den anderen Fahrzeugen gelassen haben. Beim aussteigen ist dies dasselbe, ich steige - sobald ein anderes Fahrzeug neben mir ist - stets mit festgehaltener Tür durch meine Hand aus. Damit ich mir sicher bin keine Berührung mit dem anderen Auto zu verursachen.

Wir sind anschließend in Einkaufszentrum gegangen und kamen unseren Erledigungen nach. Als wir zurück zu unserem Kraftfahrzeug gegangen sind, stand bereits der Besitzer und anscheinend seine Freundin, des Kfz neben meiner Fahrerseite. Er fragte mich zunächst, ob dies unser Kfz sei, ich bejahte dies. Anschließend sagte er, könnte es sein, dass ihr mein Auto aussteigen berührt habt. An seinem Kfz war eine kleine Delle, welche kleine schwarze Flecken hatte. Zur erwähnen ist, dass mein Kfz schwarz und des nebenstehenden Kfz weiß ist. Er hat eine Delle an meinem Auto gefunden und sich darauf bezogen. Ich habe mir dies genauer angeschaut. Ich habe versucht den Fall nachzustellen und dieser hat nicht mit seiner Delle gepasst. Danach hat er behauptet, dass dies beim Umparken eventuell passiert sein könnte. Da ich mir sicher war nicht umgeparkt habe, habe ich dies verneint. Hier muss ich sagen, dass zu einem der Vorparker (mir nicht bekannt) auf dem Parkplatz wo wir standen, dies verursacht haben könnte oder er die Delle an seinem Wagen erst zu diesem Zeitpunkt bemerkt habe, diese aber schon älter ist. Ich muss hier betonen, dass mein Kfz mehr als 17 Jahre alt ist und überall irgendwelche Dellen besitzt und zum anderen hat er nichts aussagekräftiges gesehen und ist sich somit nicht sicher. Dies bedeutet es ist reine Spekulation. Er hat mir auch mitgeteilt, das er die Polizei angerufen hat. Ich habe nochmals alles begutachtet und bin zum Entschluss gekommen, dass ich nicht beteiligt bin und bin dann mit meiner Frau nachhause gefahren. Hier muss ich erwähnen, dass er Besitzer des weißen kfz von sich aus gesagt, dass wir könnten fahren und das er uns nicht aufhalten könne. Da er nicht Zeuge der Tat war, und uns nicht gesehen habe wie wir seinem Auto schaden zugefügt haben. Zudem hat er sich mein Kennzeichen aufgeschrieben und anscheinend Fotos gemacht.

Ich habe mir nichts weiteres gedacht und bin nachhause gefahren mit meiner Frau. Am Abend war die Polizei vor meiner Haustür und hat vorher ohne meine Anwesenheit mein Auto begutachtet. Meine Nachbarin hat vorher bei mir geklingelt und mir dies mitgeteilt. Anschließend haben die Polizisten bei mir geklingelt und mich runtergebetet. Als ich unten ankam habe diese mich belehrt und mir gesagt, dass ich beschuldigter einer Straftat Fahrerflucht bin. Ich war in diesem Moment sehr perplex, um ehrlich zu sein. Sie haben mir mitgeteilt, dass sie mein Kfz begutachtet haben und Stellen gefunden haben die potenziell zur Schilderung der Kollegen passen könnten. Ich habe die Aussage verweigert. Ich werde anscheinend die nächsten Tage Post bekommen.

Ich habe die Situation am Parkplatz in allen möglichsten Szenarien durchgespielt und kein Szenario führt dazu, dass ich Ihn getroffen habe.

In der Retroperspektive hätte ich auf die Polizei warten müssen. Aber ich bin mir keiner schuld bewusst zudem hatte ich wichtige Verpflichtungen die ich nachgehen musste.

Ich mache mich gerade verrückt, das ich meinen Führerschein verlieren könnte.

Danke im Voraus für eure Antworten.

-- Editiert von Moderator topic am 27. März 2023 13:53

-- Thema wurde verschoben am 27. März 2023 13:53

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39 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120066 Beiträge, 39824x hilfreich)

Zitat (von Fuchs123123):
Danke im Voraus für eure Antworten.

Da wäre es zielführend mal Fragen zu stellen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Fuchs123123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Harry van Sell,

ich gebe dir recht! Meine Frage ist, dass ich einfach weggefahren bin wird dies negativ gegen mich liegen?

Sollte ich direkt einen Anwalt einschalten?

Liebe Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120066 Beiträge, 39824x hilfreich)

Zitat (von Fuchs123123):
Meine Frage ist, dass ich einfach weggefahren bin wird dies negativ gegen mich liegen?

Das ist bereits passiert, es gibt ja ein entsprechendes Ermittlungsverfahren.



Zitat (von Fuchs123123):
Sollte ich direkt einen Anwalt einschalten?

Es erscheint ratsam, das man einen versierten Fachanwalt hinzuzieht.

Derzeit stehen nur die sehr ungünstigen Aussagen des Anzeigenerstatters und die der Ermittler in den Akten.
Da sollte dann entsprechend gegengehalten werden, nicht durch Laien die sich gerne mal um Kopf und Kragen reden.

Zumal hier ja auch Probleme mit der Versicherung drohen, neben den strafrechtlichen Punkten und dem drohenden Entzug der Fahrerlaubnis.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Fuchs123123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Wirklich ein Entzug des Führerschein bei dem oben geschilderten Fall?

Ich habe sein Auto nicht beschädigt. Müsste man das nicht beweisen müssen, das ich ihn getroffen habe? Mein Auto hat zisch Macken und Schrammen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7210 Beiträge, 1514x hilfreich)

Zitat (von Fuchs123123):
Sollte ich direkt einen Anwalt einschalten?


Das würde ich auch raten

Und am besten schon mal Aufschreiben, was aus Ihrer Sicht passiert ist, falls noch nicht geschehen. So ein Protokoll ist immer hlifreich

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120066 Beiträge, 39824x hilfreich)

Zitat (von Fuchs123123):
Wirklich ein Entzug des Führerschein bei dem oben geschilderten Fall?

Das ist bei der Straftat des Unerlaubten Entfernen vom Unfallort nicht unüblich.



Zitat (von Fuchs123123):
Müsste man das nicht beweisen müssen, das ich ihn getroffen habe?

Nein, auch wenn man immer wieder von "Beweisen" spricht, es reicht wenn die Tat "zur Überzeugung des Gerichtes" begangen wurde. Es reichen also auch schon Indizien.

Und je früher man da mit der Verteidigung eingreift, desto besser.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3589 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das ist bereits passiert, es gibt ja ein entsprechendes Ermittlungsverfahren.
Das hätte es, laut Sachverhaltsschilderung, auch gegeben, wenn der TE nicht weggefahren wäre. Die vorgeworfene Unfallflucht ergibt sich schon aus der Tatsache, dass sich der TE nach dem mutmaßlichen Unfall vom Unfallort entfernte und einkaufen gegangen ist.

Laut Sachverhaltsschilderung bestand der mutmaßlich Geschädigte danach nicht auf der Feststellung der Personalien un dhat dem TE sogar ausdrücklich gesagt, dass er wegfahren könne. Dieses Verhalten ist zwar etwas untypisch, aber wenn es so gewesen sein sollte, dann kann man dem TE daraus keinen Strick drehen.

Dennoch wäre es sicherlich sinnvoll gewesen, wenn der TE auf das Eintreffen der Polizei gewartet hätte.

Ein Anwalt könnte zwar hilfreich sein, würde aber auch eine Stange Geld kosten. Muss man sich halt überlegen, ob man diese Kosten übernehmen möchte. Da sich der TE bislang eher ungeschickt verhalten hat, könnte das evtl. sinnvoll sein. Aber eigentlich sollte man auch ohne Anwalt eine Verurteilung (Strafbefehl) abwenden können.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Fuchs123123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe eine Rechtsschutzversicherung. Ich gehe davon aus, dass diese das übernimmt oder?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3530 Beiträge, 558x hilfreich)

Zitat (von Fuchs123123):
Ich muss hier betonen, dass mein Kfz mehr als 17 Jahre alt ist und überall irgendwelche Dellen besitzt

Bei dem Alter muss das nicht üblich sein, woher kamen denn die vielen Dellen?
Fragte sie die Polizei dbzgl.?
Zitat (von Fuchs123123):
Er hat mir auch mitgeteilt, das er die Polizei angerufen hat. Ich habe nochmals alles begutachtet und bin zum Entschluss gekommen, dass ich nicht beteiligt bin und bin dann mit meiner Frau nachhause gefahren.

Wenn die Polizei gerufen wurde, dann wartet man und fährt nicht Nachhause, ihr Entschluss ist da Nebensache.
Zitat (von Fuchs123123):
Ich habe sein Auto nicht beschädigt. Müsste man das nicht beweisen müssen, das ich ihn getroffen habe? Mein Auto hat zisch Macken und Schrammen.

Bei vielen Macken und Schrammen, sollte man eher vorsichtig mit Behauptungen sein.
Manchmal merkt man einen Anstoß evtl. nicht, laute Umgebungskulisse mag mit verantwortlich sein.
Zitat (von Fuchs123123):
Hier muss ich erwähnen, dass er Besitzer des weißen kfz von sich aus gesagt, dass wir könnten fahren und das er uns nicht aufhalten könne

Er kann sie nicht festhalten, aber sie haben nicht verstanden, dass selbiges eine Unfallflucht ist.
Zitat (von cirius32832):
Und am besten schon mal Aufschreiben, was aus Ihrer Sicht passiert ist, falls noch nicht geschehen. So ein Protokoll ist immer hlifreich

Das wäre wichtig, allerdings realistisch und ohne so viel Eigenlob wie im Eingangspost.
Ein Anwalt wäre ratsam.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Fuchs123123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Loni12,

danke zunächst einmal für deine Kommentare.

Ich weiß ob ich jemanden getroffen habe oder nicht. Es lief keine Musik, keine Lüftung und hab auch nicht an einem HBF geparkt oder dergleichen.

Die Delle bei dem weißen Fahrzeug passt zu keiner meiner Dellen.

Bei allem Respekt, nur weil jemand die Polizei ruft und mich beschuldigt (obwohl er zu mir gesagt hat du kannst ruhig fahren), weiter er es nur annimmt und rein garnichts gesehen hat, sich schuldig zu fühlen und auf die Polizei zu warten. Nein tut mir leid.

Und ganz ehrlich, wenn es am Ende zu einer Verurteilung kommt, dann ist es eben so. Trotzdem habe ich nichts gemacht.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
CarstenF
Status:
Praktikant
(916 Beiträge, 160x hilfreich)

Eventuell könnte man mit dem Anwalt noch etwas warten. Die Spuren werden erstmal miteinander verglichen werden, vielleicht kommt man auch zu dem Ergebnis, dass es nicht zusammen passt, dann würde das Verfahren eingestellt werden.

Derzeit kann ein Anwalt auch nicht mehr tun, als Ihnen den Ablauf des Verfahrens zu erläutern.


Zitat (von Fuchs123123):
Müsste man das nicht beweisen müssen, das ich ihn getroffen habe?


Ja, das müsste die Staatsanwaltschaft.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16510 Beiträge, 9299x hilfreich)

Zitat (von Fuchs123123):
Ich habe eine Rechtsschutzversicherung. Ich gehe davon aus, dass diese das übernimmt oder?

Das ist nicht eindeutig.
Fahrerflucht ist eine Vorsatztat.
Einige Versicherungen zahlen dann überhaupt nicht. Andere Versicherungen zahlen zwar, fordern aber die Kosten zurück, wenn das Verfahren mit einer Verurteilung enden sollte.
Sie werden bei Ihrer Versicherung anfragen müssen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3589 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Er kann sie nicht festhalten, aber sie haben nicht verstanden, dass selbiges eine Unfallflucht ist.
Nein, ist es nicht. Als Unfallbeteeiligter hat man anderen Unfallbeteiligten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und seiner Art der Beteiligung zu ermöglichen. Der mutmaßlich Geschädigte verzichtete darauf diese Daten zu erheben und sagte dem TE er könne abfahren. So jedenfalls die Sachverhaltsschilderung. Dieser Schilderung nach liegt keine Unfallflucht aufgrund der Abfahrt vor Eintreffen der Polizie vor. Problematisch ist das Entfernen von der Unfallstelle zuvor, als der TE mit seiner Frau das Fahrzeug verlassen hat und einkaufen gegangen ist.

Aber das habe ich schon in Beitrag 7 dargelegt.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von Demonio):
Laut Sachverhaltsschilderung bestand der mutmaßlich Geschädigte danach nicht auf der Feststellung der Personalien un dhat dem TE sogar ausdrücklich gesagt, dass er wegfahren könne.
Klingt hier aber anders:
Zitat (von Fuchs123123):
Hier muss ich erwähnen, dass er Besitzer des weißen kfz von sich aus gesagt, dass wir könnten fahren und das er uns nicht aufhalten könne.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3530 Beiträge, 558x hilfreich)

Zitat (von Demonio):
Der mutmaßlich Geschädigte verzichtete darauf diese Daten zu erheben und sagte dem TE er könne abfahren.

Der Geschädigte hatte die Polizei gerufen, damit erledigte sich doch der Austausch der Personalien. Zumal fraglich ist, ob der Verursacher seine Daten genannt hätte, da er überzeugt war, nicht der Verursacher zu sein.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3530 Beiträge, 558x hilfreich)

Zitat (von Fuchs123123):
Ich weiß ob ich jemanden getroffen habe oder nicht.

Das merkt man nicht immer.
Letzte Woche hatten wir selbige Situation, eines unserer Autos wurde angefahren, der Verursacher parkte daneben. Wir riefen die Polizei, selbige stellte fest, dass von der Höhe und Farbe es das Nachbarfahrzeug war.
Die Polizisten sagten, nicht jeden leichten Anstoß/Streifen muss man merken.
Sie sahen sich das Auto des Verursachers näher an und stellten ca. 15 cm neben dem Schaden, Farbspuren fest.
Sie fotografierten die Stelle ebenfalls und meinten, sie werden das mit anderen gemeldeten Unfallfluchten vergleichen, deshalb ging ich vorhin auf die Dellen und Schrammen an ihren Auto ein.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3589 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Klingt hier aber anders:

Zitat (von bostonxl):
Zitat (von Fuchs123123):
Hier muss ich erwähnen, dass er Besitzer des weißen kfz von sich aus gesagt, dass wir könnten fahren und das er uns nicht aufhalten könne.

Ja, je nachdem, welchen Teil man fett schreibt mag sich das anders anhören. Ich finde aber auch keine Information, wonach der mutmaßlich Geschädigte Angaben zur Person verlangt hätte. Ich finde eben nur den Abschnitt, wonach der mutmaßlich Geschädigte dem TE gesagt habe, er könne fahren.

Ist aber auch egal, weil die Unfallflucht (sofern es einen Unfall gegeben hat) bereits mit dem Gang in das Einkaufscenter begangen worden wäre.

Zitat (von Loni12):
Der Geschädigte hatte die Polizei gerufen, damit erledigte sich doch der Austausch der Personalien.
Diese Ansicht teile ich nicht.

Zitat (von Loni12):
Zumal fraglich ist, ob der Verursacher seine Daten genannt hätte
Hätte, hätte, Fahrradkette.

Laut Sachverhaltsschilderung wurde der TE vom mutmaßlich Geschädigten weder um die Herausgabe seiner Personalien, noch um das Abwarten auf das Eintreffen der Polizei gebeten oder aufgefordert. Vielemehr wirde ihm vom mutmaßlich Geschädigten gesagt, er könne fahren.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von Fuchs123123):
Wirklich ein Entzug des Führerschein bei dem oben geschilderten Fall?


Nein, lass dich nicht verückt machen. Es gibt hier leider immer einige User die den Fragestellern Angst machen wollen. Oftmals folgt dann noch ein wenig Werbung.

Zitat (von Fuchs123123):
Sie haben mir mitgeteilt, dass sie mein Kfz begutachtet haben und Stellen gefunden haben die potenziell zur Schilderung der Kollegen passen könnten.


Vollkommen irrelevant, da die Herren nicht mal im Ansatz sachverständig sind. Darauf würde sich auch keine Staatsanwaltschaft stützen.


Zitat (von Harry van Sell):
und dem drohenden Entzug der Fahrerlaubnis.


Was soll dieser Unsinn wieder? Du kennst nicht mal die Schadenshöhe und machst dem TE Angst mit dem drohenden Entzug der Fahrerlaubnis.

Zitat (von Fuchs123123):
Und ganz ehrlich, wenn es am Ende zu einer Verurteilung kommt, dann ist es eben so.


Davon bist du nach deiner Sachverhaltsschilderung noch weit entfernt. Und für den Führerschein wäre noch eine entsprechende Schadenshöhe erforderlich.

Zitat (von Loni12):
Wir riefen die Polizei, selbige stellte fest, dass von der Höhe und Farbe es das Nachbarfahrzeug war.


Dumm nur dass sie das gar nicht können.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3530 Beiträge, 558x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Dumm nur dass sie das gar nicht können.

Mit welcher Begründung?

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120066 Beiträge, 39824x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Nein

Diese hellseherischen Fähigkeiten hat man woher genau?



Zitat (von charlyt4):
Es gibt hier leider immer einige User die den Fragestellern Angst machen wollen.

Nö, es gibt hier Leute mit Ahnung von der Materie die auf drohende Gefahren hinweisen.
Und es gibt Andere die einfach mal ein nein raushauen, ob aus Inkompetenz oder reiner Boshaftigkeit sei mal dahingestellt.



Zitat (von charlyt4):
Davon bist du nach deiner Sachverhaltsschilderung noch weit entfern

Nö, über haupt nicht.
Da müsste manhalt auch Ahnung von der Materie haben ...



Zitat (von Loni12):
Mit welcher Begründung?

Hat charlyt4 doch erklärt ... zumindest in dem einen Punkt hat er mal Recht ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Mit welcher Begründung?


Sie werden das schädigende Ereignis wohl kaum live beobachtet haben!?

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Sie werden das schädigende Ereignis wohl kaum live beobachtet haben!?
Wozu auch? Polizist A nimmt Beschädigungen am Fahrzeug auf, macht Bilder, diese werden an Polizist B weitergeleitet. Polizist B besucht den TE und sieht sich dessen Fahrzeug an. Und stellt durch Inaugenscheinname fest, dass es grundsätzliche Übereinstimmungen bzgl. des Unfalls gibt. Reicht erstmal aus, damit das Verfahren weiter läuft.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
dass es grundsätzliche Übereinstimmungen bzgl. des Unfalls gibt.


Zitat (von Loni12):
Wir riefen die Polizei, selbige stellte fest, dass ........................ es das Nachbarfahrzeug war.


Das ist aber ein kleiner bedeutender Unterschied.

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

editiert


Dann erklär dem TE doch warum ein Entzug der Fahrerlaubnis droht.


editiert

-- Editiert von Moderator am 28. März 2023 09:23

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13735 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

der Eingangstext ist zwar sehr umfangreich und abschweifend, aber eine wichtige Aussage fehlt glaube ich: mit welcher Tür soll der Schaden entstanden sein?
Wenn es die Beifahrerseite war, dann ist es nämlich völlig glaubhaft, dass der Fahrer davon nichts bemerkt hat.

Zitat:
Ist aber auch egal, weil die Unfallflucht (sofern es einen Unfall gegeben hat) bereits mit dem Gang in das Einkaufscenter begangen worden wäre.
Wo siehst du hier eine Unfallflucht?
Bedingung dafür ist, dass man den Unfall bemerkt haben muss, und das war laut TS nicht der Fall (und man müsste ihm das Gegenteil beweisen). Imho wird das Verfahren ziemlich sicher eingestellt.

Was bleibt ist der Schaden an dem anderen Fahrzeug. Wurde dazu bereits die Versicherung informiert? Natürlich mit dem Hinweis, dass man keinen Kontakt bemerkt hat und die Schäden auch nicht zusammen passen.

Zitat:
Dumm nur dass sie das gar nicht können.
Warum sollte die Polizei keine Beweise sichern können? Alles was man mit gesundem Menschenverstand feststellen kann kann auch die Polizei, dafür muss man kein Sachverständiger sein.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3589 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Wenn es die Beifahrerseite war
Naja, der TE hat geschrieben:
Zitat (von Fuchs123123):
ich steige - sobald ein anderes Fahrzeug neben mir ist - stets mit festgehaltener Tür durch meine Hand aus. Damit ich mir sicher bin keine Berührung mit dem anderen Auto zu verursachen.
Dann wird es nicht um die Beifahrertür, die Heckklappe oder das Schiebedach gehen.

Zitat (von reckoner):
dann ist es nämlich völlig glaubhaft, dass der Fahrer davon nichts bemerkt hat.
Bei der Fahrertür, um die es hier gehen dürfte, aber eher nicht.

BTW: Bei der Beifahrertür, deren Crash der Fahrer nicht bemerkt hat, wäre es eben die Frau des TE, die sich, in dem Moment in dem sie zum Einkaufen in das Einkaufscenter geht, unerlaubt vom Unfallort entfernt. Man muss nicht der Fahrer sein, um an einem Unfall beteiligt zu sein. Das kann auch durchaus für den Beifahrer zutreffen.

Zitat (von reckoner):
Wo siehst du hier eine Unfallflucht?
Was für eine Erklärung erwartest Du? Wenn es einen Unfall gegeben hat, den man bemerkt hat, dann darf man sich nicht aus dem Staub machen. Auch nicht zum Einkaufen. Wenn man mit dem Öffnen der Tür ein anderes Fahrzeug beschädigt, dann halte ich es für höchst unwahrscheinlich, dass man das nicht bemerkt hat. Jedenfalls dürfte es schwierig werden das einem Richter glaubhaft zu vermitteln.
Daher einfache mathematische Gleichung:
Wenn Unfall beim aussteigen + Unfall bemerkt + Einkaufen gehen ohne die laut § 142 StGB erforderlichen Angaben zu ermöglichen = Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.

Die Frag eist also hier in erster Linie: Gab es einen Unfall, oder nicht?

Zitat (von reckoner):
Imho wird das Verfahren ziemlich sicher eingestellt.
Sicher ist das nicht. Aber möglich.

Zitat (von reckoner):
Warum sollte die Polizei keine Beweise sichern können?
Ist halt etwas schwierig, wenn die Fahrzeuge nicht mehr nebeneinander stehen, und das Auto des TE zahlreiche Dellen hat irgendwelche Schäden einem bestimmten Ereignis zuzuordnen.

Zitat (von reckoner):
Wurde dazu bereits die Versicherung informiert?
Womit man aber auch eine Regressforderung der Versicherung riskieren würde.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13735 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Dann wird es nicht um die Beifahrertür, die Heckklappe oder das Schiebedach gehen.
OK, da hast du recht. Ich hatte diesen Teil dfes Textes gar nicht aufmekrsam gelsen, weil ich davon ausging, dass er sich nur allgemein beschreiben wollte.

Zitat:
BTW: Bei der Beifahrertür, deren Crash der Fahrer nicht bemerkt hat, wäre es eben die Frau des TE
Ich bin da überfragt, ob beispielsweise auch Fußgänger Unfallflucht begehen würden, oder ob es dann nur Sachbeschädigung ist.

Zitat:
Was für eine Erklärung erwartest Du? Wenn es einen Unfall gegeben hat, den man bemerkt hat,
Eben, den man bemerkt hat (was laut TS nicht der Fall war).

Zitat:
Öffnen der Tür ein anderes Fahrzeug beschädigt, dann halte ich es für höchst unwahrscheinlich, dass man das nicht bemerkt hat.
Ich übrigens nicht.
Aber richtig, man muss es dann auch glaubhaft machen, also wodurch man abgelenkt war etc..

Zitat:
Ist halt etwas schwierig, wenn die Fahrzeuge nicht mehr nebeneinander stehen, und das Auto des TE zahlreiche Dellen hat irgendwelche Schäden einem bestimmten Ereignis zuzuordnen.
Natürlich. Mir ging es darum, dass angeblich die Polizei gar nichts machen kann, und das ist einfach falsch.
Insbesondere für das Strafverfahren kann es ausreichen, dass die Beamten eine Kausalität weitgehend ausschließen. Oder dass sie es für denkbar halten, dass es unbemerkt geblieben ist.
Dann wird halt eingestellt (in so unbedeutenden Fällen jedenfalls).

Zitat:
Womit man aber auch eine Regressforderung der Versicherung riskieren würde.
Mag sein (wenn denn die Unfallflucht wirklich erwiesen wird).
Aber es ändert ja nichts, der Gegener wird es ganz sicher melden, und dann ist es schon hilfreich, wenn die Versicherung direkt eine weitere Schilderung bekommt.
Mit der Meldung räumt man jedenfalls das Bemerken und damit die Unfallflucht nicht ein.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3589 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Ich bin da überfragt, ob beispielsweise auch Fußgänger Unfallflucht begehen würden
Dann lies Dir doch einfach mal § 142 StGB durch. Da geht es nicht um Auto- Motorrad- Fahrrad- oder sonstige Fahrer, sondern um Unfallbeteiligte. Und das können auch Fußgänger, Beifahrer und Sonstige sein. Jeder dessen Verhalten zu einem Unfall beigetragen hat ist Unfallbeteiligter.

Zitat (von reckoner):
Mir ging es darum, dass angeblich die Polizei gar nichts machen kann
Das hat doch Niemand behauptet.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von Demonio):
Das hat doch Niemand behauptet.
Doch, es ging um diese Aussage zu den Polizisten:
Zitat (von charlyt4):
Vollkommen irrelevant, da die Herren nicht mal im Ansatz sachverständig sind.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13735 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Dann lies Dir doch einfach mal § 142 StGB durch. Da geht es nicht um Auto- Motorrad- Fahrrad- oder sonstige Fahrer, sondern um Unfallbeteiligte. Und das können auch Fußgänger, Beifahrer und Sonstige sein. Jeder dessen Verhalten zu einem Unfall beigetragen hat ist Unfallbeteiligter.
Aber wo ist da die Grenze?
Was ist mit dem Einkaufswagen auf einem Supermarktparkplatz? Oder der Rollstuhlfahrer, der an einem Auto langschrammt? Oder der Mechaniker, dem ein Schraubenschlüssel herunterfällt und den Lack zerkratzt?

Ich tue mich halt ein bisschen schwer damit, dass als Verkehrsunfall zu verstehen. Und zwar auch das Aussteigen eines Beifahrers.
Aber egal, wir haben ja jetzt erkannt, dass es wohl doch die Fahrertür war, und deren Öffnen gehört ganz sicher zum Betrieb des Fahrzeuges.

Stefan

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