Besitz von Gras, Führerschein, Einbürgerung

12. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
go530649-7
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Besitz von Gras, Führerschein, Einbürgerung

Hallo ich hoffe auf Hilfe

Also ich wurde heute von der Polizei einer Personenkontrolle unterzogen, dabei fanden Sie 1Gramm Gras. Dies wurde alles polizeilich festgehalten und es wird strafrechtlich ermittelt. Da es eine geringe Menge ist, und ich sonst eine fallengelasse Anzeige wegen erschleichen von Leistungen habe und keine Btm Einträge mehr habe, gehe ich davon aus dass die Anzeige fallengelassen wird.

Mir wurde der Führerschein vor einem Jahr entzogen da ich damals kein Aufbauseminar gemacht habe und (nix wegen Btm)

Ich habe meinem Führerschein vor 2 Wochen beatragt, nachdem ich das Aufbauseminar gemacht habe

Gestern habe ich Post bekommen, dass ich meinen Führerschein nach einem vereinbarten Termin abholen kann

jetzt zu meinen eigentlichen Fragen

Hat die Btm Anzeige Auswirkungen auf meinen Führerschein den ich noch nicht mal habe?



Kann eine fallengelassene Anzeige Auswirkungen auf meinen Antrag auf Einbürgerung haben?

freue mich auf eire Antworten

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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3585 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von go530649-7):
Hat die Btm Anzeige Auswirkungen auf meinen Führerschein den ich noch nicht mal habe?
Vermutlich nicht. Aber mit Sicherheit kann man das nicht vorhersagen.

Zitat (von go530649-7):
Kann eine fallengelassene Anzeige Auswirkungen auf meinen Antrag auf Einbürgerung haben?
Auch das glaube ich nicht, ist aber jetzt auch nicht so wirklich nicht mein Fachgebiet. Die Frage wäre dann wohl im Unterforum Ausländerrecht zu stellen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go530649-7
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für deine Antwort

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von go530649-7):

Also ich wurde heute von der Polizei einer Personenkontrolle unterzogen, dabei fanden Sie 1Gramm Gras. Dies wurde alles polizeilich festgehalten und es wird strafrechtlich ermittelt. Da es eine geringe Menge ist, und ich sonst eine fallengelasse Anzeige wegen erschleichen von Leistungen habe und keine Btm Einträge mehr habe, gehe ich davon aus dass die Anzeige fallengelassen wird.

Mir wurde der Führerschein vor einem Jahr entzogen da ich damals kein Aufbauseminar gemacht habe und (nix wegen Btm)

Aber wegen erheblicher Verkehrsverstöße. Und jetzt auch noch ein BtM-Verstoß...
Zitat:

Ich habe meinem Führerschein vor 2 Wochen beatragt, nachdem ich das Aufbauseminar gemacht habe

Gestern habe ich Post bekommen, dass ich meinen Führerschein nach einem vereinbarten Termin abholen kann

jetzt zu meinen eigentlichen Fragen

Hat die Btm Anzeige Auswirkungen auf meinen Führerschein den ich noch nicht mal habe?

Vermutlich erstmal nicht.
Zitat:

Kann eine fallengelassene Anzeige Auswirkungen auf meinen Antrag auf Einbürgerung haben?

Kann: ja. Wird? In diesem Fall vermutlich nicht.

Bei der Entscheidung über die Einbürgerung darf das Verhalten eines Ausländers berücksichtigt werden, das Gegenstand eines eingestellten strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens war. (BGH, Urteil vom 20. März 2012, Az. 5 C 1.11) Da ging es allerdings um die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung...

Hier ist aber etwas anderes relevant:

Auch ein eingestelltes Verfahren wg. Verstoß gegen das BtMG kann zu einem Führerscheinentzug durch die Verkehrsbehörde führen. Der Konsum von BtM ist ein Zeichen für die fehlende persönliche Eignung, ein Kraftfahrzeug zu führen. Die Sache kann auf jeden Fall zur Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung führen, um zu klären, ob regelmäßiger BtM-Gebrauch vorliegt.

Wenn nun noch dazu kommt, daß ja offenkundig in der Vergangenheit schon mal die Fahrerlaubnis wegen erheblicher Verkehrsverstöße entzogen wurde... dann stellt sich in der Tat für die Verkehrsbehörde die Frage, ob der Betreffende geeignet ist, ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr zu führen.

Mal ein kleiner Vorschlag am Rande, sowohl hinsichtlich Führerschein als auch hinsichtlich Einbürgerung:

Wie wäre es, sich einfach mal an die geltenden Gesetze zu halten?

Allein schon aus dem Posting ergeben sich ja diverse Gesetzesverstöße... da hat's offensichtlich ein Verfahren wegen Schwarzfahrens gegeben, und diverse erhebliche Verkehrsverstöße (sonst wäre der Führerschein nicht entzogen worden), und ein Verstoß gegen das BtMG.

Das läppert sich irgendwie ganz schön zusammen...

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3585 Beiträge, 971x hilfreich)

@eh1960: Hast Du den Eingangsbeitrag gelesen? Die Fahrerlaubnis wurde entzogen, weil das Aufbauseminar nicht besucht wurde. Das waren also nicht

Zitat (von eh1960):
diverse erhebliche Verkehrsverstöße
, sondern vermutlich 1 A- oder 2 B-Verstösse.

@go530649-7: Dennoch sei Dir sehr empfohlen Dich nach Neuerteilung der Fahrerlaubnis sehr korrekt zu fahren. Jeder weitere probezeitrelevante Verstoß bringt Dir nun nämlich eine MPU ein. Wird diese nicht fristgerecht bestanden, wird die Fahrerlaubnis erneut entzogen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32833 Beiträge, 17250x hilfreich)

Die Frage wäre dann wohl im Unterforum Ausländerrecht zu stellen. Na, das können wir gleich hier erledigen: Nein, ein eingestelltes Verfahren ist für die Einbürgerung völlig irrelevant. Falls der Antrag aktuell allerdings gerade läuft, wird darüber nicht entschieden werden, bevor das Strafverfahren erledigt ist - sei es nun durch ein Urteil oder eine Einstellung.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#6
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

(Editiert - das ist hier ein Rechts- und kein Moralforum!)

-- Editiert von Moderator am 12.11.2019 15:31

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#7
 Von 
go530649-7
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

ich bedanke mich recht herzlich für eure hilfreiche Antworten

Ja den Führerschein habe ich damals verloren weil ich einen Punkt in der Probezeit bekommen hatte und kein Geld für ein Aufbauseminar hatte

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Zitat:
Hat die Btm Anzeige Auswirkungen auf meinen Führerschein den ich noch nicht mal habe?


Wurde bei Dir eine Blut- oder Urinprobe vor Ort abgenommen? Ansonsten rechne mal damit, dass das Strassenverkehrsamt Dich anschreiben wird, dass Du eine Blutprobe zur Untersuchung auf BtM abgeben sollst. Die Ergebnisse sind meist nach etwa einer Woche da.

Hast Du bereits andere Vorstrafen oder ähnliches (bzw. kommt noch irgendwas, oder ahnst Du, dass noch irgendwas kommen könnte)?

(Unfug editiert)

-- Editiert von Moderator am 14.11.2019 15:51

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
go530649-7
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein eine Blut bzw. Urinprobe wurde vor Ort nicht gemacht.
Als bis jetzt ist doch nur der Besitz von einer geringen Menge Btm.
Ich verstehe auch das dies auf einen Konsum hindeutet, jedoch war ich in dem Zeitraum nicht in Besitz meines Führerscheins

Also aus euren Antworten stellen sich mir jetzt nur noch mehr Fragen in Bezug auf meinen Führerschein

Zusammengefasst kann ich also im schlimmsten Fall mit einen Drogenscreening bei der Führerscheinstelle rechnen, was aber nicht sein muss. Habe ich das richtig verstanden?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3585 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von Albarion):
Ansonsten rechne mal damit, dass das Strassenverkehrsamt Dich anschreiben wird, dass Du eine Blutprobe zur Untersuchung auf BtM abgeben sollst.
Eine Blut probe wird definitiv nicht verlangt werden. Wenn festgestellt werden soll, ob bzw. wie intensiv konsumiert wird, dann würde das mittels Urin- oder Haarprobe ermittelt werden.

Zitat (von go530649-7):
Zusammengefasst kann ich also im schlimmsten Fall mit einen Drogenscreening bei der Führerscheinstelle rechnen, was aber nicht sein muss. Habe ich das richtig verstanden?
Ja, das ist richtig. Allerdings halte ich es für unwahrscheinlich, dass die Führerscheinstelle derartige Maßnahmen veranlassen wird. Gelegentlicher Konsum ist schließlich mit einer Fahrerlaubnis vereinbar, so lange man zuverlässig den Konsum von der Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr trennen kann.

Allerdings ist Cannabis kaum berechenbar. Schon mancher Konsument ist aus allen Wolken gefallen, wenn er viele Stunden oder gar Tage nach dem letzten Konsum noch mit einer berauschten Fahrt auffällig war und die daraus resultierenden Konsequenzen zu tragen hatte. Daher kann man jedem Fahrerlaubnisinhabe nur raten vom Cannabiskonsum Abstand zu nehmen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Eine Blut probe wird definitiv nicht verlangt werden. Wenn festgestellt werden soll, ob bzw. wie intensiv konsumiert wird, dann würde das mittels Urin- oder Haarprobe ermittelt werden


Das ist Unsinn. Mittels Urinprobe garantiert nicht. Haarproben werden zwar genommen, aber nicht bei Straßenverkehrsamtsfällen (mir ist da noch keine begegnet). Habe selbst in der Tox/Rechtsmedizin gearbeitet und kenne mich da aus.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3585 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von Albarion):
Mittels Urinprobe garantiert nicht.
Warum Deiner Meinung nach nicht?

Zitat (von Albarion):
aber nicht bei Straßenverkehrsamtsfällen (mir ist da noch keine begegnet).
Dann hast Du auch mit der Thematik nichts zu tun.

Könnte daran liegen, dass
Zitat (von Albarion):
Habe selbst in der Tox/Rechtsmedizin gearbeitet
die Rechtsmedizin mit dem ärztlichen Gutachten nicht ins Spiel kommt. Die Rechtsmedizin wird konsultiert, wenn es um gerichtsverwertbare Feststellung in Owi- oder Strafverfahren geht.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Das stimmt nicht, zum zweiten Mal, wir hatten täglich Fälle der Strassenverkehrsbehörde hier liegen, bei der es um verschiedene Fragestellungen ging.

Ich glaube nicht, dass Du in der Rechtsmedizin/Tox gearbeitet, geschweige Deine Ausbildung/Doktorarbeit oder sonst was gemacht hast.
Du bekommst eine Probe mit einer Anfrage der Behörde diese auf verschiedene BtM oder Benzos zu prüfen. Der Beschuldigte muss dann entweder persönlich zum Blut abnehmen vorbeikommen oder zu einem bestimmten Arzt, der die Probe dann einreicht.

Dann wird die Probe einmal im Vortest immunochemisch auf verschiedene Stoffe und Manipulationen überprüft und dann bei Bestätigung per GCMS oder/und HPLC genau auf die Menge untersucht. Anhand der Menge kann dann ein Gutachten oder eine Aussage über das Konsumverhalten, Menge und Zeit erstellt werden.

Zitat:
die Rechtsmedizin mit dem ärztlichen Gutachten nicht ins Spiel kommt. Die Rechtsmedizin wird konsultiert, wenn es um gerichtsverwertbare Feststellung in Owi- oder Strafverfahren geht.

Das ist absoluter Unsinn, ich weiß nicht wo Du das aufgeschnappt hast.

-- Editiert von Albarion am 13.11.2019 15:25

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3585 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von Albarion):
Du bekommst eine Probe mit einer Anfrage der Behörde diese auf verschiedene BtM oder Benzos zu prüfen.
Ja nee, ist klar.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10646 Beiträge, 4200x hilfreich)

Zitat (von Demonio):
Gelegentlicher Konsum ist schließlich mit einer Fahrerlaubnis vereinbar, so lange man zuverlässig den Konsum von der Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr trennen kann.


An diesem Punkt beißt sich dann die Katze in den Schwanz, denn wie möchte man denn den nur gelegentlichen "unproblematischen" Konsum ohne entsprechende Untersuchung nachweisen?

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3585 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Zitat (von Demonio):
Gelegentlicher Konsum ist schließlich mit einer Fahrerlaubnis vereinbar, so lange man zuverlässig den Konsum von der Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr trennen kann.


An diesem Punkt beißt sich dann die Katze in den Schwanz, denn wie möchte man denn den nur gelegentlichen "unproblematischen" Konsum ohne entsprechende Untersuchung nachweisen?
Das möchte man gar nicht, eben weil er ja unproblematisch ist. Wenn, dann wollte man eben den problematischen regelmäßigen Konsum nachweisen. Das geht zum einen durch die Einlassung des Probanten, und zum anderen durch die Feststellung der Passivwerte.

Aber letztlich ist genau das der Grund, warum hier die Anordnung eines ärztlichen Gutachtens so gut wie ausgeschlossen ist. Üblicherweise wird so ein Gutachten gefordert, wenn jemand mit aktivem THC im motorisierten Straßenverkehr aufgefallen ist und festgestellt werden soll, ob gelegentlicher Konsum (der dann eben wegen des mangelnden Trennungsvermögens nicht mehr unproblematisch ist), oder nur einmaliger Probierkonsum (der trotz der Auffälligkeit keine Entziehung der Fahrerlaubnis zur Folge hätte) vorliegt.

Oder es soll halt abgeklärt werden, ob harte Drogen konsumiert wurden. Aber das hat dann mit der ursprünglichen Fragestellung nichts mehr zu tun.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Die Untersuchung im Blut erfolgt mittels Nachweis dreier Analyten: THC, THC-OH und die Carbonsäure. Allen drei ist gemein, dass sie schlecht wasserlöslich sind und eine hohe Plasmaproteinbindung besitzen. Im Umkehrschluss bedeutet dass, dass THC in allen Formen gut ins Fettgewebe eingelagert werden kann.
Dazu kommt, dass es extra THC Transporter für bestimmte Zellen gibt, die eine Einlagerung erleichtert.
Weiterhin kommt THC verestert als Glucuronid vor, kann aber durch Spaltung ebenfalls erfasst werden.

Leute die jahrelang Cannabis konsumiert haben und beispielsweise Gewicht verloren haben, werden nach Abstinenz dann plötzlich positiv.
Dafür ist auch kein ärztliches Gutachten von nöten. Die meisten Institute der Rechtsmedizin und (forensischen) Tox (UKE, Charité oder UKD) prüfen die Blutproben standardmäßig auf alles. Man kennt dort die Werte der Marker und die Mitarbeiter können dann mit Leichtigkeit Aussage darüber treffen, welche Art von Konsum vorliegt.

Urinproben werden jedoch sehr sehr selten auf THC in der HPLC getestet, Vortest ja, aber selten Haupttest. Der Grund ist relativ einfach: Im Urin ist zwar ebenfalls THC vorhanden als Carbonsäure aber vorwiegend als Glucuronid. Das müsste also Vorbehandelt werden, wenn man im Urin die genaue Menge feststellen möchte. Im Blut liegt das meiste nicht verestert vor.

Beim TE kann also früher oder später Post von der FE Behörde eintreffen, die ihn auffordern Blut zur Bestimmung abzugeben bzw für einen Abstinenznachweis..

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3585 Beiträge, 971x hilfreich)

Gegen die technische Abhandlung habe ich keine Einwände.

Aber das

Zitat (von Albarion):
Urinproben werden jedoch sehr sehr selten auf THC in der HPLC getestet
und
Zitat (von Albarion):
Beim TE kann also früher oder später Post von der FE Behörde eintreffen, die ihn auffordern Blut zur Bestimmung abzugeben bzw für einen Abstinenznachweis..
sind leider falsch. Haar- und Urinproben sind das gängige Mittel des Nachweises von Abstinenz (oder eben auch Konsum) bei einem ärztlichen Gutachten oder auch bei der Vorbereitung auf einen MPU.

Zudem ist es eben im vorliegenden Fall sehr unwahrscheinlich, dass überhapt etwas von der Führerscheinstelle kommen wird, da es bei seiner Kontrolle keinen Bezug zum Straßenverkehr gegeben hat. Die Rechtsprechung ist zwar nicht ganz einheitlich, tendiert aber eher in die Richtung, dass bei dieser Konstellation die Anordnung eines ärztlichen Gutachtens rechtswidrig sei.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Haarproben werden genommen, aber nicht bei der Polizeikontrollen.
Urinproben werden aus den o.g. nicht für einen Abstinenznachweis verwendet.

Entweder Haare oder Blut daran ändert auch Dein Halbwissen nichts. Urin nur als Vortest, da dort überwiegend die wasserlöslichen Abbauprodukte vorhanden sind.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3585 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von Albarion):
Haarproben werden genommen, aber nicht bei der Polizeikontrollen.
Es hat auch Niemand behauptet, dass die Haarproben nehmen würde. Die Polizei macht nicht gerichtsverwertbare Schnelltests mittels Urin oder Schweiß. Ergibt sich dadurch (oder auf anderem Wege) der Verdacht einer berauschten Fahrt, dann wird durch die Polizei eine Blutentnahme veranlasst. Diese Blutprobe geht dann zur Rechtsmedizin. Nur hat das mit der Fagestellung hier nichts zu tun.

Zitat (von Albarion):
Urinproben werden aus den o.g. nicht für einen Abstinenznachweis verwendet.
Komisch, die Institute, die das machen sehen das ganz anders. Beispiele gibt es hierund hier.

Zitat (von Albarion):
Entweder Haare oder Blut daran ändert auch Dein Halbwissen nichts.
Wer im Glashaus sitzt...

Zitat (von Albarion):
Urin nur als Vortest
Das ist schlicht und ergreifend falsch, und daran ändern auch Deine ständigen Wiederholungen nichts.

-- Editiert von Demonio am 14.11.2019 15:20

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Und jetzt?

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