Betrunken Auto gefahren in der Probezeit

5. November 2012 Thema abonnieren
 Von 
HerrRatlos1994
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Betrunken Auto gefahren in der Probezeit

Hallo,

Mein bester Freund ist letztes Wochenende mit dem Auto von der Polizei angehalten worden und hat 1,3 gepustet. Anschließend ging es auf die Wache um den BAK zu ermitteln. In einer Woche darf er diesen Wert erfragen. Er ist 18 Jahre alt und hat seinen Führerschein vor 3 Monaten gemacht und ist somit noch in der Probezeit. Er hat (glücklicher Weise keinen Unfall gebaut oder sonst irgendjemand verletzt. Bis jetzt kam noch nichts von der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft. Ich würde gerne wissen, was er jetzt am besten machen sollte. Und welche Konsequenzen auf ihn zukommen werden.

Er ist sich natürlich bewusst, wie selten dumm das war und ist froh dass keinem was passiert ist.

Mfg

-- Editiert HerrRatlos1994 am 05.11.2012 18:17

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altmärker
Status:
Beginner
(130 Beiträge, 140x hilfreich)

Als Fahranfänger wird Alkohol am Steuer härter bestraft. Ausschlaggebend ist der BAK, den er ja noch nicht weiß, aber der Atemalkohol war ja schon sehr hoch.Im Bußgeldkatalog ( nach-googeln)kann er erfahren, was er an Punkte, an Geldstrafe bekommt und wielange er zu Fuss gehen darf. Letzendlich legt das die Staatsanwaltschaft fest, von der er in ca. 3 Monaten Bescheid bekommt. Da er erst 18 Jahre ist und 3 Monate den Führerschein hat,wird er wohl um eine MPU nicht herumkommen, da die Führerscheinstelle an seiner Fahreignung ( und das mit Recht) zweifeln wird.Wer in der kurzen Zeit als Kraftfahrer Alkohol trinken und ein Fahrzeug führen nicht trennen kann, hat eindeutig ein Alkoholproblem.
Da sollte sich Ihr Bekannter mal intensive Gedanken machen.
Gruss altmärker

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32838 Beiträge, 17253x hilfreich)

Mit 1,3 Promille ist die Grenze zur Strafbarkeit überschritten - das ist kein Fall mehr für den Bußgeldkatalog, sondern den Jugendrichter. Das gibt dann Sozialstunden und so 9 bis 12 Monat Führerscheinentzug.

@ altmärker,

die Staatsanwaltschaft legt keine Strafen fest. Dafür gibt es Richter.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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