Betrunken Fahrrad geschoben?

21. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
go564023-11
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Betrunken Fahrrad geschoben?

Hallo, ich habe eine Frage zu einer relativ komplizierten Situation, vielleicht schreibt ja jemand, der die Zeit hat und sich in dem Bereich auskennt mal seine Meinung...:)

Also, folgendes:
Ich habe letztens mit zwei Freunden etwas Alkohol getrunken und wir kamen auf die Idee (bitte nicht fragen, wieso), die vorbeikommenden Autos in einer 30er Zone "anzuhalten", also auf die Straße stellen bis die Autos stehen bleiben, und dann zu fragen, ob wir ihnen ein kurzes Weihnachtsgedicht vortragen dürfen. Die meisten haben nein gesagt und sind einfach weitergefahren, aber eine Frau war offenbar sehr schlecht drauf und hat wohl gemerkt, dass wir alkoholisiert waren und hat tatsächlich die Polizei gerufen.
Das Problem war nur, dass wir davon nichts wussten und als die Polizei eintraf, wollten wir grade gehen (wir hatten Fahrräder dabei, haben diese aber nur geschoben), also haben die Polizisten uns blöderweise betrunken Fahrräder schieben sehen...
Also gleich Alkoholtest... Ich hatte nur 0,2 Promille aber meine Freunde hatten 0,8 bzw. sogar 1,7...
Für beide wurde ein Verbot ausgesprochen, die Fahrräder bis zum nächsten Tag zu bewegen (also auch nicht schieben) und ich durfte zwar noch schieben aber nicht mehr fahren...
Wir haben in Gegenwart der Polizisten natürlich nichts angezweifelt aber mich würde es trotzdem interessieren, wie man das Verkehrsrechtlich begründen würde, es kann ja niemand beweisen, dass wir noch aufgestiegen wären...
Oder da es mir eigentlich nur um meinen Fall geht, wieso durfte ich bei einer so niedrigen BAK nicht mehr Fahrrad fahren? Das mit dem "anhalten" war doch wohl keine Gefährdung oder so was oder? (Es war eine gute und freie Sicht und kein Auto musste besonders stark bremsen oder sowas)

Danke für jede Antwort,
Timo

P.S. ich bin erst 16 Jahre alt, aber ich glaube nicht, dass das etwas ändert...

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Vermutlich würde die Anweisung das Fahrrad auch nicht schiebend zu bewegen keiner gerichtlichen Prüfung standhalten.
Aber es war eine hoffentlich andauernde gute Erziehungsmaßnahme mit weitaus weniger Folgen als die, die rechtlich möglich gewesen wären.

Ihr habt Mist gebaut, wenn auch nur relativ harmlosen Mist, und habt eine Quittung bekommen, die keinem von euch weh tut.

Ich würde es dabei bewenden lassen.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3586 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von go564023-11):
Das mit dem "anhalten" war doch wohl keine Gefährdung oder so was oder?
Kommt auf die genaue Situation an. Man könnte hier u.U. einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr sehen. In jedem Fall aber war es eine Nötigung. Da habt Ihr Glück gehabt, dass die Polizei das nicht weiter verfolgt hat.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119996 Beiträge, 39814x hilfreich)

Zitat (von go564023-11):
Oder da es mir eigentlich nur um meinen Fall geht, wieso durfte ich bei einer so niedrigen BAK nicht mehr Fahrrad fahren?

Vermutlich hat man nicht den Eindruck gehabt, das man das ohne Eigen- oder Fremdgefähdung hinbekommen könnte und das im Rahmen der Gefahrenabwehr untersagt wurde.


Ich kenn sogar einen dem wurde das Fahrrad beschlagnahmt weil es es nicht fahren konnte uneinsichtig war und der war stocknüchtern.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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