Hallo zusammen.
Gestern wurde ich beim Roller fahren (50ccm) in einem alkoholisiertem Zustand erwischt. Ich bin eine Strecke von ca 15 Meter gefahren und hatte keine Absichten weiterzufahren( Freund nach Hause gefahren). Nun wurde ein pusttest durchgeführt welcher 0.52 Promille ergab ( bin 17 Jahre alt) auf späteren würde ich mit auf das Revier genommen und ca 1 Stunde danach folgte die Blutabnahme. Die Forderungen der Polizisten habe ich an dem Abend immer befolgt und davor noch nie was mit der Polizei zu tun gehabt. Steht auch in keinem Zeugnis irgendwas. Einen Autoführerschein habe ich selbstverständlich.
Meine Frage ist nun was auf mich in der nächsten Zeit zukommt und mit was ich rechnen soll? Für eine Antwort wäre ich dankbar
Betrunken Roller gefahren 50ccm
Zitat:welcher 0.52 Promille ergab
Tatsächlich Promille oder mg/l?
Zitat :Zitat:welcher 0.52 Promille ergab
Tatsächlich Promille oder mg/l?
Das Gerät hat 0.52 angezeigt, später meinten die Beamten es wird doppelt gerechten. Dann ergibt sich dadurch der Wert 1.04
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Falls früher noch nicht auffällig und somit der erste Verstoß dieser Art:
Bei 1,04 Promille: 500 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
Sollte sich aufgund der Blutwerte ein Wert über 1,09 Promille ergeben: 3 Punkte, Entziehung des Führerscheins, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe
Zitat :Ich bin eine Strecke von ca 15 Meter gefahren und hatte keine Absichten weiterzufahren( Freund nach Hause gefahren).
Das ist ja nun rasend glaubwürdig ... abgesehen davon ist die Länge der Stracke egal ...
Soweit ich weiß macht es noch etwas aus, dass ich noch nicht volljährig bin oder ist das nur Quatsch ? Auch noch nie mit der Polizei zu tun gehabt. Und wenn der Wert 1.09 überschreitet, auf was sollte ich mich schlimmstenfalls gefasst machen ?
Soweit ich weiß macht es noch etwas aus, dass ich noch nicht volljährig bin Solange es um eine Ordnungswidrigkeit geht - nein. Der einzige Unterscheid ist, dass Du ein Bußgeld abarbeiten darfst. Sollten wir in den Bereich einer Straftat kommen, gibt es statt "Freiheitsstrafe oder Geldstrafe" irgendwas aus dem Jugendgerichtsgesetz - höchstwahrscheinlich Sozialstunden.
In welcher höhe wird die geldstrafe ca liegen? Und besteht eine Möglichkeit diese mit sozialstunden abzuarbeiten?
Danke
Warum genau stellst Du Fragen, die schon beantwortet wurden?
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
15 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
22 Antworten
-
8 Antworten