Betrunken Roller gefahren 50ccm

20. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
Nemecviktor
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Betrunken Roller gefahren 50ccm

Hallo zusammen.
Gestern wurde ich beim Roller fahren (50ccm) in einem alkoholisiertem Zustand erwischt. Ich bin eine Strecke von ca 15 Meter gefahren und hatte keine Absichten weiterzufahren( Freund nach Hause gefahren). Nun wurde ein pusttest durchgeführt welcher 0.52 Promille ergab ( bin 17 Jahre alt) auf späteren würde ich mit auf das Revier genommen und ca 1 Stunde danach folgte die Blutabnahme. Die Forderungen der Polizisten habe ich an dem Abend immer befolgt und davor noch nie was mit der Polizei zu tun gehabt. Steht auch in keinem Zeugnis irgendwas. Einen Autoführerschein habe ich selbstverständlich.
Meine Frage ist nun was auf mich in der nächsten Zeit zukommt und mit was ich rechnen soll? Für eine Antwort wäre ich dankbar




8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50253 Beiträge, 17588x hilfreich)

Zitat:
welcher 0.52 Promille ergab


Tatsächlich Promille oder mg/l?

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#2
 Von 
Nemecviktor
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat:
welcher 0.52 Promille ergab


Tatsächlich Promille oder mg/l?
Das Gerät hat 0.52 angezeigt, später meinten die Beamten es wird doppelt gerechten. Dann ergibt sich dadurch der Wert 1.04

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#3
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 618x hilfreich)

Falls früher noch nicht auffällig und somit der erste Verstoß dieser Art:

Bei 1,04 Promille: 500 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

Sollte sich aufgund der Blutwerte ein Wert über 1,09 Promille ergeben: 3 Punkte, Ent­zieh­ung des Füh­rer­scheins, Frei­heits­stra­fe oder Geld­stra­fe

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130618 Beiträge, 41558x hilfreich)

Zitat (von Nemecviktor):
Ich bin eine Strecke von ca 15 Meter gefahren und hatte keine Absichten weiterzufahren( Freund nach Hause gefahren).

Das ist ja nun rasend glaubwürdig ... abgesehen davon ist die Länge der Stracke egal ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Nemecviktor
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Soweit ich weiß macht es noch etwas aus, dass ich noch nicht volljährig bin oder ist das nur Quatsch ? Auch noch nie mit der Polizei zu tun gehabt. Und wenn der Wert 1.09 überschreitet, auf was sollte ich mich schlimmstenfalls gefasst machen ?

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34491 Beiträge, 17815x hilfreich)

Soweit ich weiß macht es noch etwas aus, dass ich noch nicht volljährig bin Solange es um eine Ordnungswidrigkeit geht - nein. Der einzige Unterscheid ist, dass Du ein Bußgeld abarbeiten darfst. Sollten wir in den Bereich einer Straftat kommen, gibt es statt "Frei­heits­stra­fe oder Geld­stra­fe" irgendwas aus dem Jugendgerichtsgesetz - höchstwahrscheinlich Sozialstunden.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#7
 Von 
Nemecviktor
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

In welcher höhe wird die geldstrafe ca liegen? Und besteht eine Möglichkeit diese mit sozialstunden abzuarbeiten?
Danke

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#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34491 Beiträge, 17815x hilfreich)

Warum genau stellst Du Fragen, die schon beantwortet wurden?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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