Betrunken Roller gefahren

4. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
jaegermeister06
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)
Betrunken Roller gefahren

Hallo,
ich wurde am Samstag dabei erwischt, wie ich betrunken auf einem fremden Roller gefahren bin. Mein Alkoholtest ergab 1.2 Promille.

Nun meine Frage: Da es sich ja ab 1.1 Promille um eine Straftat handelt wird sich wohl die Staatsanwaltschaft um die Sache kümmern. Wird diese sich auch die Umstände anschauen (keine wirkliche Straße sondern Parkgelände, keine anderen Verkehrsteilnehmer in Sicht gewesen, nur 25-Roller und kein Auto, ohne jegliche Untertreibung nur 30 Meter gefahren) und ist daraufhin ein milderes Urteil zu erwarten? Wie werden allgemein die Konsequenzen verlaufen? Ich bin noch Schüler und verdiene kein Geld. Meine Fahrerlaubnis für begleitetes Fahren ab 17 wurde erstmal eingezogen. Ich freue mich auf jegliche Hilfe.

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15 Antworten
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#1
 Von 
guest-12325.07.2009 16:01:16
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 53x hilfreich)

Sie haben sich hier der Trunkenheit im Straßenverkehr gem. § 316 StGB strafbar gemacht. Ob das nur 30m waren etc., spielt hier keine Rolle. Die von Ihnen geschilderten Umstände werden auch vermutlich kaum Berücksichtigung finden.

Da Sie noch 17 waren, unterfallen Sie dem Jugendstrafrecht. Hier kann Ihnen von Sozialstunden, Geldstrafe etc. alles Mögliche passieren, das hängt sehr vom Richter und auch davon ab, ob Sie schon mal auffällig geworden sind.

Es droht Ihnen weiter der Entzug der Fahrerlaubnis für etwa 7-9 Monate.

Da es hier doch um einiges (FS!) geht, sollten Sie sich anwaltlich vertreten lassen. Und bitte machen Sie keinerlei Aussage vor der Polizei, bevor Sie mit Ihrem Anwalt gesprochen haben.

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#2
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

Selbstverständlich schaut sich die Staatsanwaltschaft die Umstände an. Der einzige Umstand, der sich strafmildernd auswirken könnte ist die Kurzstrecke von nur 30 Metern.

quote:
Wie werden allgemein die Konsequenzen verlaufen?
Zu erwarten ist eine Gerichtsverhandlung vor dem Jugendrichter mit einer Verurteilung nach dem Jugendstrafrecht. Du wirst daher zur Ableistung von Sozialstunden verurteilt werden. Außerdem wird Dir die Fahrerlaubnis entzogen werden. Vor Ablauf von schätzungsweise 9-10 Monaten darf Dir keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden. Punkte gibt es kein da die Fahrerlaubnis entzogen wird. Dies gilt jedoch nur, wenn die BAK mindestens 1,1‰ ergibt. So lange Du keine Fahrerlaubnis hast ruht die Probezeit. Mit Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis läuft sie wieder weiter. Dabei gilt dann aber eine verschärfte Probezeit für Dich. Leistest Du Dir in dieser Zeit noch einen A- oder zwei B-Verstösse wanderst Du zur MPU. Bestehst Du sie nicht wird die Fahrerlaubnis abermals entzogen. Eine neue Fahrerlaubnis gibt es dann erst nach bestandener MPU.

Darunter wäre es eine Ordnungswidrigkeit mit diesen Folgen: Bußgeld 500€, Gebühren und Auslagen 28,50€, Blutentnahme ca. 150€, 4 Punkte und einen Monat Fahrverbot.

In jedem Fall gilt:
Die Probezeit wird um 2 Jahre verlängert werden, und es ist ein besonderes Aufbauseminar für alkoholauffällige Fahranfänger abzuleisten.

Dein Nickname scheint ja Programm zu sein. Mit 17 schon 1,2‰ und dabei noch ein Mofa fahren können ist eine Leistung die sehr nachdenklich stimmt. Du solltest Dir mal ernsthafte Gedanken über Deinen Alkoholkonsum machen. Sonst war es nicht das letzte mal das Du im Straßenverkehr mit Alkohol aufgefallen bist. Das nächste mal darfst Du dann aber zur MPU um ein drittes Mal zu vermeiden.

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#3
 Von 
jaegermeister06
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

@IDYBELL:

Die Frage ist halt immer: Lohnt sich der Anwalt oder nicht. Inwiefern könnte er meine Position verbessern. Die Aussage hab ich an besagtem Abend leider schon gemacht, da ich nicht wirklich vor die Wahl gestellt wurde und mich nich wirklich mit meinen Rechten auskenne. Aber ich denke, dass die genauen Umstände meine Position nich wirklich verschlechtern können.

@Freudenfeuer:

Der Name ist mit Sicherheit nicht Programm und der Fall wird auch der absolute Einzelfall bleiben.
Um jedoch zur Essenz zurück zukommen: Ich hab jetzt 2 mal "Sozialstunden" gelesen. Wieiviele können das in der Regel sein? 10, 30, 150?
Die betroffenen Polizisten haben mir gesagt, dass es unwarscheinlich ist, dass es zu einer Verhandlung kommt, solange ich das Urteil der Staatsanwaltschaft aktzeptiere und dass ich damit rechnen darf, dass der Führerschein komplett weg ist und ich nicht auf ein 9-monatiges Fahrverbot hoffen soll?
Entspricht das der Norm? Wobei gesagt werden muss, dass die Erwähnten nicht durch Fachwissen glänzten.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

quote:
Lohnt sich der Anwalt oder nicht.
Eher nicht. An den Fakten kann er auch nichts ändern. Aber er kostet eine Stange Geld. Ohne Rechtsschutzversicherung würde ich auf einen Anwalt verzichten. Das Geld, sofern vorhanden, wäre in sperrfristverkürzende Maßnahmen wie z.B. "Mainz 77" besser investiert.

quote:
und mich nich wirklich mit meinen Rechten auskenne.
Du wurdest aber sicherlich über Deine Rechte belehrt. Allerdings funktioniert das anders als in US-Spielfilmen. Dennoch kennt man ja den Spruch: "Sie haben das recht die Aussage zu verweigern. Alles was Sie sagen kann auch gegen Sie verwendet werden".

quote:
Aber ich denke, dass die genauen Umstände meine Position nich wirklich verschlechtern können.
Das haben schon viele gedacht und munter geplaudert. Und ruck zuck wurde aus einer fahrlässigen Trunkenheitsfahrt eine vorsätzliche Trunkenheitsfahrt, die höher bestraft wird.

quote:
Wieiviele können das in der Regel sein? 10, 30, 150?
Das Jugendstrafrecht ist unkalkulierbar und die zu erwartende Strafe von vielen Faktoren abhängig. Eine Schätzung ist daher nicht möglich.

quote:
Die betroffenen Polizisten haben mir gesagt, dass es unwarscheinlich ist, dass es zu einer Verhandlung kommt, solange ich das Urteil der Staatsanwaltschaft aktzeptiere
Da haben sich die Polizisten geirrt. Das wäre im Erwachsenenstrafrecht zutreffend. Du aber bist Heranwachsender. Da wird Dich der Staatsanwalt vor dem Jugendrichter persönlich kennenlernen und wollen. Mit anderen Worten: Es wird eine Verhandlung geben. Vorher noch Kontakt mit der Jugendgerichtshilfe.

quote:
und dass ich damit rechnen darf, dass der Führerschein komplett weg ist und ich nicht auf ein 9-monatiges Fahrverbot hoffen soll?
Ein Fahrverbot ist auf 3 Monate begrenzt. Länger geht nicht. Sollte es bei mindestens 1,1‰ bleiben ist der Führerschein auf jeden Fall komplett weg.

quote:
Entspricht das der Norm?
Ja. Wobei 9 Monate so ziemlich die unterste Grenze darstellt.

quote:
Wobei gesagt werden muss, dass die Erwähnten nicht durch Fachwissen glänzten.
Das stimmt wohl. Aber Polizisten müssen auch nicht das Fachwissen eines Juristen haben. Vom Tellerwäscher verlangt man ja auch nicht dass er kochen kann.


Nachtrag: Die BAK kannst Du in ca. 7-10 Tagen bei der Polizei erfragen. Aufgrund der zahlreichen Feiertage könnte es auch etwas länger dauern bis das Ergebnis vorliegt.

-- Editiert am 04.06.2009 18:19

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#5
 Von 
Agenor
Status:
Praktikant
(690 Beiträge, 161x hilfreich)

Hallo!

Mag nicht den Schwarzseher spielen, aber wieso sollte eine kurze Strecke strafmildernd sein?
Ich unterstelle mal, es sind nur 30 M geworden, weil die Polizei eingeschritten ist und so z.B. die Heimfahrt von 30 Km verhindert hat. Aber dann duerfte es egal sein, ob man nach 30 M oder 30 M vor der Wohnung angehalten wird.

Gruss
Agenor

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32851 Beiträge, 17255x hilfreich)

Hi,

ein "Urteil der Staatsanwaltschaft" kann man schon deshalb nicht akzeptieren, weil Staatsanwälte NIE urteilen. Dafür gibt die Berufsgruppe, welche "Richter" heißt - wann wird sich das endlich mal rumsprechen?
Im übrigen hat Freudenfeuer völlig recht - das (schriftliche) Strafbefehlsverfahren ist bei Jugendlichen ausgeschlossen, insofern führt kein Weg am Jugendrichter vorbei. 150 Sozialstunden werden es wohl nicht werden, aber präzise kann das nicht vorhergesagt werden. Solche Verurteilungen stehen übrigens später nicht im Führungszeugnis, nur im Erziehungsregister, worauf potenzielle Arbeitgeber keinen Zugriff haben.

Gruß vom mümmel

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
jaegermeister06
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

quote:
Mag nicht den Schwarzseher spielen, aber wieso sollte eine kurze Strecke strafmildernd sein?
Ich unterstelle mal, es sind nur 30 M geworden, weil die Polizei eingeschritten ist und so z.B. die Heimfahrt von 30 Km verhindert hat. Aber dann duerfte es egal sein, ob man nach 30 M oder 30 M vor der Wohnung angehalten wird.


Als die Polizei kam stand der Roller schon wieder eine geraume Zeit, ich hab nur "eine Runde" gedreht. Also sollte es wegen besonderen Umständen Strafmilderungen geben, dann würden diese auf mich zu treffen, oder?


quote:
Solche Verurteilungen stehen übrigens später nicht im Führungszeugnis, nur im Erziehungsregister, worauf potenzielle Arbeitgeber keinen Zugriff haben.

Sehr beruhigend, wenn das wirklich zutrifft. Aber sind sie sich da absolut sicher? Weil im Allgemeinen bei einem Diebstahl eines Kaugummis zum Beispiel die Furcht nur vor dem Eintrag im Führungszeugnis besteht und nich vor den direkten Konsequenzen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

Bei einer Kurzfahrt ist die Strafe etwas geringer. Weltbewegend ist der Unterschied aber nicht.

quote:
Aber sind sie sich da absolut sicher?
Er ist sich sicher und ich auch.

quote:
Weil im Allgemeinen bei einem Diebstahl eines Kaugummis zum Beispiel die Furcht nur vor dem Eintrag im Führungszeugnis besteht und nich vor den direkten Konsequenzen.
Ds mag sein. Aber manche Furcht ist mitunter auch unbegründet. Ein einmaliger Diebstahl eines Kaugummis wird zudem auch noch nicht einmal bei Erwachsenen ins Führungszeugnis eingetragen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
jaegermeister06
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

Heute war meine Verhandlung und mein Urteil wurde ausgesprochen. Ich melde mich hiernochmal, da dass Urteil doch deutlich von den hier geposteten Prognosen abweicht und damit dieser Fall vielleicht als Beispiel hergenommen werden kann, wenn hier ein ähnlicher fall auftaucht.

Urteil:

3 Monate Fahrverbot
Teilnahme an einem polizeilichen Verkehrunterricht (Ein Abend)
Teilnahme am "großen" Erste Hilfe Kurs (Wochenende)

"Ein Fahrverbot ist auf 3 Monate begrenzt. Länger geht nicht. Sollte es bei mindestens 1,1‰ bleiben ist der Führerschein auf jeden Fall komplett weg."

Das kann man pauschal nicht sagen. In der Urteilsbegründung des Richters und in der Forderung des Staatsanwalts wurde sogar deutlich betont, dass die Umstände (25er Roller, im Park und nicht auf der Straße, nur kurze Strecke) aufjedenfall strafmildernd berücksichtigt werden müssen, da die Verletzungsgefahr von anderen erheblich reduziert ist.
Somit stimmt die folgende Aussage auch in keiner Weise:
"Sie haben sich hier der Trunkenheit im Straßenverkehr gem. § 316 StGB strafbar gemacht. Ob das nur 30m waren etc., spielt hier keine Rolle. Die von Ihnen geschilderten Umstände werden auch vermutlich kaum Berücksichtigung finden."
Selbst Sozialstunden gab es keine, obwohl ich schon einmal wegen einer kleineren Sache einen Zimmertermin hatte und 12 ableisten musste.

Noch ein kleiner Tip:
Es würde jedem Jugendlichen extrem zu Gute kommen, wenn man ihn ein wenig über die Jugendgerichtshilfe aufklärt. Und zwar, dass diese in keinster Weise einen Anwalt ersetzt, sondern dass sie gegen den Beschuldigten ermittelt und nicht für ihn. Ich hatte tatsächlich das Gefühl, dass die Art wie ich mich dort verkauft habe absolut ausschlagebend für das milde Urteil war. Die Frau sagte mir, dass ihr Richter ihren Forderungen zu 85% folgt, deshalb sollte man jeden Jugendlichen Straftäter darüber ein wenig informieren

Lg



-- Editiert am 29.07.2009 16:47

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

Zunächst mal vielen herzlichen Dank für Dienen Bericht. Leider erfahren wir viel zu selten was bei einem Fall rausgekommen ist.

Aber

quote:
da dass Urteil doch deutlich von den hier geposteten Prognosen abweicht und damit dieser Fall vielleicht als Beispiel hergenommen werden kann, wenn hier ein ähnlicher fall auftaucht.
Weil dieses Beispiel nur meine obige Aussage bestätigt, die da lautet:
quote:
Das Jugendstrafrecht ist unkalkulierbar und die zu erwartende Strafe von vielen Faktoren abhängig. Eine Schätzung ist daher nicht möglich.


Erstaunlich finde ich das Urteil dennoch. Bislang, das muss ich leider zugeben, hatte ich den Faktor Mofa nicht richtig beurteilt. Wäre es ein 50er Roller gewesen wäre das Gericht wohl nicht so gnädig mit Dir umgegangen. Hast Du überhaupt einen Führerschein, oder nur eine Mofaprüfbescheinigung? Letztere kann nicht entzogen werden und könnte das überraschende Urteil zumindest teilweise erklären.

quote:
Es würde jedem Jugendlichen extrem zu Gute kommen, wenn man ihn ein wenig über die Jugendgerichtshilfe aufklärt.
Stimmt. Hätten wir machen können. Man denkt halt auch nicht immer an alles, und nachgefragt hast Du nicht.

quote:
dass diese in keinster Weise einen Anwalt ersetzt
Das ist auch nicht Aufgabe der Jugendgerichtshilfe. Wenn Du von einem Anwalt vertreten werden möchtest musst Du einen mit Deiner Verteidigung beauftragen.

quote:
sondern dass sie gegen den Beschuldigten ermittelt und nicht für ihn.
Die Jugendgerichtshilfe ermittelt überhaupt nicht. Weder für noch gegen den Beschuldigten. Sie soll dem Richter bei der Urteilsfindung behilflich sein indem sie den Jugendlichen hinsichtlich seiner Entwicklung und geistigen Reife beurteilt. Für die Ermittlungen sind ausschließlich Polizei und Staatsanwaltschaft zuständig.

quote:
Die Frau sagte mir, dass ihr Richter ihren Forderungen zu 85% folgt,
Die gute Frau kann gar nichts fordern. Nur Vorschläge unterbreiten und Ratschläge geben. Die Richter folgen dem meistens, aber bei weitem nicht immer.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
jaegermeister06
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

quote:
Weil dieses Beispiel nur meine obige Aussage bestätigt, die da lautet:

Das Jugendstrafrecht ist unkalkulierbar und die zu erwartende Strafe von vielen Faktoren abhängig. Eine Schätzung ist daher nicht möglich.


--->
quote:
Du wirst daher zur Ableistung von Sozialstunden verurteilt werden..(..)Außerdem wird Dir die Fahrerlaubnis entzogen werden. Vor Ablauf von schätzungsweise 9-10 Monaten darf Dir keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden.


Also ich wurde zu mindest stark auf was anderes vorbereitet.
Und ich hatte den Führerschein für begleitetes fahren, wie oben beschrieben, und keine Mofa Prüfbescheinigung. Wobei auch gesagt werden muss, dass der Führerscheinentzug kurz in Betracht gezogen und diskutiert wurde.

quote:
Stimmt. Hätten wir machen können. Man denkt halt auch nicht immer an alles, und nachgefragt hast Du nicht.


War auch nur als konstruktiver Tip für die Zukunft gemeint. :]

quote:
Das ist auch nicht Aufgabe der Jugendgerichtshilfe. Wenn Du von einem Anwalt vertreten werden möchtest musst Du einen mit Deiner Verteidigung beauftragen.


Damit mein ich dass ein,"ey ich hab des schon tausend mal gemacht, aber wurde nie erwischt, des sagen wa aber nich dem Richter oda?" nicht zweckführend ist. Ich hatte nach dem Lesen der Broschüre schon ein wenig den Eindruck, dass die Gerichtshilfe dazu verpflichtet ist für mich ein gutes Wort einzulegen.

quote:
Die Jugendgerichtshilfe ermittelt überhaupt nicht. Weder für noch gegen den Beschuldigten. Sie soll dem Richter bei der Urteilsfindung behilflich sein indem sie den Jugendlichen hinsichtlich seiner Entwicklung und geistigen Reife beurteilt. Für die Ermittlungen sind ausschließlich Polizei und Staatsanwaltschaft zuständig.(...) Die gute Frau kann gar nichts fordern. Nur Vorschläge unterbreiten und Ratschläge geben. Die Richter folgen dem meistens, aber bei weitem nicht immer.


Also ein kleiner Wortklauber bist fei scho. ;-)

Aber ich denk, es ist klar, was ich sagen wollte.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

quote:
Also ich wurde zu mindest stark auf was anderes vorbereitet.
Das ist sicherlich richtig. Es konnte aber auch Niemand in diesem Forum ahnen, dass Du an einen derart gnädigen Richter gelangen würdest. Ich kenne kein Urteil in einem vergleichbaren Fall, dass auch nur annähernd so milde gewesen wäre wie in Deinem Fall. Ich würde daher auch zukünftig meine Antwort in einem vergleichbaren Fall nur geringfügig modifizieren. Aber ich würde es tatsächlich machen, und auf ein möglicherweise gnädiges Urteil hinweisen. Deswegen sind ja solche Rückmeldungen wie Deine so wertvoll für ein Forum. Auch wir können dazulernen.

quote:
War auch nur als konstruktiver Tip für die Zukunft gemeint. :]
Das habe ich auch durchaus so verstanden und nicht als Kritik empfunden.

quote:
Ich hatte nach dem Lesen der Broschüre schon ein wenig den Eindruck, dass die Gerichtshilfe dazu verpflichtet ist für mich ein gutes Wort einzulegen.
Keine Ahnung was für eine Broschüre Du gelesen hast. Eine derartige Verpflichtung besteht aber definitiv nicht. Die Gerichtshilfe tritt als Zeuge auf und muss, wenn auch manchmal mit blumigen Worten, bei der Wahrheit bleiben. Aber das weißt Du ja nun. ;)

quote:
Also ein kleiner Wortklauber bist fei scho. ;-)
Deutsche Gründlichkeit eben. :) Letztlich bin ich nur auf Deine Aussagen eingegangen.

quote:
Aber ich denk, es ist klar, was ich sagen wollte.
Denke ich auch und bedanke mich abermals für Dein Feedback. :)

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
matzekram
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Servuz
Bin neue hier un habe fast die gleich frage zu dem Theme, nur weiß ich nicht wie ich es in ein neues Forum bekomme un des wegen frag ich hier ma nach.

War Samstags beim grillen bei freunden eingeladen. Habe dort mehrere Biere getrunken, wo ich abents nach Hause wollte, besofen wie ich war habe ich mein Roller Geschoben (Roller 98kg), nach gefühlten 30km berghoch endlich oben an gekommen, wollte ich erst ma eine Kippen pause machen, hatte aber leider keine mehr und bin dan samt den roller zur Tankstelle für die letzten 200 oder 300m bergrunter habe ich rollen lassen und war so seitlich am drauf sitzen (Motor aus keine zündung nix an). Schnelle in die Tankstelle rein und wieder raus. Wo ich dann wierder am Roller war kammen gerade die Polizei an, meineten dann das ich gerade weiter fahren wollte und haben das ganze Schema voll Richtet, Blut ab nahme und Sicherstelung des Schlüssels. Die Wollen jetzt mich dran grigen wegen Betrunkenheits Fahrt, kann leider nicht beweisen das ich nicht gefahren bin.

Jetzt habe ich die frage: Was blüt mir?
Wie lang?
Wie viel?

Ich hoffe Ihr könnt mir helfen mir geht echt der Arsch auf Grundeis.

-- Editiert am 29.04.2010 20:18

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

quote:
nur weiß ich nicht wie ich es in ein neues Forum bekomme un des wegen frag ich hier ma nach.
Klick mich, denn ich bin ein verzauberter Link Es bringt nichts mit einem neuen Anliegen in einem alten Thread zu schreiben. Und lass Dir bitte auch gleich eine gute Überschrift einfallen. ;)

-----------------
"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12303.05.2010 10:28:38
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 16x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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