Betrunken gegen Baum, Probezeit

25. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
maxelo1
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Betrunken gegen Baum, Probezeit

Guten Morgen alle zusammen.
Freitag Nacht bin ich von einer Feier mit dem Auto in Richtung zu Hause gefahren.
Auf dem Weg kam ich in einer Fahrbahnverengung wegen einer Verkehrsinsel ins Schleudern, verlor die Kontrolle und prallte mit etwa 40-60 vor einen Straßenbaum.
Passanten riefen Polizei, Krankenwagen, Feuerwehr.
Mein Auto brannte.
Der Atemalkoholtest ergab 0,65 wobei die Polizistin sagte man müsse diesen Wert mit 2 multiplizieren.
Ich bin noch in der Probezeit und meine Frage ist nun was auf mich vor kommt.
Ich habe tierische Angst nie wieder fahren zu können.
Ich weiß auch was ich getan habe und brauche an dieser Stelle auch keine moralischen Vorwürfe.
Davon mache ich mir selber genug.
Das einzige was ich mir bis zum Unfall zu schulden kommen lassen habe, war eine Geschwindigkeitsüberschreitung Außerorts von 13 km/h was mit 20 Euro geahndet wurde.
Danke schon mal für die Antworten.
Max
P.s. Bin Schüler, 19 Jahre jung und habe kein geregeltes Einkommen(Nur Taschengeld).

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

Es wird eine Gerichtsverhandlung vor dem Jugendrichter geben, der auch darüber entscheidet ob Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung kommt.

Bei Erwachsenenstrafrecht ist mit einer Geldstrafe in Höhe von 30-40 Tagessätzen zu rechnen. bei Jugendstrafrecht mit Sozialstunden. In jedem Fall wird die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperrfrist von ca. 12 Monaten verhängt werden. Die Zeit der vorläufigen Entziehung wird angerechnet.

Die Probezeit ruht während der Zeit ohne Führerschein. Mit dem Tag der Neuerteilung läuft sie wieder weiter. Es gilt eine verschärfte Probezeit. Jeder weitere A-Verstoß (oder zwei B-Verstösse) während der Probezeit führen Dich zur MPU. Die Probezeit wird zudem um 2 Jahre verlängert .

Einen Antrag auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis kannst Du 3 Monate vor Ablauf der Sperrfrist stellen. Vor Neuerteilung musst Du ein besonderes Aufbauseminar für alkoholauffällige Fahranfänger absolvieren.

Für den Fremdschaden kann Dich Deine Versicherung mit bis zu 5000€ in Regress nehmen. Den Eigenschaden musst Du selbst tragen da die Vollkaskoversicherung, sofern vorhanden, von der Leistung befreit ist.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

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#2
 Von 
maxelo1
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay, erst einmal danke für die schnelle Antwort.
Gut mit den 12 Monaten Fahrverbot habe ich gerechnet.
Wie steht es mit den Kosten für dieses Aufbauseminar?
Kann ich mir selber aussuchen wann ich dieses durchführe?
mfg

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

Es ist kein Fahrverbot, sondern ein Entzug der Fahrerlaubnis. Ein kleiner aber feiner Unterschied. Fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge darfst Du auch nach einem Entzug der Fahrerlaubnis fahren. Du musst aber eine neue Fahrerlaubnis beantragen wenn Du wieder fahren möchtest.

Die Kosten für das Seminar liegen bei knapp 350€.

Du kannst das Seminar jederzeit ab Rechtskraft der Entscheidung besuchen.

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