Betrunken und ohne Führerschein

28. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
Snib Chi
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Betrunken und ohne Führerschein

Guten Tag,
ich habe Folgendes erlebt:
An einem Sonntagmorgen fuhr ich mit meinem PKW auf einer Hauptverkehrsstraße, die zu diesem Zeitpunkt jedoch relativ wenig befahren wurde.
Als ich bei grün eine große Ampelkreuzung überquerte, kam plötzlich von links ein Fahrzeug angerast. Da ich das Fahrzeug im letzten Moment noch gesehen hatte, bremste ich und kam nach wenigen Metern zum Stehen. Das von links kommende Fahrzeug kreuzte meine Fahrspur mit einem Abstand von ca. 50 cm vor meinem Fahrzeug, raste auf eine Fußgängerinsel, fuhr eine Fußgängerampel um, überschlug sich, kam auf der Beifahrertür liegend zum Stehen und fing Feuer (im Motorraum). Da der Fahrer noch bei Bewußtsein war, versuchte er selbständig das Fahrzeug zu verlassen. Zum Glück war ca. 20 m hinter mir ein Polizeifahrzeug mit zwei Polizisten, die alles beobachteten und die Situation regeln konnten (bis weitere Polizeifahrzeuge und Feuerwehr eintrafen).

Wie sich herausstellte, war der Fahrer ein 23 Jahre junger Mann, der alkoholisiert und ohne Fahrerlaubnis bei rot über die Ampelkreuzung gefahren war und mich dabei fast gerammt hätte (wahrscheinlich wären ich und mein Auto ziemlich zusammengefaltet worden, noch mal sehr viel Glück gehabt).

Mich würde jetzt interessieren, mit welchem Strafmaß hat der Unfallverursacher zu rechnen?

Vielen Dank im Voraus.

-- Editiert am 28.04.2009 21:51

-- Editiert am 28.04.2009 21:55

-- Editiert am 28.04.2009 21:57

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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6 Antworten
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#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

Sollte er Ersttäter sein muss er mit einer Geldstrafe in Höhe von 40-60 Tagessätzen und einer Sperrfrist von 15-18 Monaten rechnen vor deren Ablauf er keine Fahrerlaubnis erwerben darf. Möglicherweise muss er eine MPU bestehen bevor ihm eine Fahrerlaubnis erteilt werden darf.

Desweiteren kann ihn die Haftpflichtversicherung mit bis zu 10.000€ in Regress nehmen.

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#2
 Von 
guest123-2231
Status:
Schüler
(218 Beiträge, 371x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

5000€ für Fahren ohne Fahrerlaubnis und 5000€ für Fahren unter Alkoholeinfluß macht alles in allem 10000€.

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#4
 Von 
Snib Chi
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten.

Jetzt habe ich gehört, dass es bei dem jungen Mann, der den Unfall verursacht hat, um einen Sohn einer Staatsanwältin soll. Das kann ja was geben ...

Gibt es eigentlich eine Möglichkeit, dass man als Zeuge von dem Strafmaß erfährt?

Wäre ja möglich, dass die familiären Verhältnisse einen gewissen Einfluss auf das Strafmaß haben.

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#5
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

quote:
Gibt es eigentlich eine Möglichkeit, dass man als Zeuge von dem Strafmaß erfährt?
Nur wenn es zu einer öffentlichen Verhandlung kommen sollte, was aber eher unwahrscheinlich ist.

quote:
Wäre ja möglich, dass die familiären Verhältnisse einen gewissen Einfluss auf das Strafmaß haben.
Möglich ist alles. Aber ob die Frau Staatsanwältin sich ihre Karriere wegen der Sünden ihres Sohnes verbauen lassen möchte ist die andere Frage.

Ich wäre zuversichtlich, dass alles seinen geregelten Lauf gehen wird. Und selbst wenn nicht sollte das ja nicht Dein Problem sein.

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#6
 Von 
Manuelxxx
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Da er 23 Jahre alt war zur Tatzeit, wird das Verfahren ein oeffentliches sein. Ist das nicht Grundlage unseres Rechtssystems? Nichtoeffentlichkeit gibt es nur in Faellen, in denen vor dem Jugendgericht verhandelt wird. Dies hat den Schutz der Verfahrensbeteiligten zum Zweck.
Die Staatsanwaeltin wird mit einiger Sicherheit nicht den geringsten Einfluss auf das Strafmass haben. Dass sie nicht selbst mit dem Fall befasst sein kann, ergibt sich aus der Logik und aus dem Gesetz. Dass sie ernsthaft den Richter ansuchen wird, besondere Milde wegen Verwandschaftsverhaeltnissen wirken zu lassen, halte ich fuer sehr ausgeschlossen. Sie koennte sich dabei arg die Finger verbrennen, falls sie den falschen Richter angeht.
Zudem besteht hier kaum Anlass fuer Beeinflussung des Richters, denn die Tat ist kein Verbrechen noch sonst mit allzu hoher Strafe bedroht. Er wird entweder eine Geld- oder eine Bewaerungsstrafe zu erwarten haben.

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