Hallo zusammen,
ein Bekannter von mir hatte einen Fahrradunfall weil er gestoßen worden ist. Er hatte dabei deutlich über 1.6 Promille. Die Täter sind nicht auffindbar, es wurde evtl. ein anderes Fahrzeug beschädigt.
Im Krankenhaus wurde zu Protokoll gegeben, dass er Rad gefahren ist. Jetzt bestreitet er davon noch etwas zu wissen, er weiß auch nicht mehr wie er gestürtzt ist.
Es gibt keine Zeugen für den Vorfall oder einen Geschädigten (außer ihn selber), die Täter sind nicht ausfindig gemacht.
Kann er, aufgrund seiner unter Alkohol getätigten Aussage, Probleme bekommen? Straftat wg. betrunken am Straßenverkehr teilgenommen, Führerscheinentzug o. ä.?
Die Polizei wurde von ihm selber gerufen, er ist aber vom Unfallort selber ins Krankenhaus gegangen. Die Polizei hat ihm bereits "Unfall mit Fahrerflucht" vorgeworfen. Das er direkt ins Krankenhaus ist, finde ich legitim und auch sinnvoll. Er war immerhin ein paar Tage im KH zur Beobachtung wg. des Unfalles.
Einen Anwalt habe ich ihm bereits empfohlen einzuschalten sobald der erste Schrieb von der Polizei kommt. Aber ohne Zeugen, Täter und Geschädigten - was kann ihm da passieren aufgrund der Aussage an die er sich nicht mehr erinnert?
Gruß
Betrunkener Radunfall ohne Zeugen
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
quote:
Kann er, aufgrund seiner unter Alkohol getätigten Aussage, Probleme bekommen? Straftat wg. betrunken am Straßenverkehr teilgenommen, Führerscheinentzug o. ä.?
Es kann vieles passieren; hier muss der Freund wohl einfach abwarten was passiert und dann ggf. einen Anwalt beauftragen. Spekulationen bringen hier nicht viel. Wegen der Alk-Frage wäre jedoch interessant, ob die Polizei eine Blutprobe bei ihm veranlasst hat. Wenn nicht, ist er zumindest in der Frage schon mal nicht so sehr 'gefährdet' (unabhängig von der möglichen Fahrerflucht).
quote:
Aber ohne Zeugen, Täter und Geschädigten - was kann ihm da passieren aufgrund der Aussage an die er sich nicht mehr erinnert?
Naja, einen Geschädigten scheint es ja offenbar zu geben, wie Sie im ersten Abschnitt schildern... Und als Täter kommt Ihr Freund in Frage.
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Wenn ihm die Fahrt nachgewiesen werden kann erwartet ihn eine Geldstrafe in Höhe von ca. 15-30 Tagessätzen, als 1/2-1 Monatsnettoeinkommen sowie 7 Punkte. Nachfolgend wird ihn die Fahrerlaubnisbehörde auffordern innerhalb einer gesetzten Frist von meistens 2-3 Monaten seine Fahreignung in Form einer bestandenen MPU nachzuweisen. gelingt ihm das nicht wird die Fahrerlaubnis entzogen. Es empfiehlt sich das Strafverfahren soweit möglich in die Länge zu ziehen um die Aufforderung zur MPU zu verzögern, und diese Zeit intensiv zur Vorbereitung auf die MPU zu nutzen.
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Wie immer gibts hier 3 Verfahren und Rechtsquellen: Verwaltungsrecht (Führerschein), Strafrecht (Alkoholfahrt) und ggf. Zivilrecht (Schadensersatz). Wenn man einen Anwalt beauftragt, kann man diesen auch nur für Einzelaspekte beauftragen, um Kosten zu sparen. Dies noch hinterher als Tipp. Ansonsten Freudenfeuer wie immer sehr fundiert
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Das klingt eher schlecht. Er hofft natürlich dass die Fahrt nicht nachgewiesen werden kann...
Der Alkoholwert wurde via Blutprobe der Polizei festgestellt.
Danke für eure ausführlichen Antworten.
quote:Danke für die Blumen. Stimmt aber leider nicht ganz. Habe nämlich etwas übersehen:
Ansonsten Freudenfeuer wie immer sehr fundiert
Sollte auch die Unfallflucht zum Tragen kommen dürfte das Strafmaß etwas höher ausfallen. Rechne dann eher mal mit 25-50 Tagessätzen. Es würde aber bei den 7 Punkten bleiben.
Mein Hinweis auf die MPU ist nur dann zutreffend wenn die betreffende Person im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Andernfalls käme eine MPU-Auflage erst dann wenn eine Fahrerlaubnis beantragt werden sollte.
Offensichtlich hat er einen Führerschein, denn der Fragesteller fragt explizit nach
quote:
Führerscheinentzug
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Stimmt. Dann war der Teil mit der MPU ja auf jeden Fall zutreffend.
Resultat der Geschichte:
Anzeige wegen:
- Fahrerflucht
- Trunkenheitsfahrt
- gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr
Fallen gelassen:
- Fahrerflucht
- gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr
"Verknackt" wegen:
- Trunkenheitsfahrt mit knappen 30 Tagensätzen. Keine Vorstrafe bekommen, 2 Monate Führerscheintentzug vom Gericht, keine MPU o. ä. -
Der eingeschaltete Anwalt hat meinem Bekannten dort wohl einiges erspart.
Die Aufforderung zur MPU kommt auch nicht vom Gericht, sondern von der Fahrerlaubnisbehörde (FEB). Das ist aber vom Promillewert (BAK) abhängig. Wie viel ist es denn letztlich gewesen? Wenn es, wie im Eingangspost erwähnt, deutlich mehr als 1,6‰ waren wird die Aufforderung zur MPU noch kommen. Lediglich wenn Gericht und KBA die Meldung an die FEB vergessen haben sollten (was unwahrscheinlich ist) könnte er ohne MPU davonkommen. Dann würde die Aufforderung erst kommen wenn der Delinquent sich in den nächsten 10 Jahren den 8. Punkt einfahren sollte. Denn dann ist eine Meldung des KBA an die FEB vorgeschrieben.
Hat der Bekannte Konsequenzen hinsichtlich seines Alkoholkonsums gezogen?
Hat er die Zeit zur Vorbereitung auf die MPU genutzt?
Wenn ja sollte jetzt, ein Jahr später, die MPU ohne weiteres zu bestehen sein.
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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."
Das Urteil war im Dezember, bisher ist noch nichts von der FEB bei ihm angekommen. Der Führerschein auch schon längst wieder im Einsatz.
Soweit er mir gesagt hat waren es wohl ca. 1,9x zum Tatzeitpunkt.
Würde sich das FEB denn nicht sofort melden oder brauchen die so viel Zeit um eine Meldung zu geben?
Wie lange es dauert ist sehr unterschiedlich. Zum einen stellt sich die Frage wie lange es dauert bis die FEB informiert wird, und dann wie ausgelastet sie ist. Wenn keine Aufforderung kommen sollte wäre das ein riesiger Glücksfall, denn bei 1,9‰ ist die MPU obligatorisch. Die MPU kann angeordnet werden, so lange die Tat nicht getilgt ist. Also innerhalb der nächsten 10 Jahre ab der Rechtskraft des Urteils.
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