Bezahlter Parkplatz nicht nutzbar

18. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
gerald555
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 1x hilfreich)
Bezahlter Parkplatz nicht nutzbar

Guten Abend in die Runde,
es geht um einen bezahlten Stellplatz auf einen privaten Parkplatz (öffentlich zugänglich). Einige dieser Stellplätze sind privat angemietet und mit entstechender Nummer für das Fahrzeug gekennzeichnet. Ein Grundstückseigentümer direkt hinter dem Parkplatz baut nun seine Wohnungen aus. Die Zufahrt auf das Grundstück der großen BauLkws erfolgt über die bezahlten Stellflächen. Eine andere Zufahrtmöglichkeit für die LKWs besteht wohl nicht. Nun sind aber 2 der bezahlten Stellplätze auf dem Parkplatz nicht nutzbar da diese nun als Baustellenausfahrt einfach ohne weitere Rücksprache mit den Mietern oder des Stellplatzvermieters benutzt wird. Die Baurabeiten sollen wohl fast ein Jahr dauern.

Wie müsste der Mieter des unbenutzbaren Stellplatz nun am besten reagieren? Er kann seinen Parkplatz den er ja immerhin monatlich bezahlt ja nun ein Jahr nicht nutzen. Kann man eine Entschädigung fordern die wenigstens di Stellplatzmiete abdeckt? An wen am besten ansprechen, Parkplatzvermieter, Baufirma, Grundstückseigentümer?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39714x hilfreich)

Zitat (von gerald555):
Wie müsste der Mieter des unbenutzbaren Stellplatz nun am besten reagieren?

Er stellt seinen Pkw dort ab und erwirkt gegen den Nachbarn eine einstweilige Verfügung mit entsprechender Vertragssstrafe das er das Kfz weder Abschleppen noch den Parkplatz nutzen darf.

Danach dürfte der Nachbar für die vollständig Finanzierung eines angemessenen Ausweichparkplatzes während der Bauarbeiten geprächsbereit sein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3583 Beiträge, 971x hilfreich)

:forum: Mit Verkehrsrecht hat die Fragestellng ja nun überhaupt nichts zu tun.

Ich würde mich an den Vermieter des Parkplatzes wenden und entsprechende Mietminderung für den Fall ankündigen, dass der Parkplatz zeitnah nicht wieder benutzt werden kann.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Alternativ kann man sich natürlich auch einfach vorab versuchen mit dem "Störer", also sprich dem bauenden Nachbarn zu einigen. Möglicherweise ist ihm gar nicht bewusst, dass es sich um individuelle und bezahlte Parkplätze handelt.
Bei Verhinderung der Nutzung wäre dann der Vermieter des Parkplatzes heranzuziehen, welcher sich seinerseits an den Störer bzw. seiner Erfüllungsgehilfen halten kann.

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