hallo leute,
folgende situation:
hab während der probezeit ein Bußgeld von ca. 80 Euro + 3 Punkte in Flensburg erhalten wegen Nichteinhaltung des erforderlichen Abstandes. Daraufhin musste ich an einem Aufbauseminar teilnehmen. Die Probezeit verlängerte sich bis 04/2005.
Nun wurde ich vor kurzem wegen Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt.
Ist folgendes nun richtig:
-Es gibt 2 Arten von Verkehrsverstößen A oder B
- Der erste Verstoß war ein A-Verstoß.
- Der zweite Verstoß ist ein B-Verstoß wenns weniger als 21 km/h überschreitung waren?
-Ich zahlen dann bis 20 km/h nur ein verwarnungsgeld und erhalte nur eine empfehlung zur teilnahme am punkteabbauseminar?
-probezeit bleibt trotz 2. verstoß bei 04/2005?
Was meint ihr dazu?
Danke für die Beratung
Bin ich richtig informiert?
Hallo,
ich stand vor ca. 10 Minuten vor einem ähnlichen Problem.
Ich wurde einen Monat vor Ablauf meiner vierjährigen Probezeit mit 27km/h zu schnell geblitzt.
Nun wurde mir heute nahegelegt, ich solle an einer verkehrspsychologischen Beratung teilnehmen.
Jetzt habe ich ganz schrecklich viel rumtelefoniert, und habe erfahren, dass eine auf vier Jahre verlängerte Probezeit nicht ein weiteres Mal verlängert werden kann. das heißt: ich habe keine Probezeit mehr, und deine bleibt so wie sie ist.
ähhh hab ich das nun richtig verstanden ihr beiden ???
wenn man in der 2ten Probezeit noch mal geblitzt wird, bekommt man keine erneute probezeit ?? sondern zahlt nur die Strafe und bekommt den/die Punkte ?
Wurde vor 1M geblitzt und vor 7 Tagen hab ich dazu post bekommen, Auto ist auf meine Mutter zugelassen aber nen bild von mir dabei !
Also hab ich eigentlich nichts zu befürchten außer : den 2ten Punkt, die 80€ und wenn man möchte/will (was wohl keiner macht) das Freiwillige Seminar um 2PKT abzubauen.
MFG würd mich freuen wenn da noch einer drauf antworten würde ! am besten bis heute Mittag 14/15 Uhr
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Kann es sein, das hier der Sinn der Probezeit falsch verstanden wird??
Wer schon in jungen Jahren nicht in der Lage ist die Tachoanzeige richtig abzulesen, bzw. gleich oder kleiner zu halten wie die zulässige Höchstgeschwindigkeit sollte sich Gedanken über seine Fähigkeit ein Auto zu führen machen.
Gruß doko
"probezeit bleibt trotz 2. verstoß bei 04/2005?"
Richtig. Ein Verstoß mit Verwarnungsgeld spielt keine Rolle bei der Probezeitbemessung, auch nicht in Zusammenhang mit der "Vorbelastung".
Sind es allerdings mehr als 20km/h drüber gewesen, sieht das natürlich anders aus.
@doko
der sinn der probezeit ist klar, ich will mich auch nicht weiter dazu eußern sonst reg ich wieder auf, es giebt tage da leuft nun mal alles schei**
@Jotrocken
War bei nen Bekannten der beim Straßenverkerhsamt sitzt : Wenn der verstoß in der verlängerten Probezeit ist und abzüglich der Toleranz von 3km/h bei genau 25km/h drüber ist passiert nichts ! wenn aber abzuglich der Toleranz der Betrag 26km/h drüber liegt giebs nen Monat Sperre !!!!
(bei meinen Fall außerhalb GeschlossenerOrt. inner halb wüßte ich jetzt nicht)
+ eine erhöhung der Geldbuße wenn der Letzte verstoß noch nicht verjährt ist !
MFG
siehe auch : http://www.verkehrsportal.de
unter Bußgeld rechner !!
Auszug :
Aufpassen!! Wenn gegen den Führer eines Kfz wegen einer Überschreitung von mindestens 26 km/h eine Geldbuße festgesetzt wird (wurde) und er innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der Entscheidung eine weitere von mindestens 26 km/h begeht, wird in der Regel auch dann ein Fahrverbot verhängt, wenn dies der jeweilige Tatbestand noch nicht vorsieht...
-- Editiert von Sascha1982 am 06.11.2004 18:29:38
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