Blitzeis

8. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Neckarsulm
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 15x hilfreich)
Blitzeis

Hallo zusammen!

Ich habe neulich morgens an einer autobahnausfahrt aufgrund von Blitzeis (die komplette Autobahn war OK, nur die Ausfahrt war glatt) einen Leitpfosten (diese Weisen Plastik teile) umgefahren weil ich gerutscht bin.

Vorsorglich habe ich es der Polizei und der Versicherung gemeldet. meine Versicherung meinte das SIe bei Blitzeis den Schaden nicht regulieren können und ich evtl. der Autobahnmeisterei ein verschulden anchweisen muss.

Das kann doch nicht sein, dass die versicherung das Ablehnt? Ich habe ja nicht grob fahrlässig gehandelt.

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

Um welche Versicherung geht es, KFZ-Haftpflicht oder Vollkasko? Bezüglich der Haftpflichtversicherung sollte es Dein Problem nicht sein. Mit der muß sich der Geschädigte, also die Autobahnmeisterei, rumschlagen.

Bei der Vollkasko sieht es etwas anders aus, denn da willst ja Du evtl. Geld von denen. Die Frage wäre allerdings auch da ob sich die Regulierung über die Versicherung in Anbetracht des Verlustes des Schadenfreiheitrabattes überhaupt lohnen würde.

Eine grobe Fahrlässigkeit Deinerseits kann ich anhand des Eingangsposts nicht erkennen. Sollte dennoch eine grobe Fahrlässigkeit vorliegen wäre lediglich die Vollkasko von der Leistung befreit, nicht aber die Haftpflichtversicherung.

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#2
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

>>>>meine Versicherung meinte das SIe bei Blitzeis den Schaden nicht regulieren können und ich evtl. der Autobahnmeisterei ein verschulden anchweisen muss.

was stehen die Leitpfosten da auch einfach so rum :D

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#3
 Von 
Neckarsulm
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 15x hilfreich)

Ich habe KFZ Haftpflicht. Die Autobahnmeisterei wird aber wohl die Rechnung an mich schicken, weil ich da der Polizei meine Daten gegeben hatte.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

Die Versicherungsdaten sind sehr einfach zu ermitteln. Ich würde daher eher davon ausgehen, dass sich die Autobahnmeisterei an die Versicherung wenden wird. Da der Schaden aber wohl nicht sehr hoch ist wäre ggf. der Rückkauf des Schadens zum Zwecke des Erhalts des Schadenfreiheitsrabattes sinnvoll.

-- Editiert von Freudenfeuer am 10.01.2009 13:05

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