Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Busgeldbescheid den ich erhalten sollte, lag in dem Briefkasten von meinem Nachbarn. Die Namen sind sehr ähnlich. Es ist ein 6 Parteienhaus. Die Briefkasten der jeweiligen Parteien liegen übereinander. Ich wollte dem Busgeldbescheid widersprechen, was jedoch mit der Begründung, dass die Frist abgelaufen sei abgelehnt wurde. Eine Wiedereinsetzung in den Vorherigen Zustand wurde ebenfalls abgelehnt, mit der Begründung, das dies nicht glaubhaft sei.
Meine Frage ist nun, ob ich das Ganze hinnehmen muss, oder ob ich noch Möglichkeiten habe, dagegen vorzugehen?
-- Editiert von absturz123 am 09.12.2019 09:33
Blitzer Bußgeldbescheid im Briefkasten vom Nachbarn
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Zitat:oder ob ich noch Möglichkeiten habe, dagegen vorzugehen?
Du kannst natürlich gegen die entsprechenden Entscheidungen klagen. Die reine Behauptung, der Bußgeldbescheid sei im Briefkasten des Nachbarn gelandet wird dabei aber nicht reichen.
Gibt es denn tatsächlich eine realistische Chance, dass der Einspruch gegegn den Bußgeldbescheid erfolgreich sein würde?
Der Postbote muss die Zustellung genau dokumentieren. Die Akte beinhaltet auch die Postzustellurkunde. Bei einer Akteneinsicht würde sich also klären lassen, was der Postbote dokumentiert hat.
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@ Demonio
Darin wird, bei einem Irrtum des Zustellers, kaum stehen, "In den Briefkasten des Nachbarn geworfen."
Ach Du kennst die Akte?
Wenn dort steht "Meier 3.Stock" und der TE aber Meyer heißt und im 5. Stock wohnt, dann wäre das doch ein recht starkes Indiz für eine falsche, und somit unwirksame, Zustellung. Findest Du nicht?
ZitatAch Du kennst die Akte? :
Nö, aber die Arbeitsweise der Zusteller.
ZitatWenn dort steht.... :
In der Regel steht dort, "Eingeworfen am xx.xx.2019 xx:xx Uhr"
Immer so schön kompliziert ... den Nachbarn um eine entsprechende (schriftliche) Zeugenaussage zu bitten ist wohl zu banal ... ?
So ist es. Wenn der Bote der Meinung ist, dass er es richtig eingeworfen hat, dann erkennt man den Fehler nicht.ZitatIn der Regel steht dort, "Eingeworfen am xx.xx.2019 xx:xx Uhr" :
Nein, das reicht in der Regel nicht.ZitatIn der Regel steht dort, "Eingeworfen am xx.xx.2019 xx:xx Uhr" :
Danke für die zahlreichen Antworten.
Ich habe mein Punktekonto aufgrund meines Berufs(Paketbote, ich weis, meine Schuld. Ich habe mich für den Kackjob entschieden.) innerhalb weniger Monate schon fast voll, obwohl ich über 10 Jahren mir nichts zu Schulden kommen lassen habe . Ich wurde mit 43 außerorts geblitzt. Mobiler Blitzer bedient von einem PKH. Ich habe ein anderes Auto kurz vor dem geblitz werden überholt. Meine Hoffnung ist, das evtl das Auto mit auf dem Blitzerfoto ist. Nehme ich richtig an, das Blitzer Fotos passend zugeschnitten werden? Vllt was der Blitzer nicht richtig aufgestellt gewesen und ich komme unter 41 kmh?
Der Nachbar kann es schriftlich bestätigen. Auch habe ich eine EV und sogar ein Video mit seiner Aussage angeboten, die meinten einfach, dass die mir nicht glauben.
Falls ich klagen sollte, mit was für Kosten muss ich rechnen und wie sieht die Erfolgschance mit der Aussage des Nachbarn(ist eine Familie, die es ebenfalls bezeugen könnten) aus? Kriege ich die Kosten erstattet und was ist, wenn ich das Geld für die Klage nicht aufbringen kann?
Ist der Bescheid nun rechtskräftig und habe ich eine Frist für eine Klage, oder ist der Bescheid nun Rechtskräftig, ich muss den Lappen abgeben und das Busgeld ersteinmal zahlen und ich kann klagen wann ich will?
Kann ich trotz alldem trotzdem noch Akteneinsicht fordern?
Zitat:Meine Hoffnung ist, das evtl das Auto mit auf dem Blitzerfoto ist.
Das ist aber ein sehr dünner Strohhalm.
Zitat:Meine Hoffnung ist, das evtl das Auto mit auf dem Blitzerfoto ist. Nehme ich richtig an, das Blitzer Fotos passend zugeschnitten werden? Vllt was der Blitzer nicht richtig aufgestellt gewesen und ich komme unter 41 kmh?
Du hoffst also nicht nur, dass der Falsche geblitzt wurde sondern auch noch, dass der Überholte schneller war als Du?
Zitat:Falls ich klagen sollte, mit was für Kosten muss ich rechnen und wie sieht die Erfolgschance mit der Aussage des Nachbarn(ist eine Familie, die es ebenfalls bezeugen könnten) aus?
Dass der Wiedereinsetzung in den vorherigen Zustand stattgegeben wird halte ich für denkbar. Dass dann der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erfolgreich ist, halte ich für sehr unwahrscheinlich.
Dem ist nichts hinzuzufügen.ZitatDass der Wiedereinsetzung in den vorherigen Zustand stattgegeben wird halte ich für denkbar. Dass dann der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erfolgreich ist, halte ich für sehr unwahrscheinlich. :
ZitatDu hoffst also nicht nur, dass der Falsche geblitzt wurde sondern auch noch, dass der Überholte schneller war als Du? :
Er hofft offenbar darauf, daß bei zwei nebeneinander fahrenden Autos auf dem Foto nicht klar ist, wer von den beiden nun gemessen wurde. Zweifel (etwa ob der Überholte beim Überholvorgang Gas gegeben hat) gingen dann ja zugunsten des TE.
Bilder, die nicht eideutig einem bestimmten Fahrzeug zugeordnet werden können werden aussortiert. Die Wahrscheinllichkeit, dass die Messung nich tverwertbar ist, ist also denkbar gering.
Zudem könnte man, wenn überhaupt, auf diesem Wege die Messung nur mit Anwalt und Sachverständigem einigermaßen erfolgversprechend anfechten. Kostenpunkt ungefähr im mittleren 4-stelligen Bereich. Ohne Rechtsschutzversicherung also ein kostenintensives und dennoch wenig erfolgversprechendes Unterfangen.
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