Blitzer Bußgeldbescheid im Briefkasten vom Nachbarn

9. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
absturz123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Blitzer Bußgeldbescheid im Briefkasten vom Nachbarn

Sehr geehrte Damen und Herren,

ein Busgeldbescheid den ich erhalten sollte, lag in dem Briefkasten von meinem Nachbarn. Die Namen sind sehr ähnlich. Es ist ein 6 Parteienhaus. Die Briefkasten der jeweiligen Parteien liegen übereinander. Ich wollte dem Busgeldbescheid widersprechen, was jedoch mit der Begründung, dass die Frist abgelaufen sei abgelehnt wurde. Eine Wiedereinsetzung in den Vorherigen Zustand wurde ebenfalls abgelehnt, mit der Begründung, das dies nicht glaubhaft sei.

Meine Frage ist nun, ob ich das Ganze hinnehmen muss, oder ob ich noch Möglichkeiten habe, dagegen vorzugehen?

-- Editiert von absturz123 am 09.12.2019 09:33

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
oder ob ich noch Möglichkeiten habe, dagegen vorzugehen?


Du kannst natürlich gegen die entsprechenden Entscheidungen klagen. Die reine Behauptung, der Bußgeldbescheid sei im Briefkasten des Nachbarn gelandet wird dabei aber nicht reichen.

Gibt es denn tatsächlich eine realistische Chance, dass der Einspruch gegegn den Bußgeldbescheid erfolgreich sein würde?

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#2
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3585 Beiträge, 971x hilfreich)

Der Postbote muss die Zustellung genau dokumentieren. Die Akte beinhaltet auch die Postzustellurkunde. Bei einer Akteneinsicht würde sich also klären lassen, was der Postbote dokumentiert hat.

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#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

@ Demonio

Darin wird, bei einem Irrtum des Zustellers, kaum stehen, "In den Briefkasten des Nachbarn geworfen."

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#4
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3585 Beiträge, 971x hilfreich)

Ach Du kennst die Akte?

Wenn dort steht "Meier 3.Stock" und der TE aber Meyer heißt und im 5. Stock wohnt, dann wäre das doch ein recht starkes Indiz für eine falsche, und somit unwirksame, Zustellung. Findest Du nicht?

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#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von Demonio):
Ach Du kennst die Akte?


Nö, aber die Arbeitsweise der Zusteller.

Zitat (von Demonio):
Wenn dort steht....


In der Regel steht dort, "Eingeworfen am xx.xx.2019 xx:xx Uhr"

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119631 Beiträge, 39758x hilfreich)

Immer so schön kompliziert ... den Nachbarn um eine entsprechende (schriftliche) Zeugenaussage zu bitten ist wohl zu banal ... ?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
In der Regel steht dort, "Eingeworfen am xx.xx.2019 xx:xx Uhr"
So ist es. Wenn der Bote der Meinung ist, dass er es richtig eingeworfen hat, dann erkennt man den Fehler nicht.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#8
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3585 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
In der Regel steht dort, "Eingeworfen am xx.xx.2019 xx:xx Uhr"
Nein, das reicht in der Regel nicht.

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#9
 Von 
absturz123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die zahlreichen Antworten.

Ich habe mein Punktekonto aufgrund meines Berufs(Paketbote, ich weis, meine Schuld. Ich habe mich für den Kackjob entschieden.) innerhalb weniger Monate schon fast voll, obwohl ich über 10 Jahren mir nichts zu Schulden kommen lassen habe :( . Ich wurde mit 43 außerorts geblitzt. Mobiler Blitzer bedient von einem PKH. Ich habe ein anderes Auto kurz vor dem geblitz werden überholt. Meine Hoffnung ist, das evtl das Auto mit auf dem Blitzerfoto ist. Nehme ich richtig an, das Blitzer Fotos passend zugeschnitten werden? Vllt was der Blitzer nicht richtig aufgestellt gewesen und ich komme unter 41 kmh?

Der Nachbar kann es schriftlich bestätigen. Auch habe ich eine EV und sogar ein Video mit seiner Aussage angeboten, die meinten einfach, dass die mir nicht glauben.
Falls ich klagen sollte, mit was für Kosten muss ich rechnen und wie sieht die Erfolgschance mit der Aussage des Nachbarn(ist eine Familie, die es ebenfalls bezeugen könnten) aus? Kriege ich die Kosten erstattet und was ist, wenn ich das Geld für die Klage nicht aufbringen kann?

Ist der Bescheid nun rechtskräftig und habe ich eine Frist für eine Klage, oder ist der Bescheid nun Rechtskräftig, ich muss den Lappen abgeben und das Busgeld ersteinmal zahlen und ich kann klagen wann ich will?

Kann ich trotz alldem trotzdem noch Akteneinsicht fordern?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Meine Hoffnung ist, das evtl das Auto mit auf dem Blitzerfoto ist.


Das ist aber ein sehr dünner Strohhalm.

Zitat:
Meine Hoffnung ist, das evtl das Auto mit auf dem Blitzerfoto ist. Nehme ich richtig an, das Blitzer Fotos passend zugeschnitten werden? Vllt was der Blitzer nicht richtig aufgestellt gewesen und ich komme unter 41 kmh?


Du hoffst also nicht nur, dass der Falsche geblitzt wurde sondern auch noch, dass der Überholte schneller war als Du?

Zitat:
Falls ich klagen sollte, mit was für Kosten muss ich rechnen und wie sieht die Erfolgschance mit der Aussage des Nachbarn(ist eine Familie, die es ebenfalls bezeugen könnten) aus?


Dass der Wiedereinsetzung in den vorherigen Zustand stattgegeben wird halte ich für denkbar. Dass dann der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erfolgreich ist, halte ich für sehr unwahrscheinlich.

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#11
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3585 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von hh):
Dass der Wiedereinsetzung in den vorherigen Zustand stattgegeben wird halte ich für denkbar. Dass dann der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erfolgreich ist, halte ich für sehr unwahrscheinlich.
Dem ist nichts hinzuzufügen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von hh):
Du hoffst also nicht nur, dass der Falsche geblitzt wurde sondern auch noch, dass der Überholte schneller war als Du?


Er hofft offenbar darauf, daß bei zwei nebeneinander fahrenden Autos auf dem Foto nicht klar ist, wer von den beiden nun gemessen wurde. Zweifel (etwa ob der Überholte beim Überholvorgang Gas gegeben hat) gingen dann ja zugunsten des TE.

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#13
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3585 Beiträge, 971x hilfreich)

Bilder, die nicht eideutig einem bestimmten Fahrzeug zugeordnet werden können werden aussortiert. Die Wahrscheinllichkeit, dass die Messung nich tverwertbar ist, ist also denkbar gering.

Zudem könnte man, wenn überhaupt, auf diesem Wege die Messung nur mit Anwalt und Sachverständigem einigermaßen erfolgversprechend anfechten. Kostenpunkt ungefähr im mittleren 4-stelligen Bereich. Ohne Rechtsschutzversicherung also ein kostenintensives und dennoch wenig erfolgversprechendes Unterfangen.

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