Blitzer-Fotos

27. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
Rendsburger
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)
Blitzer-Fotos

Wer kann mir sagen wem die Original-Fotos/Negative von "Blitzer-Fotos" gehören? Muss die Bussgeldstelle diese herausgeben oder dürfen die uneingeschränkt gespeichert werden?
(Nach Bezahlung des Bussgeldes)

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14937 Beiträge, 4573x hilfreich)

Hallo Rendsburger,

ich würde sagen, dass Fotos immer dem gehören, der sie gemacht hat; also hier der Behörde (oder vielleicht dem Beamten vor Ort;-), jedenfalls nicht dem Geblitzten.

MfG Stefan

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#2
 Von 
Dumbele
Status:
Schüler
(427 Beiträge, 118x hilfreich)

urheberrecht und löschung nach beendigung des Verfahrens.

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"Dumbele"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14937 Beiträge, 4573x hilfreich)

Hallo Dumbele,

quote:
urheberrecht und löschung nach beendigung des Verfahrens.
Und was soll uns das jetzt sagen? Sorry, aber ein so dahingeklatschter Satz* hilft bestimmt nicht weiter.

Wer hat das Urheberrecht? (hatte ich aber schon geschrieben)
Ist das Löschen pflicht? (nein, ist es nicht, wird aber wohl meist gemacht)
Hat der Geblitzte einen Anspruch auf Löschung? (nein, hat er nicht)

MfG Stefan

* eigentlich wollte ich dieses unverschämte etwas ja gar nicht als Satz bezeichnen

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