Wer kann mir sagen wem die Original-Fotos/Negative von "Blitzer-Fotos" gehören? Muss die Bussgeldstelle diese herausgeben oder dürfen die uneingeschränkt gespeichert werden?
(Nach Bezahlung des Bussgeldes)
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Blitzer-Fotos
27. Mai 2011
Thema abonnieren
Frage vom 27. Mai 2011 | 18:40
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 2x hilfreich)
Blitzer-Fotos
#1
Antwort vom 28. Mai 2011 | 01:42
Von
Status: Wissender (14937 Beiträge, 4573x hilfreich)
Hallo Rendsburger,
ich würde sagen, dass Fotos immer dem gehören, der sie gemacht hat; also hier der Behörde (oder vielleicht dem Beamten vor Ort;-), jedenfalls nicht dem Geblitzten.
MfG Stefan
#2
Antwort vom 28. Mai 2011 | 18:10
Von
Status: Schüler (427 Beiträge, 118x hilfreich)
urheberrecht und löschung nach beendigung des Verfahrens.
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"Dumbele"
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#3
Antwort vom 28. Mai 2011 | 18:38
Von
Status: Wissender (14937 Beiträge, 4573x hilfreich)
Hallo Dumbele,
quote:Und was soll uns das jetzt sagen? Sorry, aber ein so dahingeklatschter Satz* hilft bestimmt nicht weiter.
urheberrecht und löschung nach beendigung des Verfahrens.
Wer hat das Urheberrecht? (hatte ich aber schon geschrieben)
Ist das Löschen pflicht? (nein, ist es nicht, wird aber wohl meist gemacht)
Hat der Geblitzte einen Anspruch auf Löschung? (nein, hat er nicht)
MfG Stefan
* eigentlich wollte ich dieses unverschämte etwas ja gar nicht als Satz bezeichnen
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