Blitzer Roteampel

27. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
Watthierlos
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Blitzer Roteampel

Hallo zusammen,
Zu mir Fahr Anfänger etwas über ein Jahr.
Heute auf den Rückweg von der Arbeit (2) zweispurig kam es zur eine knappe Situation (30 er zone) Ich bin auf die gesagte Ampel gefahren welche grün gewesen ist. Hinter mir ein etwas aufdringlicher Fahrer welche sehr eng aufgefahren ist.

Die Ampel schlug auf gelb zu wollte eigentlich bremsen doch der Herr hinter mich meinte diese nicht zutun er kam näher.. Ich musste somit weiterfahren da nette Herr sonst in meine Kofferraum gewesen wäre.. Ich fuhr somit weiter Ampel war noch gelb doch auf einmal schlug sie auf rot um ich sah es nur doch ein abbremsen wäre mit einem Unfall geendet. Ich war schon über der Ampel vll 1 oder 2 sec rot und auf einmal Blitze es zweimal..

Ich habe echt bange das ich meinen Führerschein verliere..

Jetzt meine Frage was habe ich zu erwarten? Sollte ich sobald der Brief kommt Wiederspruch einlegen?

Hoffe mir kann jemand helfen
Mit freundlichen Grüßen

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47504 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Jetzt meine Frage was habe ich zu erwarten?


Wenn es weniger als 1s war, dann beträgt das Bußgled 90€ zzgl. 28,50€ Gebühren und 1 Pkt.
Wenn es mehr als 1s war, dann beträgt das Bußgled 200€ zzgl. 28,50€ Gebühren und 2 Pkte., sowie 1 Monat Fahrverbot.

Es handelt sich in beiden Fällen um einen A-Verstoß, der einen Probezeitverlängerung und ein Aufbauseminar nach sich zieht.

Zitat:
Sollte ich sobald der Brief kommt Wiederspruch einlegen?


Mit welcher Begründung? Du schreibst doch selbst, dass die Ampel bereits rot war.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Watthierlos):
Ich musste somit weiterfahren



Völliger Unfug, Du hättest bremsen sollen.

Zitat (von Watthierlos):
Sollte ich sobald der Brief kommt Wiederspruch einlegen?

Dafür gibt es nach Deiner Schilderung keinen Grund. Es ist ein zu ahndender Rotlichtverstoß.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Watthierlos
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Zitat (von Watthierlos):
Ich musste somit weiterfahren



Völliger Unfug, Du hättest bremsen sollen.

Zitat (von Watthierlos):
Sollte ich sobald der Brief kommt Wiederspruch einlegen?

Dafür gibt es nach Deiner Schilderung keinen Grund. Es ist ein zu ahndender Rotlichtverstoß.

Berry


Also ich hätte lieber einen unfall inkauf nehmen sollen?.. Nur weil jemand meint durchgehend drängeln zu müssen? Verstehe ich das richtig?!

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#4
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Watthierlos):
Also ich hätte lieber einen unfall inkauf nehmen sollen?.. Nur weil jemand meint durchgehend drängeln zu müssen? Verstehe ich das richtig?!

Ja. Das ist dann das "Problem" des Drängelnden.
Wie hat er es eigentlich geschafft, rechtzeitig zu bremsen?
Insbesondere bei mageren 30 km/h. So schnell ist das nicht, als würde die Ampel unvermittelt auf Rot schalten. Da sind noch min. 3s Gelbphase in denen man sprichwörtlich dreimal bremsen kann (oder eben einmal sachte)... Oder man kommt eben noch bei Gelb drüber und wird nicht geblitzt.
Alles andere ist recht unglaubwürdig.

-- Editiert von NaibaF123 am 27.08.2019 18:09

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#5
 Von 
nyr
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 79x hilfreich)

Richtig.

Abgesehen davon erscheint mir das Ganze etwas unplausibel. Zwischen Ampel ist grün und Ampel ist 1-2 Sekunden lang rot liegen ein paar Sekunden. Da hätte man mehr als genug Zeit gehabt.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47504 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Also ich hätte lieber einen unfall inkauf nehmen sollen?.. Nur weil jemand meint durchgehend drängeln zu müssen? Verstehe ich das richtig?!


Sagen wir mal so:
Ich glaube nicht, dass es zu einem Unfall gekommen wäre, wenn Du gebremst hättest. Jetzt beweise mal, dass es doch geknallt hätte.

Ich nehme dabei an, dass Dein Hintermann nicht über die rote Ampel gefahren ist, sondern angehalten hat.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von hh):
Ich nehme dabei an, dass Dein Hintermann nicht über die rote Ampel gefahren ist, sondern angehalten hat.

...und wenn es nicht so gewesen ist, dürfte das auf dem Foto des TE deutlich zu erkennen sein. Mitunter würde das Messergebnis dadurch sogar ungültig werden.

0x Hilfreiche Antwort

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