Blitzer - Ich mache von meinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch?

5. Februar 2012 Thema abonnieren
 Von 
bostongreen
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)
Blitzer - Ich mache von meinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch?

Hallo zusammen,

nehmen wir an Person X wird mit 30 km/h Überschreitung innerhalb geblitzt (Poliscan Speed stationär), das Fzg. ist auf den Onkel von Person X angemeldet.
Der Onkel erhält ein Anschreiben, indem er angeben zum Fahrer machen soll, weil er anscheined als Fahrzeugführer nicht in Betracht kommt.
Es gibt folgende Möglichkeiten:
"Ich mache von meinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch"
"Das Fahrzeug wurde gelenkt von"
"Das Fahrzeug wurde zur Tatzeit ü´berlassen an"
Was soll man da am geschicktesten antworten?
Besteht die Möglichkeit das der Sohn des Fahrzeugführers evtl. die Tat zu Last gelegt bekommt?
Quasi der Cousin von Person X.
Wäre es Vorteilhaft wenn der Onkel (der Fahrzeughalter) angibt das Person X gefahren ist? Das Fzg ist Deutschland zugelassen der Onkel und Cousin sind wohnhaft in Deutschland. Person X wohnt in USA.
Kommt der Bußgeldbescheid nach USA?


Danke für Eure Hilfe
MfG







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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.06.2012 09:58:36
Status:
Praktikant
(571 Beiträge, 281x hilfreich)

Dann würde ich "das Fahrzeug wurde gelenkt von X" angeben. Ich denke nicht, dass die Bescheide in die USA geschickt werden. Unwahrscheinlich.

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#2
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,

quote:
Besteht die Möglichkeit das der Sohn des Fahrzeugführers evtl. die Tat zu Last gelegt bekommt?
Quasi der Cousin von Person X.


Wie soll das gehen? Sippenhaft war gestern;)

Der Onkel könnte auch sagen, er ist nicht selbst gefahren, und weiß nicht wer das auf dem Bild ist. Das würde im schlimmsten Fall die Verpflichtung zum Führen eines Fahrtenbuchs nach sich ziehen. Bin schon 3x mit dem KFZ meiner Frau geblitzt worden und haben noch nie bezahlt, wahrscheinlich Glück gehabt.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

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#3
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Ein Zeugnisverweigerungsrecht hat er nur bei Frau und Kindern. Klar kann er den Ami angeben.

Ob man das glaubt ist ne andere Sache, die Polizei kann auch ermitteln wer der Fahrer ist. Mit den Namen der näheren Familie und Bewohner des Hauses und den Führerscheinbilder ist das schnell gemacht. Gerne kommt dann auch mal ein Streifenwagen und schaut nach.

Ist und bleibt der Täter in den USA ist die Sache schnell verjährt.



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#4
 Von 
bruce-bruce-bruce
Status:
Schüler
(204 Beiträge, 85x hilfreich)

Wenn allerdings angegeben wird, dass der Fahrzeugführer angeblich in den Staaten leben würde und die Ermittlungen ergeben, dass der Cousin gefahren ist, dann kommt der Onkel in Teufelsküche, weil er sich wegen einer Falschaussage verantworten muss.

Clever ist es:

Der Onkel gibt erst mal jemanden an, der nicht in Frage kommt. Dieser sollte wissen, dass sein Name genannte wird. Dann wird diese "unschuldige" Person angeschreiben, weil man ihn als Fahrzeugführer belastet hat. AUf das erste Schreiben antwortet diese Person nicht und wartet auf die Erinnerung.

Auch darauf wird nicht geantwortet und diese Person wartet auf den Bußgeldbescheid. Kurz vor Ablauf der Einspruchsfrist legt die unschuldige Person EInspruch ein und gibt an, dass er nicht gefahren ist. Dass er nicht gefahren ist, ist ja Dank eines otos klar zu beweisen.

Ziel dieser ganzen Nummer wäre das Erreichen der Verjährungsfrist gegen Dritte. Diese tritt mit ABlauf von drei MOnaten nach Tattag ein.

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#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13687 Beiträge, 4353x hilfreich)

Hallo,

quote:
Wenn allerdings angegeben wird, dass der Fahrzeugführer angeblich in den Staaten leben würde und die Ermittlungen ergeben, dass der Cousin gefahren ist, dann kommt der Onkel in Teufelsküche, weil er sich wegen einer Falschaussage verantworten muss.
Was soll denn das? Es steht doch fest, dass der Fahrer (X) in den USA wohnt. Mich wundert zwar auch, dass wohl versucht werden soll, die Tat von dem Amerikaner auf den Cousin zu schieben, und es ist daher zu vermuten, dass uns der TE belogen hat, aber noch ist es Stand der Dinge.

quote:
Clever ist es:

Der Onkel gibt erst mal jemanden an, der nicht in Frage kommt.
Toll, und das soll dann keine Falschausage sein?

MfG Stefan

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