Blitzer und nun....

23. Juli 2005 Thema abonnieren
 Von 
blackdia
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 15x hilfreich)
Blitzer und nun....

Ich wurde mit meiner Schwesters Auto geblitzt mit 41 zuviel! Sie hat das erste schreiben bekommen wonach ihr die tat vorgeworfen worden ist ! Sie sollte nunmindestens Angaben zur PErson machen, dies tat sie nicht. Jetzt, knapp 2 einhalb monate später gibt es den gleichen brief an mich adressiert! Muss ich darauf antworten? hatte zu dem zeitpunkt eine sonnenbrille auf also es ist schwer zu erkennen wer es war! zudem hat meine Mutter und Vater eine ähnliche Frisur! Was passiert, wenn ich auch keine Angaben zur Person mache, und den Briefg ignorier? Die Beweiszeit ist doch 3 Monate oder? sie würde in 15 Tagen ablaufen !?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

Beginnt die Beweiszeit nicht an dem Tag, an welchem geblitzt wurde?

Gruss
MichiM

-----------------
"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus ;) "

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

Ich gehe davon aus, dass Sie einen Anhörungsbogen als Beschuldigter bekommen haben.

1. Angaben zur Person müssen Sie machen. Lediglich Angaben zum eigentlichen Sachverhalt und/oder zur Fahrereigenschaft können Sie verweigern.

2. Die Tatsache, dass nur offensichtlich gegen Sie ermittelt wird, zeigt, dass die Polizei hier schon einige Ermittlungsarbeit geleistet hat. Auch kann das Foto so schlecht wohl nicht sein. Überlegen Sie doch mal, wie man nun wohl auf Sie als möglichen Fahrer gekommen ist (z.B. Vergleich des Blitzerfotos mit einem Foto aus der Einwohnermeldeamtskartei)

3. In punkto Verjährung dürften Sie - bisher jedenfalls - schlechte Karten haben, weil

§ 33 Unterbrechung der Verfolgungsverjährung

(1) Die Verjährung wird unterbrochen durch

1.

die erste Vernehmung des Betroffenen, die Bekanntgabe, dass gegen ihn das Ermittlungsverfahren eingeleitet ist, oder die Anordnung dieser Vernehmung oder Bekanntgabe,
2.

jede richterliche Vernehmung des Betroffenen oder eines Zeugen oder die Anordnung dieser Vernehmung,

.......

(2) Die Verjährung ist bei einer schriftlichen Anordnung oder Entscheidung in dem Zeitpunkt unterbrochen, in dem die Anordnung oder Entscheidung unterzeichnet wird. Ist das Schriftstück nicht alsbald nach der Unterzeichnung in den Geschäftsgang gelangt, so ist der Zeitpunkt maßgebend, in dem es tatsächlich in den Geschäftsgang gegeben worden ist.

(3) Nach jeder Unterbrechung beginnt die Verjährung von neuem. Die Verfolgung ist jedoch spätestens verjährt, wenn seit dem in § 31 Abs. 3 bezeichneten Zeitpunkt das Doppelte der gesetzlichen Verjährungsfrist, mindestens jedoch zwei Jahre verstrichen sind. Wird jemandem in einem bei Gericht anhängigen Verfahren eine Handlung zur Last gelegt, die gleichzeitig Straftat und Ordnungswidrigkeit ist, so gilt als gesetzliche Verjährungsfrist im Sinne des Satzes 2 die Frist, die sich aus der Strafdrohung ergibt. § 32 bleibt unberührt.

(4) Die Unterbrechung wirkt nur gegenüber demjenigen, auf den sich die Handlung bezieht. Die Unterbrechung tritt in den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 1 bis 7, 11 und 13 bis 15 auch dann ein, wenn die Handlung auf die Verfolgung der Tat als Straftat gerichtet ist.

Es gibt noch einige Dinge mehr, die die Verjährung unterbrechen. Die sind aber hier wohl nicht von Bedeutung.

Ich denke, man ist hier bereits auf Sie als Fahrer gestoßen. Wenn Sie nun keine weiteren Angaben machen, oder den Brif gar nicht beantworten, wird ein Bußgeldbescheid gegen Sie erlassen werden.
Konsequenz innerhalb geschlossener Ortschaft: 125,-- Euro Bußgeld + 25,60 Euro Gebühren + 4 Punkte + 1 Monat Fahrverbot, außerhalb geschlossener Ortschaft: 100,-- Euro Bußgeld + 25,60 Euro Gebühren + 3 Punkte + 1 Monat Fahrverbot. Dieses sind die Regelsätze. Sofern Sie "vorbelastet" sein sollten, können diese auch erhöht werden. Sind Sie noch in der Probezeit, wird ein kostenpflichtiges Aufbauseminar hinzukommen.
Sofern es keine konkreten Anhaltspunkte dafür gibt, die Radarmessung als solche anzufechten, sehe ich hier keine Chance für Sie. Im Übrigen - meine perönliche Meinung - bei 41 km/h zu viel ist auch durchaus mal ein Denkzettel angebracht.

Gruß,

Axel


0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blackdia
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 15x hilfreich)

danker erstmal....nur reicht es als beweis um mich zu überführen aus, das foto vom einwohnermeldeamt mit dem blitzerfoto zu vergleichen? Mein Vater sieht mir ebenfalls sehr ähnlich? außerdem warum muss der fahrer gerade aus der familie kommen? theorethisch brauche ich doch garnicht zugeben dass ich gefahren bin oder? habe doch außerdem auf dem pic eine sonenbrille auf ! Was passiert denn wenn ich es abstreite? ich mein es gibt auch in meiner umgebung mehrere die die gleiche frisur und aussehen haben wie ich?!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
gustl
Status:
Lehrling
(1081 Beiträge, 164x hilfreich)

Vermutlich sehen sich in eurer Stadt alle ähnlich (seit ihr alle verwandt? ;) )
Also nun mal Spaß beiseite.....

Interessant wäre es, WIE die Behörde auf sie als Fahrer gekommen ist!
Denn das die Behörde jetzt jeden in Frage kommenden Familienangehörigen anschreibt, halte ich für sehr unwahrscheinlich....
Natürlich brauchen sie außer den Personalien gar nix angeben (da sie m.E. Betroffener [Beschuldigte gibt es im Strafverfahren] sind) ....dann wird der Fall vermutlich vor Gericht landen. Ich schätze, dass die Behörde bei einem derartigen Verstoß nicht einfach den "Schwanz einzieht" und die Sache einstellt.
Die Frage ist jetzt, reden sie sich ein, dass sie nicht erkennbar sind oder sind sie es wirklich nicht. Natürlich ist der Fotoabgleich der 1.Schritt, weiterhin sind Befragungen in der Nachbarschaft möglich (was sehr "angenehm" is, wenn die Nachbarn das eigene Foto vorgehalten bekommen und gefragt wird, ob sie die Person kennen)....und letztendlich entscheidet das Gericht, wie es die Beweislage einschätzt+würdigt!


-----------------
"Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

Seit wann liegt beim Einwohnermeldeamt ein Foto von den Bürgern?

Ich bin mir sicher, dass die POlizei in der Nachbarschaft ermittelt hat - Foto unter die Nase gehalten und gefragt, ob man den/die Person kennt.

Gruß karamel

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
gustl
Status:
Lehrling
(1081 Beiträge, 164x hilfreich)

@karamel
Seit man beim Einwohnermeldeamt den Personalausweis beantragt....da wird ein Foto hinterlegt - außer ihr erledigt das noch beim "Dorfältesten", dann hat der das Bild! ;)
Also wenn die Nachbarschaft schon befragt wurde, dann war vermutlich ziemlich eindeutig der "Fahrer" ermittelbar - denn sonst wäre kein Anhörungsbogen versandt wurden (sondern eher weiterermittelt oder eingestellt)

-----------------
"Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

Ganz sicher: Beim Einwohnermeldeamt gibt es Fotos; Stichwort Personalausweis.
Da der Fahrzeughalter die Aussage verweigert hat, ist es natürlich naheliegend, dass er selber, oder ein naher Angehöriger, das Fahrzeug gefahren hat. Also wird im Umfeld des Fahrzeughalters ermittelt. Einwohnermeldeamt ist eine Möglichkeit, Befragung der Nachbarschaft eine andere. Auf jeden Fall ist die ermittelnde Behörde auf Dich als möglichen Fahrer gekommen, demzufolge kann das Foto nicht so schlecht sein, wie Du meinst. Natürlich steht es Dir frei, den Vorwurf abzustreiten. Dann ergeht vermutlich ein Bußgeldbescheid, gegen den Du Einspruch einlegen kannst. Dann kommt es zu einer Gerichtsverhandlung, zu der Dein persönliches Erscheinen angeordnet wird. Spätestens dort hat man dann die Möglichkeit, das Foto mit Dir zu vergleichen und es wird sich zeigen, ob Du zu erkennen bist, oder nicht. Wenn Du unbedingt darauf hinaus willst, dass man Dich nicht erkennen kann, dann schalte einen RA ein, der die Akte nebst Foto anfordert. Dann kannst Du Dir selber ansehen, wie gut oder wie schlecht Deinen Chancen sind.

Fazit: Du hast einen Fehler gemacht. Jetzt versuch nicht Dich da heraus zu winden, sondern steh dazu und trage die Konsequenzen.

Gruß,

Axel

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
gustl
Status:
Lehrling
(1081 Beiträge, 164x hilfreich)

@AxelK
sehr ausführlich beantwortet....bleiben eigentlich keine Fragen mehr!
Das Foto sollte ja schon vorliegen - zum einen im "1. Brief" an den Halter und nun vemutlich nochmal bei dem Brief an den wirklichen "schlimmen Finger"!
Die Originale sind i.d.R. eh noch besser als die Abdrucke - also könnte man sich durchaus schon ohne RA ein Bild machen (gutes Wortspiel - gelle?) ob die Kosten für einen RA nur rausgeworfenes Geld sind!

-----------------
"Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
blackdia
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 15x hilfreich)

na klar habe ich einen fehler gemacht ! Also wenn es heutzutage nur noch nach einem foto geht wonach man entscheidet dann weiß ich auch nicht! klar ist das foto nicht schlecht ! aber ohne augen, durch brille verdeckt denke ich nicht dass man eindeutig auf mich kommt ! aber ist schon klar.....
naja denn muss ich wohl die schuld eingestehen !!! danke nochmal....

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Tommy21
Status:
Praktikant
(610 Beiträge, 132x hilfreich)

"Also wenn es heutzutage nur noch nach einem foto geht wonach man entscheidet dann weiß ich auch nicht! klar ist das foto nicht schlecht ! aber ohne augen, durch brille verdeckt denke ich nicht dass man eindeutig auf mich kommt !"

Sehr gute Einstellung!! Ich würde es an Ihrer Stelle auf ne Gerichtsverhandlung ankommen lassen!!
Da können sich dann mal Gutachter mit dem Photo beschäftigen und die wollen ja schließlich auch was verdienen, oder?

Gruss,
Tommy

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
blackdia
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 15x hilfreich)

naja war eben bei meinem anwalt und der meinte ich solle auch diesen brief erstmal ignorieren und dann den Bußgeldbescheid abwarten ! danach meint sie wird erstmal akteneinsicht genommen und dann entschieden ob wir es aktzeptieren oder nicht !
klar habt ihr ja recht aber es ist nur ziemlich schwer eine ein monatige sperre zu verkraften wenn man auf das auto angewiesen ist ! Und ich bin nun wirklich kein raser, das wären auch meine ersten punkte....aber es geht nur noch ums geld verdienen ! bei dem blitzer zumindest....auf einer leeren auobahn .....

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
gustl
Status:
Lehrling
(1081 Beiträge, 164x hilfreich)

....na zum Glück
Ich hatte ehrlichgesagt schon Sorge, dass bei diesem Fall etwa kein RA die Möglichkeit bekommen sollte, das Spritgeld für den nächsten Tankstopp zu "verdienen"!!!
Aber zum Glück wurde ja jetzt ein RA eingeschaltet, der sich nun auch wieder die Wochenendausfahrt leisten kann..... ;)

-----------------
"Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!"

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
blackdia
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 15x hilfreich)

darum gehts doch net sind doch nur die gründe vom Fahrverbot !!!

außerdem ist der Rechtsanwalt ein guter bekannter :-)

-- Editiert von blackdia am 26.07.2005 11:08:07

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

"Also wenn es heutzutage nur noch nach einem foto geht wonach man entscheidet dann weiß ich auch nicht!"

Worauf sonst soll es denn bitte ankommen, wenn es darum geht, den Fahrer zu ermitteln und zu überführen?

"ihr ja recht aber es ist nur ziemlich schwer eine ein monatige sperre zu verkraften wenn man auf das auto angewiesen ist!"

Ein Grund mehr, sich an die Vorschriften zu halten.

"aber es geht nur noch ums geld verdienen ! bei dem blitzer zumindest....auf einer leeren auobahn ....."

Sie sind immerhin 41 km/h zu schnell gefahren. Das ist nun wahrlich kein Pappenstiel. An der Stelle galt eine Geschwindigkeitsbegrenzung. Die haben Sie nicht eingehalten. Es wurde eine Kontrolle durchgeführt, Sie wurden erwischt. Fertig. Das hat nicht das geringste mit Geldschneiderei zu tun.

"darum gehts doch net sind doch nur die gründe vom Fahrverbot !!!"

Die Gründe sind klar: Sie haben sich nicht an die Vorschriften gehalten. Die Konsequenzen dafür regelt das Gesetz.

"außerdem ist der Rechtsanwalt ein guter bekannter :-)

Auch dann ist er gesetzlich verpflichtet, seine Leistung in Rechnung zu stellen. Spätestens dann, wenn er offiziell tätig wird, also Akteneinsicht fordert.

"das wären auch meine ersten punkte"

Was lediglich beweist, dass Sie bisher noch nicht erwischt wurden.

Sorry für die harten Worte. Aber Verständnis oder Mitleid können Sie an dieser Stelle von mir jedenfalls nicht erwarten.

Gruß,

Axel

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

irgendwie kann ich mich über die Leute nur wundern, die so selbstverständlich davon ausgehen, dass Gesetze und Vorschriften nur dann zu beachten sind, wenn sie selbst deren Sinn durchschauen.

Das mit dem Foto beim Einwohnermeldeamt ist also nur dann der Fall, wenn ich bei dem Amt schon mal einen Ausweis beantragt habe. Gut zu wissen!

Gruß karamel

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

hatte ich auch letztens, da hat der Polizist anhand meines Fotos beim der Gemeinde mich identifiziert, ich muss sagen selbst die Kopie des Fotos war besser als das im Pass.

Aber wenn das über RA und Rechtsschutz läuft, dann zahlt die Versicherung zumindest noch die 26 EUR Gebühr.

Gruß

Michael

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
blackdia
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 15x hilfreich)

klar ist ja richtig mal sehen was bei raus kommt ! wenn man alles immer so hinnimmt dann brauchen wir keine RA ! Rechtsschutz ist vorhanden.....ich werde es ja dann sehen ! lieben gruß und trotzdem danke für eure infos !!!

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

Tu mir bitte einen großen Gefallen: Leg gegen den Bußgeldbescheid Einspruch ein, lass es auf ein Gerichtsverfahren ankommen und argumentiere vor Gericht bitte genau so, wie du es hier getan hast. Dann wird man sehr schnell zu dem Ergebnis kommen, dass Du die Höchstgeschwindkeit ganz bewußt und vorsätzlich deutlich überschritten hast. Bei Vorsatz werden die Regel-Strafsätze dann auch schnell mal verdoppelt. Viel Vergnügen.

Gruß,

Axel

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
gustl
Status:
Lehrling
(1081 Beiträge, 164x hilfreich)

@karamel
ein Bild ist vorhanden, wenn du schon einen Ausweis besitzt....auch wenn du ein "Zugezogener" bist, so liegt dein Foto eben in einem anderen Meldeamt....und wenn es um "einen richtigen Fall" geht, dann wird ganz fix dein Foto per Ersuchen bei dieser Behörde angefordert (schließlich steht in den Unterlagen, wo du dich bisher rumgetrieben hast)


-----------------
"Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.915 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen