Blitzerfoto Gesicht verdeckt. Zahlen?

8. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
Antares51
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 7x hilfreich)
Blitzerfoto Gesicht verdeckt. Zahlen?

https://imgur.com/a/18dJqWlHallo,
Ich würde geblitzt, jedoch ist mein Gesicht verdeckt. Deshalb habe ich nicht gezahlt. Nun wurden noch Verfahrensgebühren hinzugefügt und es wird behauptet ich wurde anhand meines Passbilder identifiziert. Ich könnte jetzt noch Einspruch einlegen. Was sagt ihr zu dem Bild?
https://imgur.com/a/18dJqWl

-- Editiert von Antares51 am 08.09.2019 16:02

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119445 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zitat (von Antares51):
jedoch ist mein Gesicht verdeckt.

Ich sehe kein verdecktes Gesicht.

Ich sehe eine verdeckte Augenpartie und eine Menge Identifikationsmerkmale die Übrig bleiben.



Zitat (von Antares51):
Zahlen?

Wenn man es nicht allzu teuer haben will, ja.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von Antares51):
Ich würde geblitzt,
Wen du dich selbst erkennst, können es auch andere. Wenn du zu schnell warst, was spricht dagegen die Strafe zu akzeptieren und zu zahlen?

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7121 Beiträge, 1489x hilfreich)

Mudpartie, Haaranatz ...alles erkennbar.

Im übrigen: Nicht-zahlen ist immer das schlechteste Mittel. Man hätte Widerspruch einlegen müssen

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16803x hilfreich)

Zitat:
Nun wurden noch Verfahrensgebühren hinzugefügt


Es war also ursprünglich ein Verwarnungsgeldangebot? Das ist in so einem Fall natürlich doof, wenn man das nicht gleich bezahlt hat.

Zitat:
Ich könnte jetzt noch Einspruch einlegen. Was sagt ihr zu dem Bild?


Ich würde auch sagen, dann man Dich identifizieren kann. Es könnte natürlich sein, dass der Richter dafür ein Gutachten beantragt und dann wird es richtig teuer.

Und für das nächste Mal:
Über Verwarnungsgeldangebote diskutiert man nicht. Die bezahlt man einfach außer es steht klar fest, dass man es nicht war.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119445 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zitat (von hh):
Es könnte natürlich sein, dass der Richter dafür ein Gutachten beantragt und dann wird es richtig teuer.

Ein Anthropologisch-biometrisches Identitätsgutachten liegt so zwischen 1000-3000 EUR.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von hh):
Über Verwarnungsgeldangebote diskutiert man nicht. Die bezahlt man einfach außer es steht klar fest, dass man es nicht war.

Oder es steht eindeutig fest, dass man nicht identifiziert werden kann. Hier wurden vor einiger Zeit mal Autofahrer von hinten geblitzt. Ohne Gesichtsfoto. Bei aller Liebe und Mühe. Ich als Halter könnte wirklich nicht bei der Identifizierung des Fahrers helfen, wenn ich keinen Fahrer sehe.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12314.12.2022 20:47:12
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 66x hilfreich)

Ich habe das Foto mal meinem Arbeitskollegen gezeigt, der seit über 10 Jahren 5 Tage die Woche mit mir arbeitet, ohne Nummernschild und ohne Erklärung.
Er hat mich eindeutig auf dem Foto identifiziert, trotz des Innenspiegels, der die Augenpartie verdeckt.

Soweit zum Thema, inwiefern die Augenpartie wichtig ist :-)

Aber trotzdem würde ich an ihrer Stelle lieber zahlen, sonst wird es teurer.

-- Editiert von essey am 09.09.2019 12:19

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3583 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Nicht-zahlen ist immer das schlechteste Mittel. Man hätte Widerspruch einlegen müssen
Das ist gleich 2x falsch.

1.) Der "Widerspruch" heißt Einspruch.

2.) Der Einspruch ist erst jetzt gegen den Bußgeldbescheid möglich. Gegen das Verwarngeldangebot gab es kein Rechtsmittel. Enzweder msn zahlt, oder man lässt es bleiben. Der TE hat sich für Letzteres entschieden. Hätte auch klappen können. Die Chance zu verlieren war aber größer.

1x Hilfreiche Antwort

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