Hi Leute,
ich wurde vor nem Monat geblitzt und habe nun Post erhalten. Dort wird aufgezeigt wo, wann ... ich geblitzt wurde. Habe im Internet gelesen (https://www.fahrverbot.com/fahrverbot-umgehen/), dass man durch die genaue Prüfung des Bußgeldbescheides eine Strafe verhindern kann. Auf der Seite steht nämlich, dass es ein Beweismittel, nämlich das Blitzerphoto geben muss. Das ist auch vorhanden, nur erkennt man mich nicht darauf.
Jetzt die Frage: Ist das Grund genug, den Bußgeldbescheid abzuwehren?
Danke im Voraus
Blitzerphoto
13. August 2018
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Frage vom 13. August 2018 | 09:09
Von
Status: Frischling (43 Beiträge, 33x hilfreich)
Blitzerphoto
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#1
Antwort vom 13. August 2018 | 09:34
Von
Status: Gelehrter (10690 Beiträge, 4206x hilfreich)
ZitatJetzt die Frage: Ist das Grund genug, den Bußgeldbescheid abzuwehren? :
Wenn der Fahrer nicht zu erkennen ist, ja.
Es kann allerdings passieren, dass einem dann ein "besseres" Bild zugeschickt wird.
#2
Antwort vom 13. August 2018 | 10:30
Von
Status: Unbeschreiblich (120059 Beiträge, 39823x hilfreich)
ZitatHabe im Internet gelesen (https://www.fahrverbot.com/fahrverbot-umgehen/), dass man durch die genaue Prüfung des Bußgeldbescheides eine Strafe verhindern kann. :
Das ist schlicht und ergreifend Blödsinn.
ZitatAuf der Seite steht nämlich, dass es ein Beweismittel, nämlich das Blitzerphoto geben muss. :
Nein, das steht da nicht.
ZitatJetzt die Frage: Ist das Grund genug, den Bußgeldbescheid abzuwehren? :
Zumindest ihm mit Rechtsmitteln anzugreifen.
Wie "spatenklopper" schon sagte, kann es sein das es dann ein besseres Bild gibt. Oder ein anthropologisches Gutachten erstellte wird. Letzteres wird dann richtig teuer wenn man identifiziert wird.
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#3
Antwort vom 13. August 2018 | 12:20
Von
Status: Schlichter (7208 Beiträge, 1514x hilfreich)
Da das Kennzeichen ebenso bekannt ist, wünsche ich viel Spaß beim argumentieren. Kann gut sein, dass man zwar Glück hat, was den Bußgeldbescheid angeht, aber man danach ein Fahrtenbuch führen muss.
#4
Antwort vom 13. August 2018 | 14:16
Von
Status: Gelehrter (10690 Beiträge, 4206x hilfreich)
Zitataber man danach ein Fahrtenbuch führen muss. :
Naja, gäbe es für den Verstoß denn Punkte?
Und man verweigert ja nicht die Mitwirkung, aber wenn auf dem Bild einfach niemand zu erkennen ist......
-- Editiert von spatenklopper am 13.08.2018 14:16
#5
Antwort vom 22. August 2018 | 12:08
Von
Status: Philosoph (13735 Beiträge, 4362x hilfreich)
Hallo,
Ich bin mir nicht mehr sicher ob das noch ein Argument ist (man hört Gegenteiliges).Zitat:Naja, gäbe es für den Verstoß denn Punkte?
Das ist jedenfalls keines. Denn als Halter trägt man halt die Verantwortung für sein Fahrzeug.Zitat:Und man verweigert ja nicht die Mitwirkung, aber wenn auf dem Bild einfach niemand zu erkennen ist......
Und genau für die Fälle wo der Halter sein Auto beliebig verleiht gibt es ja das Fahrtenbuch (es ist keine Strafe, sondern eine Hilfe).
Stefan
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