Blitzerphoto

13. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
recht1993
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 33x hilfreich)
Blitzerphoto

Hi Leute,

ich wurde vor nem Monat geblitzt und habe nun Post erhalten. Dort wird aufgezeigt wo, wann ... ich geblitzt wurde. Habe im Internet gelesen (https://www.fahrverbot.com/fahrverbot-umgehen/), dass man durch die genaue Prüfung des Bußgeldbescheides eine Strafe verhindern kann. Auf der Seite steht nämlich, dass es ein Beweismittel, nämlich das Blitzerphoto geben muss. Das ist auch vorhanden, nur erkennt man mich nicht darauf.
Jetzt die Frage: Ist das Grund genug, den Bußgeldbescheid abzuwehren?

Danke im Voraus

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10690 Beiträge, 4206x hilfreich)

Zitat (von recht1993):
Jetzt die Frage: Ist das Grund genug, den Bußgeldbescheid abzuwehren?

Wenn der Fahrer nicht zu erkennen ist, ja.

Es kann allerdings passieren, dass einem dann ein "besseres" Bild zugeschickt wird.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39823x hilfreich)

Zitat (von recht1993):
Habe im Internet gelesen (https://www.fahrverbot.com/fahrverbot-umgehen/), dass man durch die genaue Prüfung des Bußgeldbescheides eine Strafe verhindern kann.

Das ist schlicht und ergreifend Blödsinn.



Zitat (von recht1993):
Auf der Seite steht nämlich, dass es ein Beweismittel, nämlich das Blitzerphoto geben muss.

Nein, das steht da nicht.



Zitat (von recht1993):
Jetzt die Frage: Ist das Grund genug, den Bußgeldbescheid abzuwehren?

Zumindest ihm mit Rechtsmitteln anzugreifen.
Wie "spatenklopper" schon sagte, kann es sein das es dann ein besseres Bild gibt. Oder ein anthropologisches Gutachten erstellte wird. Letzteres wird dann richtig teuer wenn man identifiziert wird.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7208 Beiträge, 1514x hilfreich)

Da das Kennzeichen ebenso bekannt ist, wünsche ich viel Spaß beim argumentieren. Kann gut sein, dass man zwar Glück hat, was den Bußgeldbescheid angeht, aber man danach ein Fahrtenbuch führen muss.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10690 Beiträge, 4206x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
aber man danach ein Fahrtenbuch führen muss.


Naja, gäbe es für den Verstoß denn Punkte?
Und man verweigert ja nicht die Mitwirkung, aber wenn auf dem Bild einfach niemand zu erkennen ist......

-- Editiert von spatenklopper am 13.08.2018 14:16

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#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13735 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Naja, gäbe es für den Verstoß denn Punkte?
Ich bin mir nicht mehr sicher ob das noch ein Argument ist (man hört Gegenteiliges).

Zitat:
Und man verweigert ja nicht die Mitwirkung, aber wenn auf dem Bild einfach niemand zu erkennen ist......
Das ist jedenfalls keines. Denn als Halter trägt man halt die Verantwortung für sein Fahrzeug.
Und genau für die Fälle wo der Halter sein Auto beliebig verleiht gibt es ja das Fahrtenbuch (es ist keine Strafe, sondern eine Hilfe).

Stefan

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