Blut Test

9. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
lowbob187
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Blut Test

Hallo, ich habe gestern beim einparken ein Auto leicht tuschiert worauf die Polizei gekommen ist um den Unfall aufzunehmen dabei meinte die Polizistin das ich rote Augen hätte und fragte ob ich schon mal Drogen genommen hätte was ich verneinte darauf bot sie mir ein Drogen test an dem stimmte ich nicht zu worauf ein Blut Test veranlasst wurde. nun meine Frage ich hatte ca 15 std vorher einen geraucht und davor eine Woche gar nicht bin auch noch in der Probezeit was denkt ihr womit ich rechnen muss ? Gruß

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lowbob187
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Kann mir keiner Helfen ?

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32875 Beiträge, 17266x hilfreich)

was denkt ihr womit ich rechnen muss ? Na, mit dem vollen Programm: Verurteilung wegen § 315c StGB , Führerscheinentzug und keine Wiedererteilung ohne MPU.

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#3
 Von 
lowbob187
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja aber was ist wen der Der aktive THC-Wert unter 1 ist

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#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16521 Beiträge, 9303x hilfreich)

Zitat:
Ja aber was ist wen der Der aktive THC-Wert unter 1 ist

Dann kommt es zu keiner Verurteilung nach §315c.
Ob Sie Ihren Führerschein behalten dürfen, hängt dann an den Passv-Werten.

Sie sollten sich nicht verrückt machen, so lange das Ergebnis nicht vorliegt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
lowbob187
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort eine Frage hätte ich dann noch wie viel passiven wert müsste man den haben das er dann trotzdem weck ist

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#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16521 Beiträge, 9303x hilfreich)


Ab 150 ng/mL THC-COOH ("Passiv") steht der regelmäßige Konsum fest, da ist der Führerschein auf jeden Fall weg.

Wenn THC-COOH unter 150 ng/mL liegt, kommt es wieder auf den THC-Wert ("Aktiv") an.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
lowbob187
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

ok Vielen Dank für deine Antwort :dau:

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)

Ab 1,0 ng/ml Aktiv liegt eine Ordnungswidrigkeitsanzeige vor, die mit 500 EUR Bußgeld Gebühren plus den Kosten der Blutabnahme besteht.
Dann kommt die Verwaltungsrechtliche Geschichte, nämlich die Anordnung einer MPU mit einer kurzen Frist, die normalerweise nicht eingehalten werden kann im Bezug auf die Abstinenznachweise.
Daher sollte man wenn davon auszugehen ist, das der Aktive Wert über den Grenzwert ist, so schnell wie möglich einen Screeningvertrag abzuschließen.
Ansonsten wird einen bei Nichteinhaltung der Frist die Fahrerlaubnis entzogen.

Davon ab würde deine Probezeit um 2 Jahre verlängert, zudem musst du an einem besonderen Ausbauseminar teilnehmen.

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