Brauche Hilfe!! Fahrrad-Verkehrsunfall

10. Juni 2005 Thema abonnieren
 Von 
Gua
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Brauche Hilfe!! Fahrrad-Verkehrsunfall

Hallo!

Also, ich fuhr letztens (17.05.05) mit meinem Fahrrad nach der Arbeit auf meinem üblichen Heimweg nach Hause. Mein Weg führt mich über eine große Hauptstraße, welche nur einen Radweg besitzt. Da es sich um eine stark befahren Hauptstraße handelt, nutze ich diesen Radweg, obwohl dieser auf der mich falschen Straßenseite liegt. Wie gesagt, auf der anderen Seite befinden sich weder Radweg noch sonstige Markierungen, die ein Fahren mit dem Rad dort ermöglichen. Der Radweg, endet laut Beschilderung, einfach zwischendurch und geht in einen breiten Seitenstreifen über. Nach ca. 800m beginnt dann per Beschilderung wieder der Radweg. Dieses Teilstück ca. 800m, wird von allen Radfahren und Fußgängern normal benutzt. Mein Unfall passierte ungefähr 30m nach Radweg ENDE, ich befand mich also auf dem besagten Seitenstreifen, entgegengesetzt der Fahrtrichtung.

Mein Gegner wollte aus einer gut übersichtlichen und breiten Ausfahrt, ca. 30m nach Radweg ENDE, mit seinem PKW nach rechts abbiegen. Da er mit seinem PKW ca. 2 m vor der Seitenstreifenmarkierung, und somit auch mehr als genügend Platz zur Vorbeifahrt war, fuhr ich auch an ihm vorbei, bzw. versuchte es…
Ich konnte noch in seinem Gesicht sehen wie er nach links schaute um auf die passende Gelegenheit wartete abzubiegen. Ich dachte noch „na, du wirst ja wohl nicht…“ da war es schon zu spät, den Blick starr nach links gerichtet konnte er mich natürlich nicht sehen.
Das Bremsmanöver schlug fehl und so landete ich mich meinem Rad in seinen Kotflügel, bzw. er mit seinem Kotflügel in mein Rad. Ich war ja schon losgefahren, befand mich also schon auf halber höhe des PKW, erst dann fuhr ER los, hätte er nach Rechts geschaut, hätte er mich an dieser gut einsichtlichen Stelle klar sehen müssen.

Der PKW hat einen kleinen Schaden am Kotflügel, mein Rad fast einen Totalschaden.
Die herbei gerufene Polizei gab für das Protokoll an, das er der Hauptschuldige sei, wenn ich das richtig verstanden habe. Obwohl ich die „ Vermeintlich“ falsche Seite benutzt hatte.
Auf dem Unfallbericht, hat er die Nr.1 bekommen, was auch immer das bedeutet.
Heute hat mir sein Anwalt mitgeteilt, das ich bis zum 23.06.05 auf sein Konto 1.139 Euro überweisen solle, zwecks Außergerichtlicher Einigung.
Laut gegnerischem Anwalt, sei ich dem PKW im Stand in den Kotflügel gefahren.

Da ich überhaupt keine Erfahrungen in solchen Rechtsfragen habe, hoffe ich hier Hilfe zu finden, bevor ich zum Rechtsanwalt eile.
Ich bin für jede Hilfe dankbar.

Gruss
Gua

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dietmara
Status:
Schüler
(225 Beiträge, 60x hilfreich)

Ich würde einen Anwalt konsultieren, das erste Gespräch ist kostenfrei. Dann weiss man schon mal mehr. Ich denke doch mal das Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, die solche Kosten übernimmt.

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" Dem der Ruhe sucht,wird nur selten Ruhe gewährt."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Seit wann ist das 1. Gespräch kostenfrei?
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
tomPA
Status:
Schüler
(294 Beiträge, 57x hilfreich)

Das Angebot des gegnerischen Anwaltes ist für die abschliessende Reglung der Schuld (und Kosten) Frage nicht besonders aussagekräftig. Er vertritt halt seinen Mandanten und versucht an dessen Stelle das Maximum an Geld und das Minimum an Schuld herauszuholen.
Aus dem Bauch heraus würd ich vermuten dass seinem Mandanten zumindest eine gehörige Teilschuld anzulasten wäre. Da dein Gegenüber schon einen Anwalt eingeschaltet hat, würde ich dir raten, wenn du es dir leisten kannst, das selbe zu tun weil man als "Normalsterblicher" gegenüber Verkehrsrechtprofis einen ziemlich schweren Stand hat.
Kleiner Tip: Bevor du zum (kostenpflichtigen) Beratungsgespräch gehst, man Photos und/oder Videoaufnahmen von der Unfallstelle. Das erleichtert die Beratung und spart Kosten...

Tom

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#4
 Von 
Mussil
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 32x hilfreich)

Was ist überhaupt mit deinen Schadenersatzansprüchen (kaputtes Fahrrad etc.?). Ich würde auf jeden Fall einen RA einschalten, der kann die Ermittlungsakte der Polizei anfordern und Sie können dann über Ihren Anwalt Ihre Schadenersatzansprüche direkt beim Versicherer des Unfallgegners geltend machen.

Und auch wichtig: den Schadenfall parallel Ihrer Haftpflichtversicherung melden, die ggf. auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche für Sie übernimmt.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47631 Beiträge, 16834x hilfreich)

Ich hoffe, Du hast eine private Haftpflichtversicherung. Dann kannst Du Dir die Einschaltung eines Rechtsanwaltes sparen und der Versicherung die Diskussion mit dem Unfallgegener überlassen.

Solltest Du noch keine private Haftpflichtversicherung haben, dann würde ich Dir dringend empfehlen, diese abzuschließen. Beim nächsten Mal könnte auch jemand verletzt werden und das wird dann noch viel teurer.

Auf der anderen Seite solltest Du gegenüber der KfZ-Haftpflicht des Unfallgegeners Deine Schadenersatzansprüche geltend machen.

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