Hallo zusammen,
ich bin am verzweifeln, weil ich so viele Meinungen höre. Nun wollte ich hier noch einmal nachfragen. Folgender Fall:
Mein Vater ist mit seinem Auto auf einer Vorfahrtsstraße am Abend gefahren und aus einer Seitenstraße kam ein anderes Fahrzeug. Beide sind aneinander gestoßen. Der Schaden sah zunächst nicht so stark aus. Beide sind ausgestiegen. Die Person im anderen Auto war ziemlich jung, ca. Anfang/mitte 20. Jetzt kommt das dumme: aus Mitleid, weil der andere so jung war, hat mein Vater vorgeschlagen , nicht die Polizei zu rufen, da er so jung schien. Er würde sein Schaden zahlen und wir unseren. Der Junge aber tätigte die Aussage, mein Vater sei zu schnell gefahren und deshalb in ihm reingefahren. Als mein Vater sagte dann sollten wir doch die Polizei rufen, hat er doch sich einverstanden erklärt die Polizei nicht zu rufen. (Sehr dumm, ich weiß, aber er hatte Mitleid dass der Junge Probleme bekommen könnte und mein Vater kennt sich auch mit Unfällen gar nicht aus).
Der Schaden am Auto meines Vaters sah auch nicht so schwer aus. Am nächsten Tag(Bei Tag) hat er einen Freund gefragt und dieser meinte, dass es ca 6 bis 7 Tausend Euro kosten würde, den Schaden zu reparieren (Der Schaden sah auch viel schlimmer aus als erwartet). Außerdem erklärte der Kollege, dass die Versicherung der Gegenseite den Schaden bezahlen würde und nicht der Junge. Deshalb schlug er vor doch zur Polizei zu gehen. Daraufhin haben wir es bei der Polizei gemeldet. Diese haben die Aussage aufgenommen und Bilder von unserem Fahrzeug gemacht. Von der anderen Partei haben wir nur das Kennzeichen also keine anderen Personalien. Der Polizist meinte, er würde eine Streife zu denen schicken um ihre Aussage aufzunehmen, aber meinte dass es blöd gelaufen ist, weil es ein Tag später erst gemeldet wurde und die Gegenpartei nun eine andere Aussage tätigen könnte.
Nun einige Tage später kam ein Brief an von der Polizei, in der stand
,, Ihnen wird zur Last gelegt, den vorgenannten Verkehrsunfall verursacht bzw. mitverursacht zu haben. Sie schädigten durch Außer-Acht-Lassen der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfalt Andere durch Auffahren auf ein vorausfahrendes Fahrzeug."
,, Hiermit wird Ihnen Gelegenheit gegeben, sich zu dem Vorwurf schriftlich zu äußern (§§ 55 OWiG, 163a StPO). Sofern Sie sich nicht äußern wird davon ausgegangen, dass Sie von Ihrem Äußerungsrecht kein Gebrauch machen wollen. Dann kann ohne weitere Anhörung zur Sache oder Vorladung
- bei Ordnungswidrigkeiten ein Bußgeld gegen Sie erlassen werden
- bei Strafsachen Anklage erhoben oder ein Strafbefehl erlassen werden. ..."
Auf der letzten Seite kann man dann Angaben zur Sache machen, dort gibt es folgende Möglichkeiten:
- Ich habe die mir auf Seite 1 zur Last gelegte Tat begangen
- Ich äußere mich nicht zur Sache
- Ich habe die mir auf Seite 1 zur Last gelegte Tat nicht begangen
- Ich äußere mich über meine Verteidigerin/ meinen Verteidiger
Anhand des Schadens sollte ersichtlich sein, dass er von links kam und mein Vater geradeaus fuhr (Schaden auf seiner Seite: Nach dem Reifen vorne rechts bis mittig unter dem Scheinwerfer. Schaden auf unserer Seite: vorne links).
Des Weiteren verstehe ich nicht ,, durch Auffahren auf ein vorausfahrendes Fahrzeug", das andere Fahrzeug kam von links und ist ja in die Vorfahrtsstraße reingefahren wo mein Vater ja die Vorfahrt hat. Sein Fahrzeug war ja nicht vor meinem Vater und dadurch nicht vorausfahrend oder verstehe ich das falsch?
Er ist in die Straße reingefahren und somit haben beide aneinander gestoßen.
Mein Vater ist seit 35 Jahren Unfallfrei gefahren und leider kennen wir uns so gar nicht (zum Glück auch irgendwie) mit Unfällen aus.
Was sollten wir als nächstes tun? Online hab ich mal gesehen, dass wir uns nicht zur Sache äußern sollen, da eine kleine falsch-formulierung alles kaputt machen könnte, auch wenn wir im Recht sind. Ein Kollege meinte, mein Vater wird als schuldiger dargestellt und wir sollten deshalb nochmal explizit erwähnen, dass er die Vorfahrt genommen hat.
Abgesehen von der Tatsache dass mein Vater in der Situation sehr Dumm gehandelt hat, was sollten wir tun?
Vielen Dank für Eure Hilfe
-- Editiert von Moderator topic am 27. Dezember 2025 23:36
-- Thema wurde verschoben am 27. Dezember 2025 23:36
Brief: Sie schädigten durch außer-acht-lassen der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfalt andere
Nehmt euch einen Anwalt.
Den zahlt eh nachher der Unfallgegner, falls er wirklich der Schuldige ist.
Aber sofort, nicht vorher irgendetwas selbst zu Protokoll geben.
(KI-Unfug editiert)
-- Editiert von Moderator am 27. Dezember 2025 23:35
-- Editiert von Moderator am 27. Dezember 2025 23:36
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Zunächst, hier geht es darum, es wird angeboten, ein in Bussgeldkatalog vorgesehenes Verwarnungsgeld von 35 EUR zu bezahlen:
TBNR 101124
Tatbestand: Sie schädigten durch Außer-Acht-Lassen der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfalt Andere durch Auffahren auf ein vorausfahrendes Fahrzeug.
Verletzte Vorschrift: § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 1.4 BKat
Verwarnungsgeld: 35 Euro / Punkte: 0 / Fahrverbot: 0 Monat(e)
Zu einer Anklage oder einem Strafbefehl wird es in dieser Sache von vorne herein nicht kommen.Zitat :Sofern Sie sich nicht äußern wird davon ausgegangen, dass Sie von Ihrem Äußerungsrecht kein Gebrauch machen wollen. Dann kann ohne weitere Anhörung zur Sache oder Vorladung
- bei Ordnungswidrigkeiten ein Bußgeld gegen Sie erlassen werden
- bei Strafsachen Anklage erhoben oder ein Strafbefehl erlassen werden. ..."
Im Raum steht nicht mal ein Bußgeld, sondern lediglich ein Verwarnungsgeld.
Schon um nicht ein Präjudiz im Hinblick auf die Schuldfrage zu schaffen (wessen Versicherung zahlt am Ende was), sollte an dieser Stelle keinesfalls der zur Last gelegte Verkehrsverstoß zugegeben werden.
Umso weniger als der Verkehrsverstoß offenbar tatsächlich nicht begangen wurde.
Der Unfallgegner hat den Unfall gegenüber der Polizei wohl in einer Weise geschildert (bewusst wahrheitswidrig oder weil er sich so erinnert hat) die die Polizei veranlasst hat, diese Verwarnung incl. Verwarnungsgeld auszusprechen.Zitat :Des Weiteren verstehe ich nicht ,, durch Auffahren auf ein vorausfahrendes Fahrzeug", das andere Fahrzeug kam von links und ist ja in die Vorfahrtsstraße reingefahren wo mein Vater ja die Vorfahrt hat. Sein Fahrzeug war ja nicht vor meinem Vater und dadurch nicht vorausfahrend oder verstehe ich das falsch?
Wenn man sich hier gar nicht äussert, gibt es nur die Aussage des Unfallgegners.Zitat :Was sollten wir als nächstes tun? Online hab ich mal gesehen, dass wir uns nicht zur Sache äußern sollen, da eine kleine falsch-formulierung alles kaputt machen könnte, auch wenn wir im Recht sind.
Dann wird nach Aktenlage entschieden und es kommt demnächst ein Verwarnungsgeldbescheid über 35 EUR.
Heisst man sollte sich hier sehr wohl noch qualifiziert einlassen und auch alsbald bei der betreffenden Polizeibehörde den Beweis (das beschädigte eigene Fahrzeug) vorführen und dokumentieren lassen.
Außerdem den Schaden sofort der eigenen Versicherung melden und daruf hinweisen, dass der Unfallgegner nun behauptet, man wäre der Unfallverursacher. Die Versicherung kann über das Kfz-Kennzeichen den Unfallgegner ermitteln, so dass man die eigenen Ansprüchen gegen diesen durchsetzen kann.
Das passiert nicht automatisch durch die Meldung bei der Polizei!
taxpert
Ein paar Fragen vorab:
Was hast Du selbst miterlebt oder beobachtet, und was weißt Du nur aus der Erzählung Deines Vaters?
Gibt es Fotos von der Unfallstelle?
Hast Du das beschädigte Auto des Unfallgegners, oder wenigstens Fotos davon, selbst gesehen?
Warum fragst Du hier, und nicht Dein Vater?
Neben dem Verhalten Deines Vaters ist auch das geschilderte Verhalten der Polizei höchst merkwürdig und ungewöhnlich. Üblicherweise wird ein Unfall ohne Personenschaden von der Polizei nicht nachträglich aufgenommen. Merkwürdig auch, dass die Polizei, wenn sie es doch macht, die Angaben Deines Vaters bezüglich des Vorfahrtverstoßes der Gegenseite vollkommen ignoriert, das Auto des Unfallgegners nicht in Augenschein nimmt (oder die Beschädigungen, die nicht zum von der Gegenseite geschilderten Sachverhalt passen ebenfalls ignoriert), und nur aufgrund der abweichenden Angaben des Unfallgegners ein Owi-Verfahren gegen Deinen Vater einleitet. Das passt für mich alles nicht zusammen.
Ich habe daherZweifel, dass sich das Ganze tatsächlich so wie geschildert zugetragen hat. Da ich aber nicht weiß, was sich evtl. abweichend von der Sachverhaltsschilderung ereignet hat, gehe ich in meiner folgenden Antwort mal davon aus, dass die Angaben richtig sind. Sollte die Sachverhaltsschilderung doch (teilweise) falsch sein, dann ist die Antwort meine aber möglicherweise auch nicht zutreffend.
Das ist auch oftmals so, aber nicht immer. Wenn sich die Sache wirklich so zugetragen haben sollte wie von Dir geschildert, dann sollte Dein Vater unbedingt Angaben machen. Denn sonst steht unwidersprochen in der Akte, was der Unfallgegner ausgesagt hat.Zitat :Online hab ich mal gesehen, dass wir uns nicht zur Sache äußern sollen, da eine kleine falsch-formulierung alles kaputt machen könnte
Vorsicht. Das ist so nicht richtig. Wenn man einen Anwalt mit dem hier angefragten Sachverhalt konsultiert, dann wird man den Anwalt, sofern man keine Rechtsschutzversicherung hat, zumindest teilweise selbst zahlen müssen. Hier geht es doch um zwei Dinge:Zitat :Nehmt euch einen Anwalt.
Den zahlt eh nachher der Unfallgegner, falls er wirklich der Schuldige ist.
1.) Das Owi-Verfahren. Beauftragt man einen Anwalt mit der Verteidigung im Bußgeldverfahren, dann zahlt man den Anwalt dafür selbst (ersatzweise die Rechtsschutzversicherung).
2.) Die zivilrechtlichen Ansprüche (Schadenersatz). Hier zahlt die gegnerische den eigenen Anwalt im Umfang des Verschuldens der Gegenseite. Sollte sich herausstellen, dass den Vater des TE doch eine (teilweise) Schuld trifft, dann wird der Vater auch in diesem Punkt den eigenen Anwalt (ggf. teilweise) selbst bezahlen müssen. Oder eben auch hier ggf. die Rechtsschutzversicherung.
Eine Anklage oder Strafbefehl natürlich nicht. Schließlich wird hier Niemandem eine Straftat vorgeworfen. Aber selbstverständlich steht auch ein Bußgeld im Raum. Zunächst wird zwar ein Verwarngeld angeboten (ist vermutlich bereits mit der Anhörung erfolgt), aber wenn das nicht frist- und formgerecht bezahlt wird, und wenn der Tatvorwurf nicht entkräftet wird oder werden kann, dann ergeht demnächst natürlich ein Bußgeldbescheid. Kostenpunkt ebenfalls 35€, dann aber zzgl. Bearbeitungskosten in Höhe von 28,50€. Gesamt also 63,50€.Zitat :Zu einer Anklage oder einem Strafbefehl wird es in dieser Sache von vorne herein nicht kommen.
Im Raum steht nicht mal ein Bußgeld, sondern lediglich ein Verwarnungsgeld.
Womit das erwähnte Verwarngeld vom Tisch wäre. Entweder wird das Verfahren dann eingestellt, oder es geht eben in ein förmliches Bußgeldverfahren über. Daher sollte der TE vielleicht doch noch einmal mit seinem Vater reden, welche Variante denn nun wirklich zutreffend ist.Zitat :Schon um nicht ein Präjudiz im Hinblick auf die Schuldfrage zu schaffen (wessen Versicherung zahlt am Ende was), sollte an dieser Stelle keinesfalls der zur Last gelegte Verkehrsverstoß zugegeben werden.
Dabei ignorierst Du aber, dass der Vater doch zur Polizei gegangen ist, und den Sachverhalt aus seiner Sicht geschildert hat. Die Polizei ist ja auch nicht ganz blöd. Wenn der Unfallgegner einen ganz anderen Sachverhalt schildert, dann wird die Polizei nicht nach Sympathie entscheiden und willkürlich ein Owi-Verfahren gegen den Anzeigeerstatter einleiten. Ich will dem TE nicht unterstellen, dass er uns hier anlügt. Aber ich habe, wie bereits oben schon erwähnt, allergrößte Zweifel, dass der im Eingangsbeitrag geschilderte Sachverhalt einer objektiven Überprüfung standhalten würde. Es muss imho mehr gegeben haben, dass die Polizei zur Einleitung des gegenwärtigen Verfahrens veranlasst hat. Was das gewesen ist, ließe sich durch eine Akteneinsciht klären. Aber die ist kostenpflichtig, und würde wohl auch zur Einleitung eines förmlichen Bußgeldverfahrens führen. Das heißt, das Verwarngeldangebot wäre obsolet.Zitat :Der Unfallgegner hat den Unfall gegenüber der Polizei wohl in einer Weise geschildert (bewusst wahrheitswidrig oder weil er sich so erinnert hat) die die Polizei veranlasst hat, diese Verwarnung incl. Verwarnungsgeld auszusprechen.
Das eigene Fahrzeug ist vorne beschädigt. Das kann zu beiden geschilderten Szenarien passen. Wichtig wäre die Dokumentation der Beschädigungen am Fahrzeug des Unfallgegners. Ist es seitlich beschädigt, dann würde das für den hier geschilderten Sachverhalt sprechen. Ist es hinten beschädigt, dann könnte das für die Version des Unfallgegners sprechen. Oder als dritte Variante, für einen Vorfahrtverstoß des Unfallgegners, der den Abbiegevorgang aber noch vor dem Zusammenstoß abschließen konnte. Zudem war der Vater ja bereits bei der Polizei. Dabei wurde die eigene Sichtweise geschildert und das Fahrzeug durch die Polizei in Augenschein genommen und fotografiert. Siehe Eingangsbeitrag:Zitat :Heisst man sollte sich hier sehr wohl noch qualifiziert einlassen und auch alsbald bei der betreffenden Polizeibehörde den Beweis (das beschädigte eigene Fahrzeug) vorführen und dokumentieren lassen.
Zitat :Diese haben die Aussage aufgenommen und Bilder von unserem Fahrzeug gemacht.
Ob dieser Rat also wirklich zielführend ist, darf bezweifelt werden. Zumal die Polizei doch gar nicht mehr involviert ist. Sie hat den Sachverhalt aufgenommen und an die Bußgeldstelle abgegeben. Wenn man sich gegen den Tatvorwurf wehren möchte, dann muss man das gegenüber der Bußgeldstelle, und nicht gegenüber der Polizei machen. Für die Polizei kommt der Fall nur im Falle einer etwaigen Gerichtsverhandlung noch einmal auf den Tisch. Denn dann würde vermutlich ein Polizist als Zeuge geladen werden. Aber so weit sind wir hier noch lange nicht.
Dann wird der Versicherungsvertrag aber vorläufig hochgestuft, obwohl es bislang ja noch ger keine Schadenersatzforderung gibt.Zitat :Außerdem den Schaden sofort der eigenen Versicherung melden und daruf hinweisen, dass der Unfallgegner nun behauptet, man wäre der Unfallverursacher.
Der Polizei ist der Unfallgegner auch bekannt. Dem TE und dessen Vater ist das Kennzeichen ebenfalls bekannt. Siehe Eingansbeitrag:Zitat :Die Versicherung kann über das Kfz-Kennzeichen den Unfallgegner ermitteln
Zitat :Von der anderen Partei haben wir nur das Kennzeichen also keine anderen Personalien.
Über den Zentralruf lässt sich mit Angabe des Kennzeichens der Unfall bei der gegnerischen Versicherung melden. Dafür hätte man keine Anzeige bei der Polizei erstatten müssen. Das kann man aber natürlich auch jetzt noch machen.
Nochmal mit dem Vater reden, was wirklich passiert ist. Wenn es sich tatsächlich so zugetragen haben sollte wie geschildert, dann in der Anhörungdem Tatvorwurf widersprechen und den Sachverhalt noch einmal aus eigener Sicht schildern, den Unfall über den Zentralruf der Autoversicherer unter Angabe des Kennzeichen des Unfallgegners bei der gegnerischen Versicherung melden. Dabei aber keine Angaben zur Sache machen und einen Anwalt mit der Regulierung des Schadens beauftragen. Sich vom Anwalt auch über die weitere Vorgehensweise (Anfertigung Schadensgutachten etc.) informieren.Zitat :Abgesehen von der Tatsache dass mein Vater in der Situation sehr Dumm gehandelt hat, was sollten wir tun?
Wenn doch die Variante der Gegenseite zutreffend sein sollte, dann Verwarngeld form- und fristgerecht bezahlen, und den Unfall der eigenen Versicherung melden.
Wenn es sich ganz anders zugetragen haben sollte, dann mit einer korrigierten Sachverhaltsschilderung hier noch einmal posten.
Ich möchte dem TE, dessen Vater und auch dem "beratenden Freund" nicht zu nahe treten, aber genau hier ->
fängt das Problem an.
Zitat :da eine kleine falsch-formulierung alles kaputt machen könnte
Ich bin dann jetzt mal die Polizei und bekomme diesen Satz als Stellungnahme auf den Schreibtisch ->
Zitat :Ein Kollege meinte, mein Vater wird als schuldiger dargestellt und wir sollten deshalb nochmal explizit erwähnen, dass er die Vorfahrt genommen hat.
Dort steht dann explizit, das der Vater die Vorfahrt genommen hat.
Es ist eben ein gewaltiger Unterschied zwischen:
1. dass er die Vorfahrt genommen hat.
2. dass der Unfallgegner die Vorfahrt deines Vaters missachtet hat
3. dass deinem Vater die Vorfahrt genommen wurde
Falsche Formulierung, kleine Ungenauigkeit, Flüchtigkeitsfehler, aber großer Unterschied.
Zitat :Vorsicht. Das ist so nicht richtig. Wenn man einen Anwalt mit dem hier angefragten Sachverhalt konsultiert, dann wird man den Anwalt, sofern man keine Rechtsschutzversicherung hat, zumindest teilweise selbst zahlen müssen.
Man muss sich überlegen, ob man das Geld nicht vielleicht doch investieren sollte, wenn man sich gegen den Vorwurf wehren und seine Ansprüche geltend machen will.
Möchte Dir auch nicht zu nahe treten. Aber das ist Quatsch.Zitat :Ich möchte dem TE, dessen Vater und auch dem "beratenden Freund" nicht zu nahe treten, aber
Kollege sagt zum Vater des TE, "Geh zur Polizei und sag denen, dass er Dir die Vorfahrt genommen jhat" und Vater macht das und sagt zum Polizisten, "Er hat mir die Vorfahrt genommen".
Das ist richtig. Aber ein Polizist fragt nach, wenn er nicht sicher ist, wie er eine Aussage zu verstehen hat, und man liest sich das Protokoll üblicherweise durch, bevor man unterschreibt. Und wenn der Vater sagt, "er hat mir die Vorfahrt genommen", dann steht im Protokoll nicht, "ich habe ihm die Vorfahrt genommen". Zumal der Käse, den Du da verzapft hast, weder zur Darstellung des Vaters, noch zum Tatvorwurf passen, und ein ganz neues Szenarium darstellen würde. Und btw: Wie soll der Vater seinem Unfallgegner die Vorfahrt nehmen, wenn der Vater doch auf der Vorfahrtstraße unterwegs gewesen ist? Und dafür soll, Deiner Meinung nach, der Vater des TE eine Menge Geld in einen Anwalt investieren?Zitat :Falsche Formulierung, kleine Ungenauigkeit, Flüchtigkeitsfehler, aber großer Unterschied.
Kann es sein, dass Du schon einmal den Silvestersekt probiert hattest, bevor Du Deinen "kreativen" Beitrag verfasst hast?
Zitat :Kann es sein, dass Du schon einmal den Silvestersekt probiert hattest, bevor Du Deinen "kreativen" Beitrag verfasst hast?
Nein.
Es ging mir darum dies -> "Falsche Formulierung, kleine Ungenauigkeit, Flüchtigkeitsfehler, aber großer Unterschied." aufzuzeigen.
Das hast Du wohl noch erkannt, dann aber den Fehler begangen, dich am von mir genannten Beispiel aufzuhängen, hattest Du zu dem Zeitpunkt schon ein paar zu viel?
Zitat :Das ist richtig. Aber ein Polizist fragt nach, wenn er nicht sicher ist, wie er eine Aussage zu verstehen hat, und man liest sich das Protokoll üblicherweise durch, bevor man unterschreibt.
Kann es sein, dass Du die Möglichkeit, der schriftlichen Äußerung ausblendest?
Der Vater ist Beschuldigter, wenn dieser durch ungenaue, oder falsche Formulierung die vorgeworfene Tat quasi zugibt, wird bei einer schriftlichen Einlassung kein Ermittlungsbeamter nachforschen und fragen, wie der Beschuldigte das wohl gemeint haben könnte.
Zitat :Und dafür soll, Deiner Meinung nach, der Vater des TE eine Menge Geld in einen Anwalt investieren?
Ich weiß nicht was Du unter "eine Menge" verstehst, mit einem auf die wichtigsten Dinge beschränktem Mandat, hält es sich aber in wirklich überschaubaren Grenzen.
Da habe ich ja auch nicht widersprochen. Im Gegenteil, schrieb ich dazu:Zitat :Es ging mir darum dies -> "Falsche Formulierung, kleine Ungenauigkeit, Flüchtigkeitsfehler, aber großer Unterschied." aufzuzeigen.
Zitat :Das ist richtig.
Du hast Blödsinn geschrieben, und ich bin darauf eingegangen. Woran sonst, als an Deiner sehr "kreativen" Behauptung hätte ich mich sonst "aufhängen" sollen? Du hast das verzapft, und ich habe das von Dir Geschriebene aufgeriffen. So funktionieren Diskussionen nunmal.Zitat :dann aber den Fehler begangen, dich am von mir genannten Beispiel aufzuhängen
Was soll der Quatsch? Der Vater war bei der Polizei und hat dort persönlich vorgesprochen. Auch wenn er sich noch ein zweites Mal schriftlich äussert und schreibt, "Er hat mir die Vorfahrt genommen", steht in der AKte nicht plötzlich, "Ich habe ihm die Vorfahrt genommen"Zitat :Kann es sein, dass Du die Möglichkeit, der schriftlichen Äußerung ausblendest?
.
Und lieferst selbst die besten Beispiele dafür, dass man erst denken sollte, bevor man Quatsch schreibt. Jüngstes Beispiel für eine falsche Formulierung Deinerseits:Zitat :Es ging mir darum dies -> "Falsche Formulierung, kleine Ungenauigkeit, Flüchtigkeitsfehler, aber großer Unterschied." aufzuzeigen.
In einem Owi-Verfahren gibt es, wie Dir eigentlich bekannt sein sollte, keinen Beschuldigten.Zitat :Der Vater ist Beschuldigter, wenn dieser durch ungenaue, oder falsche Formulierung die vorgeworfene Tat quasi zugib
Da sich die Diskussion nun aber schon wieder (und leider wieder mal mit Dir) in einen absolut sinnlosen Bereich zubewegt, darfst Du ab sofort ohne mich hier weitermachen.
Zitat :Da sich die Diskussion nun aber schon wieder (und leider wieder mal mit Dir) in einen absolut sinnlosen Bereich zubewegt, darfst Du ab sofort ohne mich hier weitermachen.
Bevor Du wieder wie der erste Mensch rumpöbelst, solltest Du den Ausgangsbeitrag wohl noch mal lesen.
Zitat :Was soll der Quatsch? Der Vater war bei der Polizei und hat dort persönlich vorgesprochen.
Ich weiß nicht, wo Du diesen Quatsch herholst, aber um Dir den Umweg des Lesens und Verstehens des Ausgangsbeitrags zu ersparen, der Vater war nicht bei der Polizei und hat dort vorgesprochen, er hat den Anhörungsbogen bekommen und das war es.
Ohne dir und deiner Ausdrucksweise nahetreten zu wollen... man LIEST:Zitat :der Vater war nicht bei der Polizei und hat dort vorgesprochen, er hat den Anhörungsbogen bekommen und das war es.
Daraufhin haben wir es bei der Polizei gemeldet. Diese haben die Aussage aufgenommen und Bilder von unserem Fahrzeug gemacht.
Adam hat rumgepöbelt? Das hat mir Eva gar nicht erzählt.Zitat :Bevor Du wieder wie der erste Mensch rumpöbelst
Gesagt getan:Zitat :solltest Du den Ausgangsbeitrag wohl noch mal lesen.
Echt jetzt. Nachdem ich Deinem außerortenlich nett gemeinten Rat gefolgt bin, habe ich mir die Sachverhaltsschilderung noch einmal durchlgelesen. Da steht:Zitat :der Vater war nicht bei der Polizei und hat dort vorgesprochen, er hat den Anhörungsbogen bekommen und das war es.
Du bist also mal wieder auf einem Irrweg. Ist wohl ein Dauerzustand. Schade, aber nicht zu ändern.Zitat :Deshalb schlug er vor doch zur Polizei zu gehen. Daraufhin haben wir es bei der Polizei gemeldet. Diese haben die Aussage aufgenommen und Bilder von unserem Fahrzeug gemacht.
Lass gut sein, es wird nicht besser! Du entführst nur (wieder einmal mehr) einen Thread in ein sinnbefreites Ad absurdum und schadest damit diesem Forum.
Für die Beantwortung der Eingangsfrage ist dieser Blödsinn ohnehin absolut wertfrei.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
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