Einen schönen Tag Wünsche ich,
ich hätte mal eine Frage ich habe Heute Post vom Kreis Wesel bekommen, dass ich den notwendigen Mindestabstand auf der A3 nicht eingehalten habe. 3/10 vom halben Tacho also auch einen Monat Fahrverbot. Ich wollte jetzt versuchen das über das Ausscheren meines Vordermannes ausgebremst wurde und danach den notwendigen Mindestabstand wegen meiner Nervosität nict direkt wieder eingehalten habe.
Allerdings ist mir jetzt noch aufgefallen das auf den Beiliegenden Bildern eine falsche Zeit angegeben ist, in der Anklageschrift steht 16:19 und auf den Bildern steht 15:19 (Wahrscheinlich wegen der Sommerzeit).
Haben die es sich damit eventuell schon verbaut, wenn ich so argumentiere, dass wenn die nicht einmal die Zeit gescheit einstellen das Messgerät erst recht nicht genau eingestellt wurde???
Ich brauch den Führerschein unbedingt. Beruflich habe ich wechselschicht (Früh/Spät/Nacht) also ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln nichts zu machen. Zudem mache ich neben der Arbeit noch ein Studium, so dass ich ungefähr 500km mit dem Auto fahre...
Danke euch...
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Brückenmessung Abstand
9. April 2011
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Frage vom 9. April 2011 | 18:20
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Brückenmessung Abstand
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
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#1
Antwort vom 9. April 2011 | 19:12
Von
Status: Schüler (159 Beiträge, 70x hilfreich)
Hi,
an deiner Stelle würde ich mir einen im Verkehrsrecht tätigen Anwalt nehmen, der erhält umfassende Akteneinsicht und kann auch prüfen ob bei der Messung alles i.O. war.
Die Ausrede mit der Nervosität würde ich lieber lassen, da stellt sich sonst eher die Frage ob du zum Autofahren überhaupt geeignet bist, anstatt dass sich am Fahrverbot etwas ändert. Auch das Ausscheren deines Vordermannes ist fragwürdig, da du dann rechtzeitig wieder für einen angemessenen Abstand sorgen musst.
Gruß
alleskoenner
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