Bußgeld Einspruch: Kosten Hauptversammlung & weitere Auswirkungen

8. April 2021 Thema abonnieren
 Von 
guest-12316.04.2023 12:47:31
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bußgeld Einspruch: Kosten Hauptversammlung & weitere Auswirkungen

Sehr geehrte Community,

letztes Jahr hat sich auf der Autobahn ein Verkehrsunfall ereignet bei dem ich letztendlich als Beschuldigter aufgeführt wurde. Folgendes Szenario:

Ich bin ganz vorne über den Beschleunigungsstreifen auf eine dreispurige Autobahn aufgefahren. Hinter mir befand sich ein weiteres Auto. Etwa zeitgleich sind das Auto hinter mir als auch ich auf die mittlere Spur gewechselt. Etwas später habe ich es hinter mir knallen gehört. Es hat sich herausgestellt, dass das Auto hinter mir auf die ganz linke Spur gewechselt ist und ein anfahrendes Fahrzeug in dieses Auto gekracht ist. Ich hatte selbstverständlich angehalten, um die Polizei zu rufen und stand am Ende als Beschuldigter da. Die Fahrerin hinter mir hatte ausgesagt, dass sie wegen mir auf den linken Fahrstreifen wechseln musste. Die Aussage des Fahrzeuges welches auf der linken Spur in das Fahrzeug gekracht ist, welches ursprünglich hinter mir war, kenne ich gerade nicht mehr. Weitere Zeugen gab es nicht mehr. Als Beweismittel waren Unfallaufnahme und Foto angegeben. Fotos gibt es selbstverständlich lediglich nur vom Unfallort. Mein Auto selbst hat keinerlei Beschädigungen abbekommen.

Nach der Anschuldigung der Fahrzeugführerin hinter mir, habe ich selbstverständlich einen Anwalt eingeschaltet. Seitdem wurde zunächst das Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingestellt (der Unfall ging übrigens glimpflich aus).

Anschließend habe ich dann ein Bußgeld zu folgender Ordnungswidrigkeit erhalten: "Sie scherten zum Überholen aus, ohne auf das überholende Fahrzeug zu achten, so dass es zum Unfall kam."

Gemäß §17 OWiG sollte ich eine Geldbuße in Höhe von 100€ plus Verfahrensgebühr (28,50€) zahlen. Das Geld an sich war für mich kein Problem. Da ich mich jedoch nicht in der Schuld sehe, hat mein Anwalt Einspruch eingelegt.

Nun wurde eine Hauptversammlung zum Einspruch angesetzt. Anwesend werden sowohl die Fahrerin hinter mir als auch der andere Beteiligte sein. Da mich allein der Gedanke im Gerichtssaal als Angeschuldigter zu sitzen belastet, bin ich hin und her gerissen, den Einspruch zu widerrufen. Mein Anwalt kann mich nämlich nicht komplett vertreten - ich muss vor Ort sein. Auf der anderen Seite wäre es für mich auch belastend, am Ende offiziell als Verursacher da zu stehen. Nun habe ich noch zwei Fragen, die mir bei meiner Entscheidung vielleicht helfen würden:

1. Im Fall, dass ich am Ende weiterhin schuldig gesprochen werden, muss ich auch die Verfahrenskosten zahlen. Dazu zählt es vermutlich auch, wenn die Fahrerin hinter mir (und vielleicht auch der andere Fahrer) zur Hauptversammlung einen Anwalt mitbringt. Lässt sich ungefähr einschätzen wie hoch diese Kosten ausfallen können? Ich habe nämlich keine Rechtsschutzversicherung. Ein Sachverständiger wird im Brief zur Hauptversammlung nicht als Zeuge aufgeführt.

2. Hat das Bußgeld in irgendeiner Form Auswirkung auf meine Zukunft (in jeglicher Form)? Könnte mir dadurch irgendetwas negativ ausgelegt werden?

3. Hat das Urteil über mein Bußgeld Einfluss auf den Versicherungsfall oder ist das komplett unabhängig? Zwar hat mein Auto keine Schäden, falls ich als Verursacher aufgeführt bin, muss meine Versicherung aber vermutlich zahlen. Da es ein Firmenwagen war müsste ich als Verursacher 500€ Selbstbeteiligung zahlen. Haben Versicherer also prinzipiell Zugriff auf die Ergebnisse aus dem Ordnungswidrigkeitenverfahren?

Vielen Dank für eure Hilfe!!!
C.

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Dazu zählt es vermutlich auch, wenn die Fahrerin hinter mir (und vielleicht auch der andere Fahrer) zur Hauptversammlung einen Anwalt mitbringt. Nein - die anderen Fahrer sind keine Prozessparteien, sondern Zeugen. Wenn sie da ernsthaft einen Anwalt mitbringen, zahlen sie den selber.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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