Hallo zusammen, mir wird vorgeworfen über einen roten Ampel gefahren zu haben obwohl ich wieder geblitzt noch von dem Beamte angehalten wurde und mir nicht bewusst ist dies gemacht zu haben. Ich habe lediglich ein Brief erhalten, darauf steht wortwörtlich:"Der Beamte befand sich ca. 20 Meter von der LZA und hatten freie Sicht auf den Betr.und die LZA. Der Betr.fuhr auf den Beamten zu. Der Betr. befand sich ca. 10 Meter vor der LZA bevor diese auf Rot umschaltete. Der Betr. befuhr mit gleichbleibender Geschwindigkeit über die Haltelinie und anschließend über die weiterhin rot zeigende LZA. Ein gefahrenlose Anhalten wäre möglich gewesen. Unmittelbar nachdem der Betr. die Rote LZA überfahren hatte schaltete die Fußgängerampel, welche sich im Quervekehr befand auf Grün. Die LZA schaltet auf beiden Seiten gleichzeitig um.
Was kann ich nun machen? Kann ich von meinem Schweigepflicht gebrauch machen?
Bußgeldbescheid anfechtbar?
7. Mai 2019
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Frage vom 7. Mai 2019 | 18:15
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bußgeldbescheid anfechtbar?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
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#1
Antwort vom 7. Mai 2019 | 20:19
Von
Status: Unbeschreiblich (119627 Beiträge, 39758x hilfreich)
ZitatKann ich von meinem Schweigepflicht gebrauch machen? :
Welche Schweigepflicht?
Als Beschuldigter hat man erst mal nur ein Schweigerecht. Und davon darf man natürlich Gebrauch machen.
#2
Antwort vom 8. Mai 2019 | 00:09
Von
Status: Weiser (16474 Beiträge, 9287x hilfreich)
Was ist denn der derzeitige Status der Sache?
Gibt es schon einen Bußgeldbescheid oder ist das erst nur der Anhörungsbogen?
Bei einem Bußgeldbescheid ist Schweigen ziemlich ungeschickt, wenn man sich wehren will. Vom Schweigen verschwindet der Bußgeldbescheid nämlich nicht. Da müsste man Einspruch einlegen. Wenn der Einspruch Erfolgsaussichten haben soll, braucht man aber einen guten Grund.
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#3
Antwort vom 8. Mai 2019 | 10:21
Von
Status: Lehrling (1745 Beiträge, 618x hilfreich)
ZitatWas kann ich nun machen? :
Es gibt genau zwei Optionen:
O1: Den Anhörungsbogen nicht zurücksenden: Das wird dazu führen dass in absehbarer Zeit ein Bußgeldbescheid eintrifft. Gegen den könnte man sich dann wehren, wofür man aber Argumente bräuchte. "Ich habe davon nichts mitbekommen" wird nicht reichen.
O2: Den Anhörungsbogen zurücksenden und die Beobachtung des Beamten anfechten: Hierfür bräuchte man Argumente. "Ich habe davon nichts mitbekommen" wird nicht reichen.
Gretchenfrage: Gibt es objektive und nachweisbare Fakten um die Beobachtungen des Beamten zu entkräften? Wenn nicht, dann läuft es darauf hinaus den künftigen Bußgeldbescheid samt möglicher Nebenfolgen zu akzeptieren und das BG zu bezahlen.
#4
Antwort vom 8. Mai 2019 | 11:37
Von
Status: Bachelor (3585 Beiträge, 971x hilfreich)
Man kann auch die Fahrereigenschaft bestreiten. Aber es kann natürlich sein, dass der Polizist sich den Fahrer gut eingeprägt und beschrieben hat.
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