Folgender Fall. Ich wurde am 4.08.17 in Burscheid, BAB 1, Km 396, Fahrtr. Leverkusen nach Toleranzabzug mit 21 km/h (gemessen 101 km/h) zu schnell geblitzt (erlaubt waren 80). Bis 20 km/h zu schnell gäbe es keinen Punkt und ich hätte nur eine Strafe von 30 oder 40€ zahlen müssen. Hab nun einen Bußgeldbescheid am 8.11.2017 bekommen, sprich erst knapp 3 Monate später. Einen Tag vor Zustellung des Bußgeldbescheides bin ich für 11 Tage in den Urlaub geflogen. Das heißt, dass der Brief genau in dem Zeitraum angekommen ist, in dem ich im Ausland war. Ich habe den Brief allerdings erst heute ( 29.11.17) zuhause aufgefunden. Ich muss dazu sagen, dass ich einen Bruder mit Down Syndrom habe und er desöfteren an den Briefkasten geht und Briefe weglegt (leider). Ich habe die zuständige Sachbearbeiterin angerufen und ihr mitgeteilt, dass ich innerhalb der Einspruchsfrist ja 11 Tage weg war und den Brief erst heute zuhause vorgefunden habe, da wahrscheinlich mein Bruder den Brief weggelegt habe. Sie meinte, dass ich ja nach dem Urlaub noch einige Tage hätte, um zu reagieren und dass die Tatsache mit meinem Bruder kein Grund sei. Kann ich in diesem Falle etwas tun?
Buśgeldbescheid, Einspruch abgelaufen
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Du kannst eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand beantragen, mit der Begründung, dass du im Urlaub warst. Das kannst du ja sicherlich auch nachweisen? Problematisch sind die 10 Tage die du schon zu Hause bist. Einen Versuch ist es aber auf jeden Fall wert. Aber was erhoffst du dir von einem Einspruch? Gibt es etwas das du zu deiner Entlastung vortragen kannst?
Ja meine Entlastung ist die Tatsache, dass mit einem „Traffistar S350" geblitzt wurde, der höchst umstritten ist und oftmals als unverwertbar eingestuft wird. Meinen Urlaub kann ich auch nachweisen. Nur ist die Frage wie das mit meinem Bruder zu behandeln ist.
-- Editiert von Ht47 am 29.11.2017 16:38
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Zitat:Ja meine Entlastung ist die Tatsache, dass mit einem „Traffistar S350" geblitzt wurde, der höchst umstritten ist und oftmals als unverwertbar eingestuft wird.
Es ist richtig, dass das Gerät umstritten ist. Um den Bußgeldbescheid aus der Welt zu bekommen musst Du aber gleich zwei nicht unerhebliche Hürden überwinden.
Zunächst musst Du die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand erreichen und da kann ich schon nicht erkennen, dass das möglich ist. Aber auch der eigentliche Einspruch kann nicht alleine damit begründet werden, dass das Gerät umstritten ist. Wenn man überhaupt eine Chance haben will, dann muss man dafür einen Anwalt einschalten.
Zitatdass die Tatsache mit meinem Bruder kein Grund sei. :
Stimmt. Das Problem ist ja nicht erst während des Urlaubs aufgetreten, sondern besteht schon länger und war auch schon länger bekannt. Wenn man dennoch keine geeigneten Maßnahmen trifft, dürfte es problematisch werden, hier eine Wiedereinsetzung zu erreichen.
Danke für die Antworten
Ich dachte halt, dass es nicht unbedingt mein Verschulden war, dass mein Bruder während meines Urlaubs den Brief so weggelegt hatte, dass ich diesen erst einige Tage nach dem Urlaub vorgefunden habe. Sonst hätte ich natürlich viel eher reagiert.
Das Verhalten Deines Bruders wird Dir zugerechnet. Das gilt umso mehr als Dein Bruder schon in der Vergangenheit Briefe versteckt hat.
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