Bußgeld. unangepasster Geschwindigkeit bei Glätte

10. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Heiner19
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)
Bußgeld. unangepasster Geschwindigkeit bei Glätte

Hallo,
heute ist der Bußgeldbescheid eingetroffen.

Mir wird vorgeworfen , dass ich wegen (steht im Bußgeldbescheid):
Sie fuhren bei schlechter Sicht- oder Wetterverhältnissen mit nicht angepasster Geschwindigkeit. Es kam zum Unfall.
§ 3 Abs. 1; §1 Abs. 2; § 49 StVO ; § 24 StVG ; 8.1 BKat; § 3 Abs. BKatV; § 19 OWiG
Die fordern nun einen Betrag von 168,50€ und 3 Punkte.

Umfallhergang:
Ich fuhr mit meinem PKW außerhalb der geschlossene Ortschaften mit einer Geschwindigkeit von max. 50 km/h (Erlaubt sind dort 80 km/h). Die Straße war nur an dieser Stelle von Schnee bedeckt und gefroren. Dort kam ich mit meinem PKW ins Schlingern und letztlich endete die Fahrt mit einer seitlichen Kollision am Baum. Das Fahrzeug befand sich zu diesem Zeitpunkt nicht auf der Straße. Ich habe aufgrund der Witterungsverhältnisse (Winterzeit) meine Geschwindigkeit angepasst, daher bin ich auch nur 50 km/h gefahren.
Es war für mich als Fahrzeugführer nicht vorher ersichtlich, dass es an der Stelle glatt sein könnte.
Es gab keine Unfallbeteiligten (nur mein PKW und der Baum).
Danach (5 Minuten später) ereigneten sich auf der selben Strecke insgesamt ca. 5 Unfälle auf Grund der Glätte. An denen ich nicht beteilig gewesen bin (nach Unfallprotokoll der Polizei). Die Straße wurde komplett gesperrt: Polizei, Krankenwagen (2) und Feuerwehr waren im Einsatz und mein PKW muste durch ein Abschleppunternehmen geborgen werden. Mir selber ist zum glück nichts Ernsthaftes passiert.

Bei der Befragung durch die Polizei habe ich die Geschwindigkeit von 50 km/h angegeben. die ist auch im Unfallprotokoll niedergeschrieben und ich musste das Unfallprotokoll unterschreiben. Die Polizei hatte auch im Unfallprotokoll vermerkt §31 StVO Geschwindigkeit.

Der aktuelle Punktestand in Flensburg müsste max. 1 oder Null sein.

Frage:
Welche Möglichkeiten habe ich denn mich dagegen zu wehren?
Kann ich die Forderung abwenden oder reduzieren?

Die Gesetze sind mir soweit klar!
Allerdings verstehe ich nicht die Auslegung dieser, demnach würde jeder, der einen Unfall auf Grund von Glätte hat, mit einem Bußgeldbescheid zur Kasse gebeten.

Oder andersrum: auch jeder der aufgrund der möglichen Fahrbahnglätte zu langsam fährt und dadurch einen Unfall verursacht. Wegen §3 Abs.2 ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern.

Die Beweislast liegt dann am Fahrer, weil dieser darlegen muss warum er langsam gefahren ist.

Ich hoffe mir kann hier bei diesem Problem jemand weiterhelfen.

Grüße
Heiner


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-- Editiert Heiner19 am 10.01.2013 23:13

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
alleskoenner
Status:
Schüler
(159 Beiträge, 70x hilfreich)

Hallo,

quote:
Sie fuhren bei schlechter Sicht- oder Wetterverhältnissen mit nicht angepasster Geschwindigkeit. Es kam zum Unfall.


quote:
Die Straße war nur an dieser Stelle von Schnee bedeckt und gefroren. Dort kam ich mit meinem PKW ins Schlingern und letztlich endete die Fahrt mit einer seitlichen Kollision am Baum


passt wie die Faust aufs Auge. Wenn du langsamer gefahren wärst, wäre nichts passiert. Deine 50 KM/H waren halt zu schnell für die******rung. Auch wenn die Straße nur für 1m glatt ist und du abfliegs, warst du da halt zu schnell.

Auch wenn 100 erlaubt ist, können 30 noch zu schnell sein.

Ich würd zahlen und gut ists.

Gruß alleskoenner

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3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lari-Fari
Status:
Praktikant
(519 Beiträge, 260x hilfreich)

quote:
Welche Möglichkeiten habe ich denn mich dagegen zu wehren?

Wenn Sie rechtschutzversichert sind oder Ihnen die Sache ca. 750 € Anwaltskosten wert ist, können Sie sich professionell verteidigen lassen. Angesichts der besonderen Umstände, der Folgeunfälle und Ihrer bislang nicht vorhandenen Punkte haben Sie, gut verteidigt, durchaus Chancen auf eine Einstellung des Verfahrens.

Wenn Sie kein Geld haben oder keines ausgeben möchten, können Sie es natürlich auch selbst versuchen, d. h. Sie legen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein, warten auf die die Gerichtsverhandlung und erklären dann dem Richter, warum Sie der Meinung sind, dass Ihnen hier keine Fahrlässigkeit zur Last zu legen sei.

Da ist dann allerdings die Wahrscheinlichkeit groß, dass der Richter Ihnen die vermeintliche Aussichtslosigkeit Ihres Einspruchs erklärt und Sie mit süßen Worten zur Einspruchsrücknahme bewegt.

-- Editiert Lari-Fari am 11.01.2013 12:22

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Heiner19
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)

Danke für die Antworten!

Wenn ich Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlege, muss ich dann mit höheren Kosten rechnen?

Wäre ich langsamer gefahren, wäre der Unfall trotzdem passiert oder mir wäre jemand anderes hinten aufgefahren. Glatt ist hat glatt!

Es kann ja auch nicht sein, dass es fünf Unfälle an derselben Stelle gegeben hat und alle zuschnell gefahren sind!





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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Uwe Mettmann
Status:
Praktikant
(564 Beiträge, 226x hilfreich)

Hallo Heiner,

bitte lese dir diesen Thread durch. Dort ging es auch um einen Glätteunfall mit einem Bußgeldbescheid zu 168,50 €, der aber durch die Hilfe von Freudenfeuer in ein Verwarngeldangebot von 35,- € umgewandelt wurde.


Gruß

Uwe


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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Heiner19
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)

Problem ist nur, dass es dort (Thread) zwei Unfallbeteiligte waren.

Bei mir gibt es fünf Unfallbeteiligte die sehr wahrscheinlich alle dasselbe zum Unfallhergang geschildert haben.




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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Uwe Mettmann
Status:
Praktikant
(564 Beiträge, 226x hilfreich)

quote:
Bei mir gibt es fünf Unfallbeteiligte die sehr wahrscheinlich alle dasselbe zum Unfallhergang geschildert haben.

Dennoch wird es schwierig, sich darauf zu berufen. Wenn es auf der Autobahn aufgrund einer Nebelwand zu einem Massenunfall kommt und man dort reinrauscht, kann man sich auch nicht darauf berufen, dass es noch mehr Unfallbeteiligte gibt, die etwa den selben Unfallhergang schildern, denn man muss so fahren, dass das Fahrzeug in Sichtweite notfalls zum Stillstand kommt.

Ähnlich ist doch dein Fall gelagert, denn du hast selber geschrieben, dass die glatte Stelle gefrorener Schnee war, der, bei angepasster Geschwindigkeit sicherlich rechtzeitig erkennbar war. Auch muss man in einer solchen Situation mit extremer Glätte rechnen, insbesondere dann, wenn nur an einer Stelle gefrorener Schnee auftritt.

Egal wie man es nun betrachtet, es wird schwierig werden den Einspruch durchzubekommen, wenn du dies mit der unberechenbaren Situation begründest. Du musst dann auch bereit sein, dies notfalls vor Gericht durchzufechten.

Im Übrigen bist du ja nicht sehr schnell gefahren, so dass du die kritische Stelle hättest auch rechtzeitig sehen und richtig reagieren können. Dass es nun dennoch zum Unfall gekommen ist, kann tatsächlich auf Unaufmerksamkeit deinerseits zurückzuführen sein. Also ist der in dem anderen Thread vorgeschlagene Weg gar nicht so schlecht.

Letztendlich ist es aber deine Entscheidung, wie du weiter vorgehen möchtest.


Gruß

Uwe


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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Heiner19
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo,
ich möchte nur noch den Beitrag abschließen und mit den Leuten, die auch mal mit den Behörden derartige Probleme haben, dieses Erfahrung teilen.

Ich bin in Widerspruch gegangen und habe den Preis auf 62€ ohne Punkte (inkl. Gebühren) reduzieren können.

Das Schreiben:
Sehr geehrte XXXXX,

hiermit lege ich Einspruch gegen den Bußgeldbescheid vom XXXXX ein.
Der Unfall auf der xxxxxx, kam wegen Unaufmerksamkeit und nicht wegen einer nicht angepassten Geschwindigkeit zustande.

Die vorgeworfene Ordnungswidrigkeit, bei schlechten Sicht- /Wetterverhältnissen mit nicht angepasster Geschwindigkeit gefahren zu sein, halte ich für nicht zutreffend. Zum Zeitpunkt des Unfalls am XXXXXXX fuhr ich der******rung entsprechend angepasst. Aber da ich unaufmerksam war, konnte ich nicht schnell genug reagieren, als ich plötzlich über eine stark vereiste Stelle fuhr und intuitiv sofort gegengelenkt habe, um nicht in den Gegenverkehr zu rutschen, dadurch kam das Auto ins Schleudern und deswegen rutschte ich mit meinem Wagen in den Baum am rechten Straßenrand.

Der Vorwurf der unangepassten Geschwindigkeit ist daher nicht zutreffend und die Tatbestandsnummer 103602 ist deshalb nicht anzunehmen. Meiner Meinung nach ist die Tatbestandsnummer 101118 zu Grunde zulegen. Ich bitte Sie daher um Rücknahme des Bußgeldbescheids und Zusendung eines entsprechend korrigierten Bußgeldbescheids.

Mit freundlichen Grüßen
XXXX

Ich hoffe, dass dies jemanden weiterhelfen wird.

Danke an das Forum, dass mir dabei geholfen hat.

Info
Der Widerspruch kann, wenn die Bußgeldstelle sich weigert diesen zu akzeptieren, wieder unentgeltlich zurückgezogen werden, bevor es zur Gerichtsverhandlung kommt. Und man muss dann den eigentlichen geforderten Betrag bezahlen.

Meine Empfehlung ist nach einem Unfall zum Unfallhergang, bei der Polizei erstmal nichts zu sagen. Da dies sich nachteilig auswirken kann. Wenn man bedrängt wird, würde ich sagen, dass man unter Schock steht und den Unfall erstmal verarbeiten muss bzw. überlegen was da genau passiert ist.


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