Bußgeldbescheid - Wer steht denn nun in der Beweispflicht?

18. Oktober 2006 Thema abonnieren
 Von 
a_wagner_01
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 161x hilfreich)
Bußgeldbescheid - Wer steht denn nun in der Beweispflicht?

Hallo zusammen! Ich bin mir nicht ganz sicher ob ich mit dieser Sache in dieser Rubrik richtig bin, falls ich verkehrt bin belehrt mich bitte eines besseren.

Zur Sache: Ich habe heute einen Bußgeldbescheid über

Bußgeld für Falschparken 5,-
Verfahrenskosten 20,-
Auslagen 5,10

erhalten.

Soweit mir bekannt ist, ist einem solchen Bußgeldbescheid ein schriftliche oder mündliche Verwarnung vorausgehen.
Diese habe ich aber nicht bekommen. Auf meinen Anruf beim Ordnungsamt sagte man ich wäre per Brief zur Zalung von 5,- Euro Verwarnungsgeld hingewiesen worden.

Wer steht denn nun in der Beweißpflicht. Wie sollte ich Beweisen das ich nichts bekommen habe, das geht doch gar nicht.

Wer kann mir helfen? Danke!!!




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13284 Beiträge, 4520x hilfreich)

Üblicherweise wird bei derartigen Verstößen dem Bußgeldverfahren ein Angebot zur freiwilligen Zahlung eines Verwarnunggeldes vorgeschaltet. Das ist sicherlich das, was Du meinst. Dieses Verfahren dient der Vereinfachung der Abwicklung für die Bußgeldstelle, ist aber nicht zwingend vorgeschrieben. Insofern ist es rechtlich unerheblich, ob Du das Schreiben bekommen hast, oder nicht. Die Nichtbezahlung eines Verwarnungsgeldangebotes hat regelmäßig den Erlass eines Bußgelbescheides zur Folge, wobei dann dem Beschuldigten auch die Verfahrenskosten auferlegt werden. Wie gesagt, ausnahmsweise ist das hier keine Frage des Beweises. Die Bußgeldstelle wird genauso wenig beweisen können, dass Du das Schreiben erhalten hast (allenfalls das es verschickt wurde), wie Du, dass Du es nicht erhalten hast. An der Rechtmäßigkeit des jetzigen Bußgeldbescheides ändert das jedoch nichts, es sei denn, der Parkverstoß als solches wird bestritten. Dann kannst Du natürlich Einspruch einlegen.

Gruß,

Axel.

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"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

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#2
 Von 
a_wagner_01
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 161x hilfreich)

Danke schön für die Antwort, da bin ich wohl der absolute Looser in diesem Fall. Ein Hoch auf dieses Amt!!!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13284 Beiträge, 4520x hilfreich)

Ich würde nicht allzu sehr auf das Ordnungsamt schimpfen. Geh mal davon aus, dass die den Brief tatsächlich verschickt haben. Ich persönlich würde es eher der Post zutrauen, den irgendwo verschlampt zu haben.

Nicht ärgern, so schlimm ist es nun auch wieder nicht.

Gruß,

Axel

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