Hallo Zusammen,
ich habe eine Frage:
ich habe heute einen Bußgeldbescheid von Stadt Essen erhalten.
Mir wird zur Last gelegt, dass ich am 15.10.2010 mind. 6 minuten im eingeschränkten Haltverbot parkte.
Ich habe wirklich nicht mal 2 Minute geparkt, da ich einen Brief geworfen habe.
Ist das Normal, dass ich einen Bußgeldbescheid bekomme???da steht, dass die stadt essen am 26.10 eine Verwarung von 15 euro geschickt haben aber eine Verwarung habe ich nie erhalten und jetzt wollen Sie über 38 Euro??????
Bitte um Rat!! Danke
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Bußgeldbescheid aber keine Verwarnung/Anhörung
Verwarnungen werden mit normaler Post versendet und da man kein Recht auf eine Verwarnung hat,kann man auch nichts dagegen tun, wenn man keine Verwarnung erhalten hat.
Wurdest du als Fahrer identifiziert?
Wenn nein, dann Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen mit der Begründung, das du nicht der Fahrer zum Tatzeitpunkt warst, dann muß ein Kostenbescheid an den Halter erlassen werden, kosten 18,50 EUR.
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-- Editiert am 13.12.2010 15:52
und web soll ich bitte nennen?? Wenn ich sage, dass ich nicht der Fahrer war??:)als Fahrer wurde ich nicht identifiziert
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P.S. ich bin auch der Halter
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Du nennst keine Namen, das ist Sache der Behörde, den wahren Fahrer zuermittel und das ist ohne Beweise unmöglich.
Es wird dann ein Kostenbescheid an den Halter erlassen.
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-- Editiert am 13.12.2010 16:04
asoo... Obwohl ich auch weniger als 3 moin geparket habe aber ich finde auch 18.50 euro abzoge aber was soll mann machen:(
wie formiere ich die Einspruch??Danke
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quote:
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid vom ...
Aktenzeichen...
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen den Bußgeldbescheid vom ... Aktenzeichen... lege ich hiermit Einspruch ein.
Begründung:
Ich war zum Tatzeitpunkt nicht der Fahrer des Kfz..
So oder so ähnlich kannst du den Einsprich schreiben.
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-- Editiert am 13.12.2010 16:30
-- Editiert am 13.12.2010 16:31
quote:
Obwohl ich auch weniger als 3 moin geparket habe
...im Halteverbot. Halteverbote haben die Eigenschaft, dass man da nicht halten darf. Wenn man nicht halten darf, dann erst recht nicht parken.
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"Бог да ни пази от сняг и вятър, и всичко, което идва от изток."
--- editiert vom Admin
Hallo,
@meri: Es geht hier aber um ein eingeschränktes Halteverbot, steht gleich im ersten Beitrag.
Aber praktisch ist das auch egal, denn erstens darf man dort auch nicht 6 Minuten stehen (so ist schließlich der Vorwurf, den man schwerlich entkräften kann), und zweitens darf man beim Halten das Fahrzeug überhaupt nicht verlassen.
Klar, dass es da Definitionslücken gibt (darf etwa der Taxifahrer den Koffer - oder gar den gehbehinderten Fahrgast - bis vor die Haustür bringen?), aber wenn es die Behörde drauf anlegt, gilt wohl: Fahrzeug verlassen = Parken.
MfG Stefan
-- Editiert am 13.12.2010 18:10
Und jetzt?
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