Hallo und Guten Abend allen Lesenden,
ich habe eine Frage zu einer Anordnung die ich bekam, ich fange mit der chronologischen Rheienfolge an:
06.06.09: Rot-Ampel-Verstoß in FFM
18.08.09: Post aus Frankfurt a. M. (Bußgeldbescheid mit Fahrverbot)
200,00 EUR + 23,50 Gebühren + Auslagen
dazwischen: Einspruch (wurde am 08.09.09 zurückgewiesen)
26.10.09: Post aus dem Landkreis Darmstadt-Dieburg (Fahrerlaubnis auf Probe)
31,22 EUR Verwaltungsgebühr + Auslagen
Also nach dem ersten Schreiben sollte ich mich zu dem Verstoß äußern, das tat ich, zudem sollte ich ein Bußgeld und Auslagen/Gebühren zahlen, das tat ich auch mit der Hoffnung das danach nichts nachkommen würde, bis auf das in dem Schreiben angekündigte Fahrverbot, das ich ohne weiteres antreten würde.
In dem Schreiben vom 18.08.09 stand nichts von einem Aufbauseminar das ich laut Schreiben vom 26.10.09 nun absolvieren soll, das wurde erst im Schreiben vom 26.10.09 mitgeteilt.
Hätte ich das vorher gewusst, hätte ich sicher noch weitere Schritte eingeleitet da ich mir sicher bin, dass die Ampel über die ich gefahren sein soll nicht angewesen war. Wollte aber den Stress umgehen da ja nur ein Fahrverbot von einem Monat und eine Geldstrafe erwartet wurde.
Nun meine Frage:
Habe ich irgendeine Möglichkeit ohne weitere Zahlungen und ohne Aufbauseminar durch die Sache durchzukommen ?
Mir ist bewusst, dass es richtig ist, wenn man sich in der Probezeit befindet, dass man bei einem solchen Vergehen ein Aufbauseminar bestreiten muss, vor allem weil ich ja 4 Punkte bekommen habe.
Es kann doch nicht sein, dass erst ein Urteil gesprochen wird und dann 2 Monate später geändert und dann noch aufgestockt wird!!
Bitte um schnelle Hilfe.
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Bußgeldbescheid mit Fahrverbot in Probezeit
quote:Nein.
Habe ich irgendeine Möglichkeit ohne weitere Zahlungen und ohne Aufbauseminar durch die Sache durchzukommen ?
quote:Stimmt. Ist aber auch nicht so. Das eine ist der Bußgeldbescheid mit Punkten und Fahrverbot. Erst nach Rechtskraft der Entscheidung erfährt die Fahrerlaubnisbehörde (FEB) durch das KBA von dem Verstoß und sorgt für die Probezeitmaßnahmen. Letztere sind, auch wenn Du es anders empfinden magst, nicht Teil der Strafe.
Es kann doch nicht sein, dass erst ein Urteil gesprochen wird und dann 2 Monate später geändert und dann noch aufgestockt wird!!
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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."
quote:
Letztere sind, auch wenn Du es anders empfinden magst, nicht Teil der Strafe.
Also wenn das Aufbauseminar nicht zur Strafe gehört, brauche ich nicht daran teilzunehmen ?? Anders als in dem aktuellsten Schreiben beschrieben?!
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Doch, Du musst das Seminar fristgerecht besuchen. Machst Du das nicht wird Dir die Fahrerlaubnis entzogen.
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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."
quote:
Doch, Du musst das Seminar fristgerecht besuchen. Machst Du das nicht wird Dir die Fahrerlaubnis entzogen.
Also gut, dann kann ich mich also entscheiden, ob ich einen Monat meinen Führerschein abgebe ODER das Aufbauseminar absolviere ??
Eigentlich muss ich doch beides machen oder, die Fahrerlaubnis wird mir doch sowieso entzogen, egal wie ich es drehe, sehe ich das richtig ??
Danke erstmal für die Mühe und Antworten.
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Ja, Du musst beides machen. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
Die eine Geschichte ist die Ahndung der Ordnungswidrigkeit. Also Bußgeld, Fahrverbot und Punkte. Das Fahrverbot von einem Monat musst Du innerhalb von 4 Monaten ab Rechtskraft der Entscheidung antreten. Dafür musst Du den Führerschein für einen Monat in die Obhut der zuständigen Behörde geben. Die Fahrerlaubnis bleibt zwar bestehen, Du darfst aber für die Dauer von einem Monat keinen Gebrauch von ihr machen. Auch das Führen fahrerlaubnisfreier KFZ ist während des Fahrverbots tabu. Also auch kein Mofa.
Die zweite Sache ist Deine Probezeit. Da Du während der Probezeit Punkte für einen A-Verstoß bekommen hast wird die FEB nach Rechtskraft der Entscheidung mit ihren Probezeitmaßnahmen aktiv. Beim ersten A-Verstoß während der Probezeit ist das eben die Anordnung des Aufbauseminars und die Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre. Kommst Du der Aufforderung zum Besuch des Seminars nicht fristgerecht nach wird Dir die Fahrerlaubnis unbefristet entzogen. Eine Neuerteilung einer Fahrerlaubnis ist erst dann möglich wenn Du das Seminar besucht hast. Außerdem würde dann eine verschärfte Probezeit für Dich gelten, weswegen Du den Entzug der Fahrerlaubnis unbedingt vermeiden solltest.
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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."
Ok, die Antwort ist sehr genau und hat mich bis auf knapp 100% aufgeklärt,
Ich darf mich noch einmal für Ihre Mühen bedanken und wünsche alles Gute.
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Du kannst mich gerne duzen. Habe ich ja schließlich auch gemacht. Wenn Du noch Fragen hast nur her damit. Ansonsten wünsche ich dir auch alles Gute.
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