Bußgeld Bescheid Einspruch

20. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
Shakewiggel
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)
Bußgeld Bescheid Einspruch

Guten Tag
Habe vor kurzem einen Einspruch gegen ein Bußgeldbescheid eingelegt da das Foto nicht klar zu erkennen war. Sonnenbrille und Getränke Dose vor dem Gesicht.
Auf mein Einspruch bekam ich ein weiteres Beweisfoto zugesendet( siehe unten) in dem der Ordnungsbeamte Handschriftlich einen Vermerk machte das es sich vor meinem Gesicht um ein Handy handelt.

Macht sich der Beamte damit Strafbar?
(Falschaussage)

https://www2.pic-upload.de/img/35660323/2018-07-2018.39.32.jpg


-- Editiert von Shakewiggel am 20.07.2018 19:18

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Macht sich der Beamte damit Strafbar?
(Falschaussage)


Nein, das sieht doch aus wie ein Handy, könnte aber auch eine Getränkedose sein. Aber warum sollte das eine Falschaussage sein?

Neben dem Bußgeld für die Geschwindigkeitsüberschreitung droht nun auch noch ein Bußgeld wegen des Handys.

-- Editiert von hh am 20.07.2018 21:20

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#2
 Von 
Shakewiggel
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Auf dem Original Foto in Farbe wird doch sicher genau zu erkennen sein das es sich um eine Dose handelt.

Warum sollte er dann Handy hin schreiben?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

also für mich ist auf dem Bild recht eindeutig eine Dose und kein Handy zu erkennen. Sollte was wegen Handynutzung kommen, dagegen würde ich vorgehen.

Die Person an sich, ein Gutchter wird da schon fesststelen könne ob du das warst oder nicht, solltest du es gewesen sein, w+rde ich mir doch gut überlegen, ob es dir mehrere hundert Euro wert sind, dir das von einem Gutachter sagen zu lassen.

Zitat:
Ordnungsbeamte Handschriftlich einen Vermerk machte das es sich vor meinem Gesicht um ein Handy handelt.
Er hat dir lediglich seine Vermutung mitgeteilt.

Zitat:
Macht sich der Beamte damit Strafbar?
Nein, denn man darf imme rnoch vermutungen anstellen...

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von Shakewiggel):
Macht sich der Beamte damit Strafbar?
(Falschaussage)

Nein.



Zitat (von lesen-denken-handeln):
ob es dir mehrere hundert Euro wert sind, dir das von einem Gutachter sagen zu lassen.

Das wäre ja ein Schnäppchen, ich kenne das die nicht unter 1200 EUR anfangen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

schreib' doch einfach das es eine Dose war. Dann wird sich der Beamte das Bild nochmal anschauen und dir sicher zustimmen - und den Vorwurf "Handy" fallen lassen.

Stefan

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