Bußgeld wegen nicht "platzsparend" abgestelltem Roller in AT

29. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
Travel2019
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bußgeld wegen nicht "platzsparend" abgestelltem Roller in AT

Hallo,

ich habe eine Frage an die Runde: wir haben kürzlich ein Bußgeld (mittlerweile ist daraus ein Strafverfahren geworden) aus Wien erhalten. Wir haben uns damals einen Roller ausgeliehen und diesen auf einer ausgewiesenen Parkfläche unserer Meinung mach ordentlich geparkt. Nun will die Stadt Wien eine Menge Geld haben, da dieser Roller "nicht platzsparend" abgestellt wurde. Die Stadt bezieht sich hier auf den Paragraphen 23 Abs. 2 dritter Satz der StVO Österreich.

Wir empfinden dies als absolute abzocke.

Hat jemand damit Erfahrung oder kennt ein Gerichtsurteil, bei dem es um diesen Fall ging?

Ich durchsuche seit Tagen sämtliche Einsprüche und Urteile, konnte jedoch bisher nichts finden.

Sind wir tatsächlich die einzigen, die so eine Strafverfügung bekommen haben?

Ich bin für jeden Tipp dankbar.

-- Editiert von Travel2019 am 29.08.2019 21:23

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47623 Beiträge, 16832x hilfreich)

Das hier ist ein deutsches Forum. Die Frage bezieht sich aber auf österreichisches Recht.

Außerdem ist unklar, wie genau Du geparkt hast. Was verstehst Du unter ausgewiesener Parkfläche und wie genau hast Du darauf geparkt?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Man findet nichts weil andere entweder stets platzsparend parken oder dann das Organmandat von ca. €35 ohne widerrede fristgerecht begleichen. Ein Österreichisches Orgerl ist halt auch kein Deutsches Knöllchen. Wenn ein Organmandat nicht fristgerecht bezahlt wird (ein Einspruch gegen ein Organmandat ist nicht möglich), kann es im anschliessenden Verwaltungsstrafverfahren zu einer viel höheren Strafe und Kosten kommen.

Erst gegen die von der Verwaltungsstrafbehörde erlassen Strafverfügung kann formell Einspruch (Frist: 2 Wochen) erhoben werden. Darauf folgt das ordentlichen Verwaltungsstrafverfahren in dem gegen den Vorwurf Stellung genommen werden kann und eigene Beweismittel vorgelegt werden können.

Es scheint so als sei man nun an diesem Punkt angelangt. Frage die man sich stellen muss:
- Zieht man durch was man angefangen hat, oder kriegt man auf halben Weg kalte Füsse.
- Hat man genug vom Österreichischen Bussen- und Rechtssystem oder doch Lust auch noch das ordentlichen Verwaltungsstrafverfahren kenne zu lernen?
- Hat man genug Beweise, dass man Platzsparend geparkt hat und kennt man die Österrichischen Vorschriften gut genug, das man diesem auch sicher ist?
- Möglich Folgen bei unterliegen: Erlass eines Strafbescheids (Straferkenntnis) Gleiche Strafe wie in der Strafverfügung aber 10% Kosten (min. €10)
- Gegen den Strafbescheid gibt es das Rechtsmittel der Beschwerde.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von § 23 Abs. 2 Satz 2 StvO (Österreich)):
Einspurige Fahrzeuge sind am Fahrbahnrand platzsparend aufzustellen.

Zitat (von Travel2019):
Roller (...) auf einer ausgewiesenen Parkfläche unserer Meinung mach ordentlich geparkt.
Quasi auf einem Parkplatz auf dem ein Auto stehen könnte???

Zitat (von Travel2019):
Wir empfinden dies als absolute abzocke.
Puuuh... Schwierig..... Ich tendiere in die Richtung, das euer Empfinden hier euer Problem darstellt. Weigerungen werden idR teurer...

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.992 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen