Bußgeldbescheid Geschwindigkeitsübertretung

18. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
doppelpunkt
Status:
Beginner
(144 Beiträge, 34x hilfreich)
Bußgeldbescheid Geschwindigkeitsübertretung

Guten Tag,

lohnt sich ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid über 80 EUR zuzügl. 25 EUR Verfahrenskosten plus
einem Punkt wegen einer Geschwindigkeitsübertretung in einer verkehrsberuhigten Zone mit 22 km/h?

Diese beginnt in einer 30iger Zone, ohne eigentlich sofort erkennbarer optischer Abtrennung. So zwischen
ein paar Einfamilienhäusern und Bauernhöfen. Die Strassenführung in so einem Dorf ist ja auch so nicht
eindeutig. Man ist sich nicht sicher, befindet man sich jetzt auf öffentlicher Straße oder schon auf
einem Privatgrundstück. Erst nachdem ich die Strecke zum 2. Mal abgefahren bin, erkannte ich dieses Zeichen.

Wie hoch könnten die Anwaltskosten und Gerichtskosten betragen?


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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16535 Beiträge, 9306x hilfreich)

Zitat:
Wie hoch könnten die Anwaltskosten ...

Grundgebühr: ca. 100€
Vertretung gegenüber der Bußgeldstelle: weitere ca. 160€ (= Anwalt legt Einspruch bei der Bußgeldstelle ein)
Vertretung vor Gericht: weitere ca. 160€ (wenn Bußgeldstelle den Einspruch ablehnt und die Sache vor Gericht geht)
Bei Anwaltsgebühren gibt es eine relativ große Spanne, die genannten Werte sind die Mittelwerte der gesetzlichen Gebühren. Die Mehrwertsteuer kommt noch dazu.

Zitat:
... und Gerichtskosten betragen?

50€

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12320.09.2023 13:44:17
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 614x hilfreich)

Zitat (von doppelpunkt):
ohne eigentlich sofort erkennbarer optischer Abtrennung.

eigentlich? Also ist eine sofort erkennbare optische Abtrennung vorhanden?

Zitat (von doppelpunkt):
Man ist sich nicht sicher, befindet man sich jetzt auf öffentlicher Straße oder schon auf
einem Privatgrundstück. Erst nachdem ich die Strecke zum 2. Mal abgefahren bin, erkannte ich dieses Zeichen.

Da sollte man drüber nachdenken, ob man nicht mit Autofahren überfordert ist.
Wenn Sie solche Begründungen im Einspruch angeben, könnte es interessant werden.

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#3
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Wenn das Schild erkennbar aufgestellt ist, dann gibt es keine Aussicht auf Erfolg. Dass du es beim zweiten Mal erkannt hast, spricht ja dafür, dass du es einfach beim ersten Mal übersehen hast.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Uwe Mettmann
Status:
Praktikant
(564 Beiträge, 226x hilfreich)

@doppelpunkt

War das tatsächlich eine 30er Zone oder standen da nur Tempo-30-Schilder?

Wie war die Vorfahrtsreglung, rechts vor links, Vorfahrt durch Schild 301 oder gar Vorfahrtsstraße durch Schild 306?


Gruß

Uwe

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